Viele tun zu wenig über die staatliche Rente hinaus für einen finanziell gut gepolsterten Ruhestand. Daher will der Staat Arbeitnehmern über die Betriebsrente zu mehr Geld im Alter verhelfen. Bislang mit mäßigem Erfolg. Der Stillstand könnte alsbald staatlichen Zwang zur Teilnahme auslösen (procontra berichtete).
Grund genug, auf der kürzlichen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) Tacheles zu reden. Die aba ist nach eigenem Selbstverständnis der deutsche Fachverband für alle Fragen der bAV in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst. Sie vereint Unternehmen, Versorgungseinrichtungen, versicherungsmathematische Sachverständige und Beratungshäuser, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie Versicherer, Banken und Investmenthäuser. Satzungsgemäß agiert man neutral und unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für Bestand und Ausbau der bAV.
Schwache bAV-Entwicklung
„Die Verbreitung der bAV nimmt zu, wir sehen klar erste Effekte des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG)“, erklärte Heribert Karch, bislang aba-Vorsitzender, der sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nach acht Jahren aufgab, aber weiter Geschäftsführer des Versorgungswerks MetallRente bleibt. Nach einer sehr zähen Entwicklung mit zusammen nur 500.000 Zusagen in den Jahren 2015 bis 2017 meldeten seit Inkrafttreten des BRSG zum 1. Januar 2018 allein Direktversicherungen ein Plus von acht Prozent, darunter tausende neue Zusagen für Geringverdiener.
„So sehr wir uns über jeden Zuwachs freuen, so ernüchtert müssen wir abermals feststellen, dass dieser Trend gemessen an der gesellschaftlichen Herausforderung völlig unzureichend ist“, kritisierte Karch in seiner letzten Rede als aba-Chef. Bei einem Verbreitungsgrad nunmehr von etwa 56 Prozent sei Deutschland Lichtjahre davon entfernt, bis zum Ende dieses großen Reformprozesses 2030 die notwendige Verbreitung der bAV zu erreichen. „Bis dahin wären mit den bisherigen Strategien maximal 60 bis 70 Prozent Verbreitung machbar, also 30 Prozentpunkte Aufwuchs in 30 Jahren, andere entwickelte Länder könnten über uns nur noch den Kopf schütteln“, so Karch.
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Die Chance, einen nachhaltigen Wandel zu erzielen, läge insbesondere in möglichst vielen Tarifverträgen. Denn jeder Tarifvertrag, der eine verbindliche bAV einführt, löst damit schubweises Wachstum durch Nachahmer aus“, prognostiziert Karch. Allerdings müssten jetzt zentrale Fehlanreize, wie die Doppelverbeitragung und die Vollverbeitragung von Betriebsrenten, beseitigt werden (procontra berichtete).
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, der weit überwiegende Teil der Politik und die bAV-Praxis fordern das, ein entsprechender Gesetzentwurf des Gesundheitsministers liegt vor, im Bundesrat wird die Initiative unterstützt (procontra berichtete) und die Krankenkassen haben beste Reserven. „Alle wollen es, nur die Bundeskanzlerin wohl noch nicht – soll damit Richtlinienkompetenz gemeint sein?“ fragt Karch ironisch.
Eine Absage erteilte Karch dem Vorschlag zur Einführung einer so genannten „Extrarente“ als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-out-Option (procontra berichtete). Einen Finanzierungskompromiss herbeiführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne der Extrarenten-Vorschlag nicht. Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisiert Karch.
Von doppelten Herzensangelegenheiten
Rolf Schmachtenberg, Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, ergänzte: Die deutschen Altersvorsorgeaufwendungen seinen mit 11,8 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt (davon 2,0 Prozentpunkte von Beamten) im europäischen Vergleich relativ gering. Die gesetzliche Rente bleib das Rückgrat, die bAV soll eine gewollte Ergänzung sein. „Wir kommen bei der bAV in der Breite derzeit nicht weiter, gerade im Geringverdiener-Segment“, konstatierte Schmachtenberg.
Georg Thurnes, bisher Karch-Stellvertreter, ist nun neuer Vorstandsvorsitzender der aba und weiterhin im Hauptberuf Chefaktuar des Risikoberaters Aon Deutschland. Er würdigte Karchs „Einsatz mit viel Herzblut und ungeheurer Ausdauer insbesondere für die Anhebung des Dotierungsrahmens für die steuerfreie Dotierung nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG und die zukunftsweisenden Rahmenbedingungen des Sozialpartnermodells“.
Das Sprachbild passte gut, denn Karch muss künftig besser auf sein Herz achten. Sein persönlicher Einsatz hatte laut Thurnes wesentlich dazu beigetragen, dass das BRSG es im Sommer 2017 noch vor den Bundestagswahlen über die Zielgerade schaffte.
Neuer Chef argwöhnt zu viel EIOPA-Macht bei bAV
Thurnes gab sich ebenfalls kämpferisch. Er war vor einigen Monaten als Sachverständiger im Bundestags-Finanzausschuss zur Umsetzung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-RL) sehr fundiert aufgetreten. Vehement hatte er die Abgeordneten gewarnt, dass die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA durch die Hintertür Solvency-II analoge Methoden in Risikomanagement, Berichtsanforderungen und Aufsichtspraxis für die bAV einführen könnte. Genau dies wollte der EU-Gesetzgeber aber nicht (procontra berichtete).
Thurnes und andere Gutachter, etwa von BDA, DGB, GDV und dem Verband der Firmenpensionskassen (VFPK), konnten sich damit aber nicht durchsetzen, auch weil BaFin-Exekutivdirektor Frank Grund eine genauere Aufsicht wollte als bisher üblich. Dem sind die Abgeordneten letztlich gefolgt und haben das Umsetzungsgesetz beschlossen.
Die Folgen für die bAV sieht Thurnes sehr kritisch. Auf einer anderen Fachtagung machte er kürzlich deutlich, dass die Entwicklungen zur praktischen bAV-Aufsicht damit primär von der Haltung der BaFin abhängen, die sich im Zweifel gegen EIOPA stellen müsste, aber nicht mehr von den zuständigen Ministerien und dem Deutschen Bundestag. Da dürfte es immer mal wieder zu Konflikten kommen.
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