5 LV-Leistungsfälle: Versichert oder nicht?

Wenn der Lebensversicherer die Leistung ablehnt, wird oftmals der Ombudsmann eingeschaltet. Welche Lösungen er zuletzt bei Riester-Renten, Sterbegeldversicherungen und anderen Verträgen fand, zeigen einige Beispielfälle.

Führt eine schonendere Behandlungsmethode zum Leistungsausschluss bei einer Dread-Disease-Police? Und wann gilt das Bezugsrecht von LV-Leistungen auch für Ex-Partner? Diese und andere Fragen hat der Ombudsmann beantwortet.

Führt eine schonendere Behandlungsmethode zum Leistungsausschluss bei einer Dread-Disease-Police? Und wann gilt das Bezugsrecht von LV-Leistungen auch für Ex-Partner? Diese und andere Fragen hat der Ombudsmann beantwortet. Bild: Pixabay

Wenn der Versicherer nicht leisten möchte, wenden sich viele Kunden an den Versicherungsombudsmann. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro darf er das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichten, sofern er davon ausgeht, dass ein Rechtsstreit ebenfalls zur Deckungszusage geführt hätte. Darüber hinaus kann er bis zu einem Wert von 100.000 Euro eine Empfehlung zur Regulierung aussprechen.

Dabei bekommt die Schlichtungsstelle nicht nur Schadenfälle aus der Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung auf den Tisch, sondern auch abgelehnte Leistungsanträge aus der Lebensversicherung. Diese kann viele Bereiche betreffen, beispielsweise die Riester-Rente, die Dread-Disease- oder die Sterbegeldversicherung.

Eine Reihe von Beispielen, in denen der Ombudsmann zu einer Lösung zwischen Versicherungsnehmer und Lebensversichere beigetragen hat, haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammenstellt.

5 LV-Leistungsfragen: Wie hätten Sie entschieden?

5 LV-Leistungsfälle: Versichert oder nicht?

Dread-Disease-Versicherung