Gerade junge Menschen mögen es in Sachen Verträge unkompliziert. Handyverträge zum Beispiel sollen alles auf einmal beinhalten: Telefonie, SMS-Flatrate, Internet-Flatrate. Genau wie die Geräte selbst, die in kompakter Form sämtliche Funktionen vom Fitnesscoach über die Hightech-Kamera und die Musikanlage bis hin zum Finanztool erfüllen sollen, müssen auch die Dienstleistungen möglichst dieser „All-in-one“-Philosophie gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund ist wohl auch der Trend zur Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu sehen. Das Versprechen lautet hier: Versichere dich gegen Unfallschäden und spare gleichzeitig Geld für die Zukunft an. Zwei Vorteile auf einmal – das entspricht der eben beschriebenen „Kompaktmentalität“. Zudem erweckt das Wort „Beitragsrückgewähr“ den Eindruck, dass es die Unfallversicherung hier quasi zum Nulltarif gibt, weil man ja sein Geld zurückbekommt, wenn man sie nicht braucht.
Wenn man genauer hinschaut, erkennt man schnell, dass es sich bei der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr um zwei Verträge in einem handelt. Der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin schließt de facto eine Unfallversicherung und eine kapitalbildende Lebensversicherung ab. Ein Teil der gezahlten Beiträge wird für die Unfallversicherung genutzt, der Löwenanteil jedoch fließt in die Lebensversicherung. Nach Ablauf der – häufig sehr langen – Vertragslaufzeit werden die Beitragsanteile, die in die Lebensversicherung eingezahlt wurden, zurückgezahlt, inklusive der erwirtschafteten Überschüsse bzw. Zinsen. Und die fallen trotz der Laufzeiten von nicht selten 20 und mehr Jahren in aller Regel eher mau aus, weil es sich hier um risikoarme Anlageformen mit minimaler Rendite handelt.
Das heißt also:
Beides spricht eindeutig gegen die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Hinzu kommt, dass manche Anbieter sogar so weit gehen, die (Lebensversicherungs-) Beiträge nur dann zurückzuzahlen, wenn die Unfallversicherung nicht in Anspruch genommen wurde!
So schön sich das also anhört – das Produkt ist nicht zu empfehlen. Stattdessen sollte den Kundinnen und Kunden geraten werden, eine einfache Unfallversicherung abzuschließen – die es schon für einen niedrigen dreistelligen Jahresbeitrag gibt – und zum Kapitalaufbau renditestärkere Anlageformen wie zum Beispiel ETFs zu nutzen. Wer sich partout nicht von der Unfallversicherung mit Beitragsgewähr abbringen lassen möchte, dem muss zumindest ein Vertrag angeboten werden, der die „Rückzahlung“ auch dann garantiert, wenn Leistungen aus der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden.