Cyberschutz wird erwachsen

Privaten Cyberschutz gibt es bislang überwiegend nur als Baustein. Dabei ist das Segment bereit auf eigenen Beinen zu stehen. Im aktuellen Angebot das Passende für die Kundschaft zu filtern – für Makler eine Herausforderung.

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Der private Cyberschutz wird erwachsen - trennt sich aber nicht von Bausteinen. Welche besonders stark nachgefragt werden. Bild: Shutterstock.com

Was für Firmen schon Realität ist, Cyberschutz gebündelt in einer Police, darauf können Privatkunden vorerst nur hoffen. Derzeit findet man ihn über verschiedene Sparten verstreut. Der eine Versicherer dockt ihn an die Hausrat an. Der andere hat eine eigene Internetpolice, der Dritte macht es im Rechtsschutz, der Vierte einen Internet-Schutzbrief. Und all das wiederum in sehr unterschiedlichem Umfang und Mix. Lediglich in der Privathaftpflicht hat sich seit Einführung eines entsprechenden Musterbausteins durch den GDV 2007 ein Marktstandard für Schäden durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung von Daten herausgebildet.

An Sternen orientiert

Es sei noch „etwas wild, wie der private Cyberschutz im Markt umgesetzt wird“, bestätigt Jens Reichert, bei der Inter zuständig für die Marktbeobachtung Cyber. Als hilfreich für Makler und ihre Kundschaft wertet er von daher auch das erste Bedingungsrating von [ascore] aus 2018. Das Angebot „Cyberguard“ der Inter wird dort mit 5,5 Sternen bewertet, gleichbedeutend mit einem „Ausgezeichnet“. Es gehört zu den selbstständigen Internetpolicen am Markt, die einspringen, wenn User auf dem Schaden sitzenbleiben – zum Beispiel Opfer eines Fake-Shops oder einer Phishing-Attacke werden – ihr Bankkonto leergeräumt wurde und die Bank keinen Schadenersatz leisten muss, bis hin zur Abzocke über manipulierte Geldautomaten. Die Inter ersetzt im Maximum bis 15.000 Euro, ebenso die SV Sparkassenversicherung.

Auch Kosten für Datenrettung nach einem Hackerangriff werden in den Internetpolicen in bestimmtem Umfang übernommen. Dazu kommen meist Ad-hoc-Rechtsberatung überwiegend am Telefon und weitere Hilfeleistungen - etwa im Falle von Cybermobbing, hier dann teils auch inklusive psychologischer Beratung und Datenlöschdienst.

„Datenrettung und Interneteinkauf waren in letzter Zeit besonders gefragte Themen auf unserer Hotline“, sagt Sylvia Knittel von der SV Sparkassenversicherung aus Stuttgart. „Die Leute bestellen etwas gegen Vorkasse, aber die Ware kommt nie an. Oder sie haben sich einen Trojaner oder andere Schadprogramme heruntergeladen.“ Wenn man Studien Glauben schenken wolle, sei Datenrettung für den Kunden die wichtigste Leistung überhaupt, so Reichert.

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Bausteine bevorzugt

Mit selbstständigen Produkten kommt man nach seiner Einschätzung am weitesten. Der Markt tendiere im Augenblick aber eher zu Zusatzbausteinen, häufig beschränkt auf Betrug durch Online-Banking sowie Käufer- und teils auch Verkäuferschutz beim Online-Handel. Vielleicht liege das auch am Vertriebsprozess, mutmaßt Reichert. Es sei dem Kunden so leichter nahezubringen, wenn man ihm beim Hausratabschluss auch noch den Cyberbaustein an Herz legt.

Mit ihrem ersten Angebot dieser Art im Privatbereich für knapp 30 Euro jährlich will die Gothaer erste Erfahrungen sammeln, bevor man möglicherweise ein singuläres Produkt anbietet. Nachgedacht wird darüber schon, erfährt man von Produktmanagerin Bettina Loës. Zu fragen sei dabei immer: Wie passen die Produkte in das eigene Produktportfolio? Wie ist die Kaufbereitschaft des Kunden? Oder wo ist im Moment die größte Not? Ist der höhere Preis für ein umfängliches Produkt ihm das dann tatsächlich wert?

„Wir konzentrieren uns zunächst – wie einige andere Anbieter auch – auf Vermögensschäden bei Internettransaktionen“, erklärt die Produktmanagerin, die federführend an der Entwicklung des neuen privaten Cyberbausteins beteiligt war. Bis zu 15.000 Euro reicht bei der Gothaer die Entschädigungsgrenze bei Online-Banking-Betrug. Maximal 7.500 Euro im Jahr sind es beim Online-Kauf und – darüber hinaus – bei der Online-Buchung zum Beispiel von Ferienhaus, Mietwagen oder Hotel. Die Einbeziehung auch des Dienstleistungsbereichs – laut Loës ist das bislang ein Novum am Markt. Der dürfte auch weiterhin in Bewegung bleiben und mit den geplanten neuen Musterbedingungen des GDV Anbietern wie auch Maklern und ihrer Kundschaft dann hoffentlich mehr Orientierung geben.

An Dienstleistungsnetz geknüpft

Marktbeobachter Reichert erwartet im Zuge dessen, dass die Angebote verbraucherfreundlicher werden und „die Innovation sich hier etwas mehr austobt“. Denn bekanntlich ist auch die Palette der Schäden, die man im Internet erleiden kann, sehr vielgestaltig und wechselnd. Das hat der Online-Angriff aus der Doxingszene auf Daten von Politikern und Promis jüngst erst wieder gezeigt.

Eine Ausweitung des Portfolios etwa in Richtung Assistance steht und fällt allerdings mit den Anbietern und technischen Möglichkeiten dahinter. Auf diesen nicht unwesentlichen Aspekt verweist Loës „Wenn mehr Produktinhalte dazukommen, muss dahinter auch ein verlässliches Dienstleistungsnetz stehen. Daran arbeiten wir.“ Eine Herausforderung für Unternehmen und zugleich auch ein wesentlicher Aspekt in der Bedingungsarbeit des GDV, so sieht es Thomas Lämmrich, dort Leiter Rechtsschutz und Unfallversicherung. „Als Verband werden wir an dieser Stelle bei den Leistungspaketen wahrscheinlich nur ein Gerüst vorgeben können, die dann konkret je nach IT-Dienstleister von den Gesellschaften gefüllt werden müssen.“

Loës spricht von einem Lernprozess. – Dem müssen sich auch Makler stellen. – Das Interesse sei vorhanden, befindet Reichert. „In der Kundenansprache tun sich viele jedoch mit der Materie noch schwer.“ Das Cyberschutz-Produkt werde gut angenommen, die Nachfrage bleibe aber noch unter den Erwartungen. Die Einschätzung anderer Anbieter dürfte ähnlich lauten vermutet er wahrscheinlich nicht zu Unrecht.

Anmerkung: Der Text erschien zuerst mit Zusatzmaterial in der procontra 03/2019.

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