„Zinsversprechen und Goldbonus werden zu teuer eingekauft“
procontra:
Hohe Inflation und geopolitische Risiken pushen die Nachfrage nach Edelmetallen. Wie lukrativ ist der Markt für Berater?
Claudio Weyh:
Sehr, jeder kommt als Investor in Frage. Neben den genannten Punkten gibt es auch viele Angstkäufe, weil die Leute unsicher sind, wohin es mit dem Geldsystem geht und welche Leichen noch in den Bilanzen der Banken schlummern. Der Markt bietet attraktive Provisionen, deren Höhe Vertriebspartner mitunter selbst beeinflussen können und lässt sich gut über soziale Medien erschließen.
Weyh:
Nein, weil sie sich unterscheiden. Bei uns können Vertriebspartner die Höhe der Service- und Einrichtungsgebühren innerhalb großzügiger Grenzen frei wählen. Rechnet man alle Provisionsbestandteile zusammen, erzielen Berater durchaus Vergütungen, die sich mit anderen Assetklassen messen können. Das gilt auch für fortlaufende Bestandspflegeprovisionen.
Weyh:
Keine, der Begriff Edelmetallberater ist nicht geschützt. Es ist lediglich die Anmeldung eines Gewerbes nach § 34f erforderlich, sollten Produkte von der Bafin als Vermögensanlagen eingestuft werden, weil sie Zinsen, Garantien oder andere Zusatzleistungen versprechen. Der reine Handel mit Münzen oder Barren ist ohne gesonderte Zulassung erlaubt.
Weyh:
Ohne Fachwissen macht es wenig Sinn, sich am Markt zu engagieren. Eine gute Weiterbildung vermittelt deutlich mehr als Basiskenntnisse und beleuchtet den Markt aus Kunden- und Berater-Sicht – inklusive relevanter Produktkenntnisse. Es ist wichtig, dass Berater die drei unterschiedlichen Geschäftsfelder inklusive ihrer Besonderheiten kennen. Sprich, das Tafelgeschäft, das Shop-Geschäft und das Depotgeschäft mit Einlagerung. Auch mit dem Geldwäschegesetz, sowie Entwicklungen und Trends an einzelnen Edelmetall-Märkten sollten sie vertraut sein.
Weyh:
Von Geschäftsmodellen mit Mindestlaufzeiten und Zielsparsummen raten wir eher ab. Ebenso von Anbietern, die mit Zinsversprechen oder Goldbonus werben – denn das heißt, dass Kunden am Anfang zu teuer einkaufen. Zudem sollte das Besitz-/Eigentumsverhältnis in den AGB klar geregelt und als Sondervermögen deklariert, sein, um Kundengelder zu schützen. Da die Mehrwertsteuer ein großer Kostenfaktor ist, sollten Berater darauf achten, dass der Anbieter eine Einlagerung in einem Zoll- und Umsatzsteuerlager ermöglicht.