BaFin droht Lebensversicherern mit Neugeschäfts-Stopp
Etwa ein Viertel der deutschen Lebensversicherer erfüllt die Solvabilitätsvorschriften unter Solvency II nur mithilfe von Übergangsmaßnahmen. Bis 2032 haben die Versicherer noch Zeit – dann müssen sie es auch ohne schaffen.
Die derzeitige Niedrigzinssituation macht die Situation allerdings nicht einfacher – vielen Versicherern fällt es zunehmend schwerer, die versprochenen Garantieleistungen am Kapitalmarkt zu erwirtschaften. Gegenüber den Lebensversicherern verschärfte die BaFin zuletzt den Ton.
Im aktuellen BaFin-Journal fordert die Finanzaufsicht die Versicherer auf, die geforderte SCR-Quote von 100 Prozent bereits von 2032 zu erreichen. Von einer Punktlandung rate man indes dringend ab, „dafür ist es zu unsicher, wie sich der Kapitalmarkt entwickelt“, heißt es im Bericht. Und weiter: „Die BaFin erwartet daher von ihnen mehr denn je konkrete und ambitionierte Maßnahmen – und plausible und nachvollziehbare Fortschrittsberichte, aus denen sie genau ablesen kann, was die Versicherer wann vorhaben und wie sich dies auf die Solvenzposition auswirkt.“
Neugeschäfts-Verbot denkbar
Sollte sich indes abzeichnen, dass die Versicherer die Kapitalanforderungen nicht fristgerecht erfüllen, droht die BaFin nun damit, die Anwendung von Übergangsmaßnahmen zu untersagen. Für den Versicherer hätte dies ernstzunehmende Konsequenzen, wie Frank Grund, Exekutivdirektor bei der BaFin, nun in einem Interview mit der Börsen-Zeitung erklärte: „Dies könnte dazu führen, dass der Versicherer in letzter Konsequenz kein Neugeschäft mehr schreiben darf.“
Noch gebe es zwar keinen konkreten Fall, ein derartiges Szenario hält Grund aber durchaus für möglich. Er könne sich vorstellen, dass die sich Konsolidierung unter den derzeit 80 deutschen Lebensversicherern weiter fortsetze. Die Zahl der deutschen Lebensversicherer ist – mit geringen Schwankungen – den Zahlen der BaFin zufolge seit 1995 kontinuierlich gesunken.
Erneut bekräftigte Grund seine bereits häufiger vorgebrachte Forderung an die Versicherer, ihre Vertriebskosten weiter zu senken. „Handlungsbedarf besteht aus meiner Sicht aber nach wie vor“, erklärte Grund. „Wir schauen uns sehr genau an, wie Unternehmen mit ihren Vertriebskosten umgehen.“
Auf einen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung kann die Versicherungsaufsicht dabei nicht bauen. Ein entsprechender Plan scheint – zumindest für diese Legislaturperiode – vom Tisch. Stattdessen begrenzt die Bundesregierung den Provisionsdeckel erst einmal nur auf die Restschuldversicherung. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag verabschiedete am Mittwoch das Bundeskabinett.