Das ist ärgerlich: Man kommt vom Einkaufen zurück ins Parkhaus und die Tür hat eine deutlich sichtbare Delle. Oder man selbst stößt beim Öffnen der Tür an einen Pfeiler und zerkratzt den Lack. Solche kleineren Schäden zu beseitigen, kostet einiges. Deswegen bieten viele Versicherer eine so genannte Parkschadenversicherung. Sie springt im Schadenfall ein, ohne dass dem Versicherungsnehmer die Einstufung in eine höhere Schadensfreiheitsklasse droht.
Jener passende Schutz vor saftigen Werkstattrechnungen deckt kleine Parkschäden durch Schrammen und Dellen am eigenen Auto ab. Neben eigenverschuldeten sind auch durch Fremdverschulden verursachte Parkschäden am eigenen Auto abgedeckt. Denn nicht selten hinterlassen die Autotür des Nebenmannes oder seine Stoßstange in der eigenen Pkw-Flanke respektive im eigenen Stoßfänger Spuren. Bei massiven Schäden, in denen auch die Beleuchtungseinrichtungen in Mitleidenschaft gezogen wurden, bleibt der Verursacher eher noch am Unfallort als bei kleinen, aber wesentlich häufigeren Remplern. Letztere bleiben oft unbemerkt oder werden als lapidar abgetan – und der Verursacher fährt einfach weg. Auch Vandalismus (abgetretene Spiegel, umgeknickte Antennen) können ein Fall für die Parkschadenversicherung werden.
Parkschaden: Einmal erwischt es jeden
Im Idealfall ist der Parkschadenschutz sogar schon in Teilkasko-Tarifen enthalten. So bleibt die Schadenfreiheitsklasse bei Inanspruchnahme des Zusatzschutzes unangetastet. Ob eine Parkschadenversicherung empfehlenswert ist, kann nicht pauschal, wohl aber nach einigen Kriterien abgewogen werden:
Trifft das zu, sollte man eine Absicherung gegen Parkschäden ernsthaft in Erwägung ziehen.
Wann gilt der Parkschadenschutz?
Wann die Parkschadenversicherung zum Tragen kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Typischerweise tritt der Parkschadenschutz in Kraft, sofern der Schaden ein Karosserieteil betrifft, einen festgelegten Reparaturwert von etwa 250 Euro nicht überschreitet und per sogenanntem Smart-Repair-Verfahren zu beheben ist. Vor Abschluss einer Parkschadenversicherung ist grundsätzlich zu klären, ob Schäden an Außenspiegeln, Beleuchtungs- und deren Reinigungseinrichtungen sowie der in den Stoßfängern untergebrachte Parksensorik ebenfalls abgedeckt sind. Ohne Selbstbeteiligung geht die Schadensregulierung allerdings nicht von statten, sie liegt üblicherweise bei 50 Euro. Eine „Durchsanierung“ eines rundum malträtierten Fahrzeugs ist nicht nur aufgrund der Reparaturwertdeckelung nicht möglich, sondern auch aufgrund des Umstandes, dass der Parkschadenschutz in der Regel lediglich einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden kann.
Warum erfordert eine Parkschadenversicherung oft Smart-Repair?
Mit dem Smart-Repair-Verfahren lassen sich geringfügige Schäden an einem Kfz unkompliziert, schnell und preisgünstig beheben. Dabei können bis zu sechs Zentimeter messende Dellen, Beulen und Stauchungen an metallenen Karosserieteilen entfernt werden. Auch maximal handtellergroße Lackschäden an Karosserie und Stoßfängern können Fachbetriebe so ausbessern. Die Instandsetzung per Smart-Repair lässt sich binnen weniger Minuten durchführen. Die Kfz-Werkstatt muss weder ein teures Ersatzteil verbauen noch ein in Mitleidenschaft gezogenes Karosserieteil zeit- und damit kostenaufwendig ausbauen, anschließend ausbeulen und lackieren. Der Originallack bleibt größtenteils erhalten und damit auch die gewährte Lackschutzgarantie vom Hersteller.