Konterkariert vzbv-Extrarente den Standard-Riester?

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband schlägt als Zwangs-Altersvorsorge eine „Extrarente“ vor. Die hat jedoch Haken und Ösen. Und erweist sich bei näherer Betrachtung als Zusatzbelastung für Arbeitgeber und weniger kostengünstig als erhofft.

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Die Extrarente soll anders als die Riester-Rente ohne Garantien und weniger sonstigen Kosten auskommen, aber vorwiegend über die Arbeitgeber angeboten werden, hofft Dorothea Mohn. Bild: vzbv

Viele tun viel zu wenig über die staatliche Rente hinaus für einen finanziell gut gepolsterten Ruhestand. Damit wird es im Alter womöglich sehr knapp. Daher will der Staat Arbeitnehmern über die staatlich Betriebs-, Basis- und Riester-Rente zu mehr Geld im Alter verhelfen. Bislang mit mäßigem Erfolg (procontra berichtete).

Der Stillstand könnte zumindest bei Betriebsrenten alsbald staatlichen Zwang zur Teilnahme auslösen (procontra berichtete). Daher sprießen immer neue Vorschläge, wie der Staat oder seine Helfershelfer die Bürger mit einer einfachen, wirksamen und erfolgreichen Zusatzvorsorge beglücken können. Eine neuere Idee stammt vom Münchener Ifo-Institut mit seinem „Bürgerfonds“. Der würde auf Kredit angespart und brächte am Ende nur eine sehr bescheidene Ausbeute (procontra berichtete).

Extrarente statt Standard-Riester

Nahezu zeitgleich hat der Bundeszentrale-Bundesverband (vzbv) einen eigenen Vorschlag für die kapitalgedeckte Altersvorsorge unterbreitet, der die Schwächen der Riester-Rente ausbügelt: die „Extrarente“. Sie soll ein öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt für die private Altersvorsorge sein – quasi als Antwort auf die im Koalitionsvertrag fixierte Einführung eines „attraktiven standardisierten Riester-Produkts“. Die Riester-Rente funktioniere nicht ausreichend gut, Verbrauchern würden „meist teure, unrentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten“, heißt es zur Begründung.

Hohe Kosten für die Verwaltung der Verträge und die Abschlussprovisionen der Vertriebe verringerten die sowieso schon geringe Riester-Rendite weiter, kritisiert der vzbv. Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt müsse aber weder kompliziert noch teuer sein, heißt es mit Verweis auf die Ergebnisse in Schweden und Großbritannien. Soweit der Ansatz.

Arbeitgeber soll private Extrarente organisieren

Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch mehrere Haken und Ösen. So sollen Verbraucher über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen werden, quasi als verpflichtende, arbeitgebergestützte Privatvorsorge mit Opt-Out-Option. Soll heißen: Sie könnten der erstmaligen Einbeziehung sechs Monate lang widersprechen und erhalten dann alle Beiträge zurück (Opt-Out). Auch Verbraucher, die nicht automatisch einbezogen werden, wie Selbstständige, Hausfrauen oder Beamte, könnten proaktiv in die Extrarente einzahlen (Opt-In).

Das Opt-out-Prinzip kennt man schon heute aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV): Der Arbeitgeber macht ein Angebot, der Arbeitnehmer nimmt es ohne Beratung an oder lehnt ab. Das Ganze ist bis dahin kostengünstig, da keine Beratung stattfinden muss. Doch will der Arbeitnehmer einen Rat, weil er sich nicht entscheiden kann, müsste er dafür eigentlich die Kosten tragen.

Das will in der Politik aber niemand hören, und auch die vzbv verschließt da scheinbar die Augen. Gleichwohl verweist die vzbv in ihrem Papier Verbraucher zur Beratung auch auf die hauseigenen Verbraucherberatungsstellen. Die sind jedoch auch nicht kostenlos.

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Viel höhere Kosten als auf ersten Blick erkennbar

Apropos Kosten: Die Extrarente soll „keine unnötigen Kosten und Gebühren“ enthalten. Als Weg dazu wird vorgeschlagen, dass ein öffentlich-rechtlicher Träger zuständig sein soll, der dann über zeitlich befristete Ausschreibungsverfahren private Fondsmanager beauftragt, das Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Der Träger werde damit selbst nicht im Kapitalmarkt aktiv. Das hört sich gut an, weil dem Staat damit der Zugriff auf das geld verwehrt wird und somit verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz bestünde.

Die Kostenrechnung dürfte jedoch eine Milchmädchenrechnung werden. Neben den oben schon skizzierten Beratungskosten sollen keine Abschlussprovision und „geringere Verwaltungskosten“ anfallen. „In unserer Modellrechnung unterstellen wir Kosten von 0,3 Prozent pro Jahr, bezogen auf das angesparte Kapital“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des vzbv-Teams Finanzmarkt. Zudem fallen definitiv Einrichtungskosten beim Arbeitgeber, beim Träger (intern und damit für Steuerzahler) sowie für den Fondsmanager an.

