In Sachen Provisionsdeckel gibt es neue Bewegung: Nachdem es für die Lebensversicherung weiterhin keine Einigung zwischen den politischen Koalitionspartnern SPD und CDU/CSU zu geben scheint, hat nun das Bundesfinanzministerium einen Aufschlag für einen Provisionsdeckel in der Restschuldversicherung gemacht. Ein erster Referentenentwurf wurde in den vergangenen Tagen an die jeweiligen Verbände verschickt.
Dass die Restschuld- von der Lebensversicherung separiert wird, kommt nicht wirklich überraschend: Schon auf dem AfW-Hauptstadtgipfel im Dezember hatten Fachpolitiker einen entsprechenden Kompromiss in der festgefahrenen Provisionsdeckel-Debatte wohlwollend diskutiert.
Reform der Restschuldversicherung
Der Referentenentwurf sieht dabei vor, dass die Provision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen zukünftig maximal 2,5 Prozent des Kreditbetrags, der durch die Versicherung abgesichert werden soll, betragen soll. BaFin-Untersuchungen hatten in jüngerer Vergangenheit ergeben, dass Banken, die die Police meist zusammen mit dem Kredit vermitteln, Provisionssätze von bis zu 50 Prozent der Versicherungsprämie kassiert hatten.
Mit dieser Regelung dürften Versicherungsvermittler eigentlich gut leben können – sind es in der Regel eh die Banken, die die Restschuldversicherung an den Mann bzw. die Frau bringen. Dennoch äußert der Vermittlerverband BVK harsche Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf.
„Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspolitischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Freiheit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Neudefinition des Provisionsbegriffs
Grund für den Ärger ist eine Neufassung des Paragraphen 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die eine Neudefinition der Abschlussprovision enthält. Unter diesem Begriff sollen in Zukunft nicht nur Abschluss-, sondern auch Bestandsprovisionen subsumiert werden – zumindest dann, wenn diese nur für den Fortbestand des Vertrages gezahlt werden. Lediglich Provisionen, die für eine spezifische, gegenüber dem Versicherer erbrachten Dienstleistung, gezahlt werden, würden in Zukunft weiterhin als Bestandsprovision gewertet werden. „Diese Neudefinition hat bei der beabsichtigten Regulierung der Restschuldversicherung nichts zu suchen“, wehrt sich der BVK.
Ein weiteres Schlupfloch scheint der Gesetzgeber in den Dienstleistungsentgelten der Versicherer entdeckt zu haben – entsprechend ist auch hier eine Reform geplant.
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Beim BVK sieht man den gesamten Berufsstand des Versicherungsvermittlers durch das Gesetzesvorhaben unter Generalverdacht gestellt. Zu einer Zeit, in der viele Vermittler durch die Corona-Krise finanziell gebeutelt würden, sei eine Verschärfung der Regeln inakzeptabel. Stattdessen bekräftigte der BVK seine Forderung nach einem Regulierungsmoratorium.
Auch beim Vermittlerverband AfW fällt die Kritik am vorgelegten Referentenentwurf deutlich aus. „In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen. Und das in einer Zeit, in der seitens der Politik gigantische Corona-Unterstützungsprogramme auch für den Mittelstand initiiert werden“, moniert Vorstandsmitglied Norman Wirth. „Die SPD würde sich absolut unglaubwürdig machen, wenn sie andererseits mit einem solchen Gesetzesentwurf das so schon nicht üppige Einkommen eines ganzen Berufsstandes mal eben reduzieren will.“
Nicht nur die Auswirkungen des geplanten Gesetzesvorhabens finden wenig Gefallen, auch juristisch sieht Wirth gravierende Mängel, da sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden soll. „Ein absoluter Dammbruch und jede Branche muss sich fragen, ob sie als nächstes dran ist“, sagt Wirth und wirft der SPD Wahlkampfmanöver vor. Diese würden aber – zumindest nach Ansicht von Wirth – zu einem völligen Akzeptanzverlust bei Gewerbe und Mittelstand führen.
Noch ist der Provisionsdeckel jedoch lediglich eine Idee, bei der das Finanzministerium einmal vorfühlt. Offiziell hat das Ministerium den Referentenentwurf nicht veröffentlicht, die Verbände wurden auch noch nicht gehört. Es ist also möglich, dass sich das Ministerium noch einmal umentscheidet. „Es bleibt die Hoffnung auf Einsicht bei den Genossen und klare Kante beim Koalitionspartner CDU/CSU“, formuliert es Wirth.
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