Neue Condor-BU bietet neben Teilzeitklausel noch weitere Überraschungen
Seit ich vor über einem Jahrzehnt Versicherungsmakler geworden bin, ist mir die Berufsunfähigkeits-Versicherung der Condor ein Begriff. Mehr als das, denn damals zählte die Condor BU aus meiner Sicht zur absoluten Spitze in Sachen Innovation und Qualität.
Allerdings haben sich auch andere Versicherer in der jüngsten Vergangenheit aufgerüstet und die Condor eingeholt oder sogar überholt. Es war also an der Zeit, den Markt erneut aufhorchen zu lassen. Das soll nun mit dem am 01.07.2019 erschienenen BU-Tarif gelingen.
Bewährte Qualität
Die Condor hatte auch in den letzten Jahren einen Tarif ohne große Schwächen. Zum Start in das Jahr 2019 wurde dann außerdem noch einmal die Dienstunfähigkeits-Klausel verbessert und gilt seitdem auch für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe. Hier muss der neue Tarif aus meiner Sicht nicht wirklich viel verändern und punktet nach wie vor mit durchgängig positiven Regelungen für den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person.
Neue Teilzeitklausel
Nichts ist so beständig wie der Wandel, sagte schon der griechische Philosoph Heraklit, etwa 500 vor Christus. Das trifft auch auf den heutigen Arbeitsmarkt zu. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen gewissen Zeitraum oder sogar endgültig, ihren Job nur noch in Teilzeit fortzuführen. Gründe dafür können neben den klassischen wie der Kindererziehung, auch die Pflege von Angehörigen oder Kurzarbeit des Arbeitsgebers sein.
Bisher waren die Arbeitnehmer nach einem Wechsel von Voll- in Teilzeit jedoch benachteiligt. Denn bei einem identischen Restleistungsvermögen gab es in der Teilzeittätigkeit noch längst keine Leistung.
Die neue Klausel der Condor soll dies ändern. Reduziert die versicherte Person nämlich seine wöchentliche Arbeitszeit, so bleibt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit die während der Vertragslaufzeit höchste wöchentliche Arbeitszeit für die Prüfung maßgebend. Das kann bei der zeitlichen Bewertung der Berufsunfähigkeit einen Vorteil verschaffen. Allerdings sollte die versicherte Person beachten, dass bei der Prüfung einer konkreten Verweisung die Lebensstellung der Teilzeittätigkeit herangezogen wird.
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Als die Condor damals die erste Berufsunfähigkeits-Leistung bei länger als 6 Monaten andauernder Arbeitsunfähigkeit auf dem Markt eingeführt hat, waren sie lange Zeit die Einzigen mit dieser Klausel. Mittlerweile haben sich viele Nachahmer gefunden, die zumindest eine temporäre Leistung bei Arbeitsunfähigkeit eingeführt haben. Und die Anzahl dieser Tarife wird weiterwachsen.
In diesem Zuge erkennen viele Versicherungen diese Leistung als separaten Baustein an und zahlen auch dann, wenn zuvor kein Antrag auf BU-Leistung gestellt worden ist. Das macht auch Sinn, denn der Zeitpunkt einer Berufsunfähigkeit ist nicht zwingend gleich mit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Hier hätte ich mir von der Condor gewünscht die Pflicht, gleichzeitig zum Antrag auf AU-Leistung auch einen BU-Leistungsantrag zu stellen, aufzuheben.
Verbesserung für Selbstständige
Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, der muss im Leistungsfall prüfen lassen, ob er sich durch eine Umorganisation seines Betriebs einer Berufsunfähigkeit entziehen kann. Einige Versicherungen verzichten in Ihren Versicherungsbedingungen bereits bei Unternehmen mit unter 5 Mitarbeitern oder bei Akademikern mit über 90 Prozent Bürotätigkeit auf diese Prüfung. So auch die Condor bisher.
Nun erhöht die Condor die zulässige Mitarbeiteranzahl des Prüfungsverzichts auf unter 10 Mitarbeiter. Damit schafft der Versicherer eine neue Referenz-Regelung am Markt. Mit dieser Regelung wird die neue Condor-BU für die Inhaber und Geschäftsführer der allermeisten Betriebe in Deutschland deutlich interessanter.
Der Condor fliegt wieder
Aus meiner Sicht ist der Condor mit ihrer neuen BU ein Rundumschlag gelungen. Das Bedingungswerk, das vorher ohnehin schon sehr gut war, wurde insgesamt etwas aufgewertet. Zusätzlich bringt die Condor mit der neuen Teilzeitklausel den Markt wieder in Bewegung. Immerhin präsentiert sie hier ein Alleinstellungsmerkmal (Die Württembergische bietet seit dem 01.06.2019 ebenfalls eine Teilzeitklausel, begrenzt diese aber auf die ersten 12 Monate nach Wechsel auf die Teilzeit-Tätigkeit).
Wie groß der Mehrwert dieser Klausel in der Praxis ist, wird sich zeigen müssen. Bisher konnte ich weder von Erst- noch von Rückversicherern Daten darüber bekommen, wie vielen Versicherten bisher Leistungen verwehrt geblieben sind, die sie durch die neue Klausel bekommen hätten.
Jeder Versicherungsmakler, der auf eine hohe Qualität Wert legt, sollte die Condor wieder auf dem Schirm haben. Dass die Condor ebenfalls die Beiträge in vielen Berufsgruppen reduziert hat, kommt da sicherlich ganz gelegen.
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