Allianz Direct kontert „Geld statt Reparatur“-Kritik

Die fiktive Schadenabrechnung ist ein übliches Modell in der Kfz-Kaskoversicherung und wird von Verkehrsexperten empfohlen. Dass die Allianz Direct diese Leistung nur per Zusatzbaustein anbietet, hat nun der Bund der Versicherten kritisiert.

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09:03 Uhr | 11. März | 2020
Allianz will künftig Bankprodukte von UniCredit verkaufen Bild: Allianz

Das italienische Bankunternehmen UniCredit und der deutsche Versicherer Allianz bauen ihre Kooperation in Zukunft noch weiter aus. Bild: Allianz

Erst kürzlich hatte der Bund der Versicherten die Nominierten für seinen Negativpreis „Versicherungskäse des Jahres“ bekanntgegeben. Nun haben sich die Verbraucherschützer auf ein Produkt der Allianz Direktversicherungstochter Allianz Direct (vormals Allsecur) eingeschossen. Diese würde in ihrem Kfz-Versicherungstarif „Allianz Direct Kraft“ die in der Kaskoversicherung absolut übliche fiktive Schadenabrechnung ausschließen, kritisieren die Verbraucherschützer.

Erst im späteren Verlauf der Antragsstrecke werde der potenzielle Kunde gefragt, ob er den Zusatzbaustein „Geld statt Reparatur“ gegen Prämienzuschlag einschließen wolle, um später einen Anspruch auf fiktive Schadenabrechnung zu haben. „Die Kundinnen und Kunden bekommen eine übliche Leistung nur gegen ein Upgrade“, sagte BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Laut BdV sei dies ein Manko, dass die Verbraucher zudem überrumpele.

Verkehrsexperten befürworten fiktives Modell

Tendenziell verbessert die Möglichkeit zur fiktiven Schadenabrechnung den Versicherungsschutz der Autofahrer. Deshalb haben sich die Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar Ende Februar dafür ausgesprochen, diese bei Versicherern übliche Handhabung der Schadenregulierung auch in Zukunft beizubehalten. Sie ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die fiktive Schadenabrechnung ermöglicht es Autofahrern, das Geld für beispielsweise Lackkratzer (Vollkasko) oder Hagelschäden (Teilkasko) nur auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags von ihrem Kfz-Versicherer zu erhalten – auch wenn die Reparatur gar nicht durchgeführt wird. Dies dient unter anderem dem Schutz finanziell schlechter gestellter Geschädigter. Sie können dann zum Beispiel entscheiden, ob sie den Schaden erst später oder auch nur teilweise reparieren lassen. Manchen dieser Menschen fehlt auch schlicht und einfach das Geld, um die Reparaturkosten auszulegen, ehe der Versicherer diese erstattet. Laut den Verkehrsexperten würde unter dem Strich immer derselbe Schaden stehen – entweder in Form des Wertverlusts am Fahrzeug oder durch die Reparaturkosten.

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„Unsere Bestandskunden haben nach wie vor einen Anspruch auf die fiktive Schadenabrechnung. Unseren Neukunden bieten wir beim Vertragsabschluss transparent an, die ‚Geld statt Reparatur‘-Option abzuschließen und sich damit bewusst für dieses Abrechnungsmodell in Kasko zu entscheiden“, erklärte eine Sprecherin der Allianz Direct auf procontra-Nachfrage.

Als Gründe für diese Entscheidung nannte sie unter anderem ein sehr gutes Netzwerk an Kfz-Werkstätten. Die Reparaturen über diese Vertragspartner hätten einen „positiven Einfluss auf den Werterhalt der Fahrzeuge unserer Kunden als auch auf die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen“, so die Sprecherin.

In Einzelfällen würde man bei der Allianz Direct aber anhand einer Zumutbarkeitsprüfung und auch unabhängig vom Abschluss der „Geld statt Reparatur“-Option entscheiden, ob eine fiktive Schadenabrechnung im konkreten Fall gerechtfertigt ist.

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