Keine staatlichen Subventionen nötig

Das bestätigt Mohn: „Die Extrarente soll keine Subventionen erhalten. Und was der öffentliche Träger kostet, ist von den Sparern zu bezahlen. Dasselbe gilt für die Verwaltungsgebühren im Fonds und für die Information und Beratung“. Ob das unterm Strich billiger wird als bei der Riester-Rente oder in der bAV, ist nicht sicher.

„Es geht darum, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten“, betont die Finanzexpertin der vzbv. Kosten für Garantien sollen reduziert werden durch die Möglichkeit, auf Garantien weitestgehend zu verzichten. „Vermittlungskosten sollen stark reduziert werden durch das Opt-out, die Verwaltungskosten können durch Ausschreibungen der Kapitalanlage über den staatlichen Träger reduziert werden“, hofft Mohn.

Ordnungspolitischer Fehlgriff in die zweite Säule

Harsch war die Absage an die Extrarente von Heribert Karch, bis diese Woche noch Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und weiterhin Chef des Versorgungswerkes Metallrente. „Niedrige Kosten sind kein Alleinstellungsmerkmal der Extrarente, das kann auch eine kollektiv organisierte bAV.“

Aber einen Finanzierungskompromiss herbeiführen, wie etwa die Tarifparteien, das könne die Extrarente nicht. „Deshalb kann sie ebenso wenig wie andere ähnliche Modelle diejenigen erreichen, die es am nötigsten bräuchten. Wir brauchen einen Deal mit sozialem Inhalt anstatt immer neuer Förmchen“, kritisierte Karch diese Woche auf der 81. aba-Jahrestagung in Bonn.

Ordnungspolitisch würde die Extrarente in die bAV eindringen, was für eine privat deklarierte Vorsorge keinen Sinn ergibt. Auch die monatlichen Einzahlungen von 4,0 Prozent des Bruttolohns als Basisversion der Extrarente erinnern verdächtig an die bAV-Entgeltumwandlung. Arbeitgeber würden sich bedanken, wenn sie neben fünf bAV-Durchführungswegen auch noch auf die Organisation einer privaten Extrarente verpflichtet werden.

„Die Extrarente ist eine private Altersvorsorge, Vertragsnehmer ist der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber“, erklärt Mohn auf Nachfrage von procontra ONLINE. Der Arbeitgeber habe nur die Rolle, das Geld durchzuleiten, also auf das individuelle Konto des Arbeitnehmers einzuzahlen. „Das Optout betrifft naturgemäß nur abhängig Beschäftigte“, so Mohn weiter. Alle anderen müssten „aktiv reinoptieren, wenn sie die Extrarente als Vorsorge nutzen wollen“.

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Ideologische Thesen halten sich hartnäckig

Einige bekannte ideologiebesetzte Punkte sind kritikwürdig. Nicht nur die scheinbar unnötigen Kosten traditioneller Produkte und Beratungswege werden gegeißelt, sondern deren Inhalte. So soll die Extrarente „ohne falsche Versprechungen“ sein. An wen sie bei falschen versprechungen denkt, beantwortete Mohn indirekt: „Falsche Versprechungen machen aus meiner Sicht alle, die Garantien anbieten, wenn es doch eigentlich um sehr langfristige Ansparprozesse geht, und diejenigen Garantien zusätzlich einseitig als Vorteil darstellen.“ Auch jene, die Produkte mit hohen Kosten verkaufen, obwohl es viel günstiger geht, und die verschweigen, wie diese Kosten auf eine mögliche Rente wirken“, zählt sie dazu.

Außerdem biete die Extrarente „keine wertlosen Garantien“, heißt es im vzbv-Forderungspapier. Sind also aktuell von Riester-Anbietern gegebene Beitragsgarantien (0-Prozent-Verzinsung) wertlos? Klare Antwort der Finanzmarkt-Teamleiterin: „Ja.“ Garantien kosteten in der Ansparphase nur Rendite. „Damit auf Garantien verzichtet werden kann, muss das einmal eingezahlte Geld langfristig, also bis zum Renteneintritt angelegt bleiben“, heißt es ergänzend in den Unterlagen. In der Auszahlungsphase seien demgegenüber Garantien möglich.

Was machen Nicht-Arbeitnehmer?

Einige strukturelle Fragen zum Produktvorschlag der Verbraucherschützer bleiben. Beispiele: Wie sollen Nicht-Arbeitnehmer, Hausfrauen oder Beamte proaktiv in die Extrarente optieren, wenn in der Regel alles über Arbeitgeber laufen soll? Oder: Sind öffentlich-rechtliche Träger besser oder kostengünstiger als private? Letztlich scheint der vzbv-Vorschlag die Idee eines Standard-Riesters zu konterkarieren. „Der Koalitionsvertrag bietet in jedem Fall einen guten Anknüpfungspunkt für die Extrarente“, gibt sich Mohn diplomatisch.

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