Eurosolid-Pleite: Wie schlimm trifft es die Stuttgarter?

Die Pleite von Photovoltaikbetreiber Eurosolid hat ein Nachspiel für die Stuttgarter Lebensversicherung. In Medienberichten ist von 40 Mio. Euro Schaden zu lesen. Doch stimmt das auch? procontra hakte bei der Stuttgarter nach.

Solaranlage Stuttgarter Darlehen Eurosolid

Wie hoch ist der Schaden für die Anleger der insolventen Eurosolid wirklich? (Symbolbild) Bild: shutterstock.com / PhuShutter

Anfechtung, Schadenersatz, Widerruf – diesen Dreiklang mag bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. sicher niemand gern. Doch seit Donnerstag muss sich der Versicherer auf eine Häufung dieses Dreiklangs einstellen. Grund dafür ist ein Urteil des OLG Stuttgart (6 U 173/18).

In dem Verfahren wurde das Berufungsbegehren der Stuttgarter gegen Entscheidungen der Vorinstanzen verhandelt. Dabei ging es um Entscheidungen der 8. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart, in denen jeweils festgestellt worden war, dass die Kläger die Darlehen nicht weiter bedienen müssen, und in denen die beklagte Versicherung Zug um Zug gegen Übergabe der Photovoltaikanlagen zur Rückzahlung der von den Klägern aus eigenen Mitteln geleisteten Zahlungen verurteilt worden war. Dagegen richtete sich die Berufungsklage der Stuttgarter, die am 30. April 2019 zurückgewiesen wurde.

Verbundenes Geschäft oder nicht?

Hintergrund der Klagen ist die Pleite des Photovoltaikanlagenbetreibers Eurosolid. Dieser verkaufte Investoren Solaranlagen, die jeweils 50.000 Euro kosteten. Für die Finanzierung bot die Stuttgarter Darlehen an, die mit den Einnahmen aus der Solaranlage getilgt werden sollte. Auch andere Modelle in Kombination mit einer Rentenversicherung oder Bausparvertrag waren möglich. Doch die Erträge entwickelten sich nicht wie gehofft. Eurosolid musste Insolvenz anmelden. Die Anleger hingegen versuchen, sich an der Stuttgarter schadlos zu halten.

Dafür muss aber klar sein, welche Rolle der Versicherer bei dem Geschäft spielte. Die Stuttgarter sieht sich als reine Darlehensgeberin. Als solche sei man „nicht für die von Investoren erhoffte Rentabilität verantwortlich“, hieß es noch im Juni 2018 als das Landgericht Stuttgart diese Auffassung bestätigte.

Das OLG lehnte diese Sicht aber ab. Die Richter betonten, dass die Stuttgarter eben nicht als reine Darlehensgeberin aufgetreten ist. Vielmehr habe sie für das Anlagekonzept Werbung gemacht und den Eindruck erweckt, das Konzept auch geprüft zu haben. Die Versicherung hätte darüber aufklären müssen, welche Risiken bestehen und dass das Konzept auf ungeprüften Angaben der Firma Eurosolid basierte.

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Wie hoch ist der Schaden wirklich?

Bereits kurz nach der Entscheidung berichteten Medien von einem „hohen zweistelligen Millionenschaden“, der dem Lebensversicherer drohe. Dabei berief man sich auf Angaben des Anleger-Anwalts Dr. Fingerle. Dieser sagte im Gespräch VWheute, dass die Investitionen der Anleger insgesamt „im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen". Es würde insgesamt um rund 40 Millionen Euro gehen. Diese Angaben konnte die Stuttgarter allerdings nicht bestätigen. „Tatsächlich geht es bei den 7 Fällen, zu denen das OLG Stuttgart am 30. April entschieden hat, um einen Wert von höchstens 500.000 Euro“, hieß es auf procontra-Nachfrage. Auch der Aussage von Anleger-Anwalt Dr. Fingerle, dass der Versicherer Vergleichsverhandlungen ablehne, widerspricht die Stuttgarter gegenüber procontra: „Für Vergleiche waren wir prinzipiell immer offen. Mit einem Teil der Anleger haben wir Vergleiche schließen können“, so ein Sprecher des Lebensversicherers.

Ob die Stuttgarter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen wird, entscheidet der Versicherer erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

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