Höchstrechnungszins: 0,25 Prozent sind nun offiziell

Die baldige Absenkung des Höchstrechnungszinses in der Lebensversicherung ist nun offiziell. Der Schritt stellt Riester- und bAV-Anbieter vor mathematische Existenzprobleme. Die Handlungsoptionen sind zudem recht überschaubar.

Author_image
13:04 Uhr | 27. April | 2021
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält eine Absenkung des Höchstrechnungszins bei risikoarmen Anlagen für unabdingbar. Bild: Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hält eine Absenkung des Höchstrechnungszins bei risikoarmen Anlagen für unabdingbar. Bild: Bundesministerium der Finanzen / Photothek / Thomas Koehler

Der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen wird zum 01.01.2022 von aktuell 0,9 auf dann 0,25 Prozent abgesenkt. Die dafür grundliegende Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde heute im Namen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dass der Höchstrechnungszins im dauerhaften Niedrigzinsumfeld erneut sinken wird, war schon lange klar. Nachdem in der Sache länger nichts voranging, war vor etwa einem Monat Bewegung in die Gesetzesänderung gekommen. Vor anderthalb Jahren hatte sich die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) für eine Reduzierung auf 0,5 Prozent ausgesprochen. Nun geht der Gesetzgeber davon aus, dass eine noch drastischere Absenkung nötig ist.

Beitragserhalt vs. 0,25 Prozent Zins

Die 0,25 Prozent stellen die Lebensversicherer aber vor Probleme. Damit ist nicht gemeint, dass die Produkte für Kunden an Attraktivität verlieren. Denn eine garantierte Verzinsung bieten immer weniger Lebensversicherer. Vielmehr steigt marktweit sogar der Anteil der Verträge, die den Kunden bei Ablauf weniger als 100 Prozent ihrer eingezahlten Beiträge garantieren. Dadurch steht den Anbietern mehr Kapital für riskantere Anlagen zur Verfügung, von denen sich allerdings deutlich mehr Rendite versprochen wird.

Die Probleme der Lebensversicherer liegen aber darin, dass sie bei Riester- und bAV-Produkten gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Kunden die eingezahlten Beiträge zu garantieren. Wenn sie aber nur noch 0,25 Prozent Zins garantieren dürfen, wird das im aktuellen System unmöglich, denn: Die 0,25 Prozent dürfen nur auf die tatsächlichen Sparanteile aus den Beiträgen berechnet werden. Die Kosten für Provisionen, Verwaltung et cetera sind dann schon abgezogen und lassen eine Lücke zurück. Diese könne aber mit 0,25 Prozent Verzinsung über die Vertragslaufzeit nicht mehr gefüllt werden, erklärten kürzlich DAV und GDV. Nur wenn die Anbieter eine höhere Verzinsung garantieren dürften, könnten sie auch ihrer Pflicht eines 100-prozentigen Beitragserhalts nachkommen. Hier stehen sich also zwei gesetzliche Pflichten gegenüber, die sich gegenseitig aufheben.

Kaum Optionen

Die nun möglichen Optionen sind übersichtlich: „Wenn der Höchstrechnungszins abgesenkt wird und gleichzeitig die hundertprozentige Beitragsgarantie erhalten bleibt, gibt es ab 2022 große Probleme, die zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente führen würden", so der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Immer mehr Lebensversicherer haben sich in der Vergangenheit schon aus dem Riester-Neugeschäft zurückgezogen. Auch die bAV stünde bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) vor rechnerischen Existenzproblemen.

Möglich wäre noch, dass die Lebensversicherer anstelle eines Rückzugs ihre Kosten für diese Produkte deutlich absenken. Diese müssten dann allerdings über andere Bereiche ausgeglichen werden – schließlich sind eine ordentliche Vertragsbetreuung sowie eine professionelle Beratung nicht wertlos.