Die Zahl der Beamten, Richter und Soldaten, die wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Im Schnitt gingen als dienstunfähig geltende Beamte mit 54 Jahren in Pension, berichtet die „Welt am Sonntag“.
Im Jahr 2014 gingen 7,2 Prozent aller Beamten, Richter und Soldaten frühzeitig in Pension, da ihnen Dienstunfähigkeit beschieden worden war. Ein Jahr später lag die Quote bereits bei elf Prozent, im Jahr 2017 stieg sie dann auf 12 Prozent. Auch im vergangenen Jahr verharrte die Quote laut Versorgungsbericht der Bundesregierung auf dem selben Niveau.
Ende der 90er/ Anfang der 2000er-Jahre war der Anteil der frühpensionierten Anteile noch weitaus höher gewesen. Die Bundesregierung reagierte darauf mit der Einführung von Abschlägen, die für jedes Jahr, den der Beamte frühzeitig in Pension ging, erhoben werden. Zudem stärkte die Bundesregierung Rehabilitationsmaßnahmen. Daraufhin sank die Quote, nur um in den vergangenen Jahren wieder zu steigen.
"Öffentlicher Dienst geht auf dem Zahnfleisch"
Als Grund gilt unter anderem das hohe Durchschnittsalter im öffentlichen Dienst – rund ein Drittel der Beschäftigten ist mittlerweile 55 Jahre oder älter. „Das hat Auswirkungen auf die gesundheitliche Gesamtsituation. Außerdem nehmen Belastung und Stress seit Jahren zu. Immer weniger Beschäftigte müssen immer mehr Aufgaben erfüllen“, erklärte Ulrich Silberbach, Bundesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (dbb). „Nicht erst seit der Migrations- oder der Corona-Krise geht der öffentliche Dienst auf dem Zahnfleisch.“
Einen weiteren Faktor bringt gegenüber der „Welt am Sonntag“ die Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer zur Sprache. „Für manche Behörden war es eine Zeit lang einfacher, missliebige Kollegen wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand zu versetzen, als die dahinter liegenden Probleme anzugehen.“
Nicht nur aufgrund der geschilderten Problematik sind Beamte für Versicherungsmakler eine attraktive Zielgruppe, bei der es jedoch einige Besonderheiten zu beachten gilt. Beispiel Arbeitskraftabsicherung: So sollten Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte stets eine Klausel für die Dienstunfähigkeit enthalten, da sich die Definitionen unterscheiden. Während eine BU von einem Arzt festgestellt wird, entscheidet über die Dienstunfähigkeit der Dienstherr.
So können Dienstherren dienstunfähige Beamten gemäß Paragraf 26 des Beamtenstatusgesetzes zu Umschulungen und einfacheren Tätigkeiten zwingen. Eine BU-Versicherung mit entsprechenden Bedingungen kann dies verhindern.