procontra: Herr Kleinlein, der Bund der Versicherten hat kürzlich erneut die Ertragskraft der Riester-Rente untersucht. Ihr Fazit lautete, man solle sein Geld lieber unter ein Kopfkissen packen als in eine Riester-Rente. Wie kommen Sie zu dieser merkwürdigen Empfehlung?
Axel Kleinlein: Die Produkte sind einfach unrentabel. Es ist aus unserer Sicht nach wie vor ein großer Missstand, dass Steuergelder in Form von Zulagen in ein Produkt fließen, das am Ende nur Negativrenditen ermöglicht.
procontra: Aber die Beitragsgarantie gewährleistet doch das eingezahlte Kapital zu Rentenbeginn. Negativrenditen sind dadurch gar nicht möglich.
Kleinlein: Eben doch. Die Garantierenten sind nämlich zu gering. Wenn man hier eine normale Lebenserwartung ansetzt, dann bekommen die Kunden am Ende weniger raus, als sie eingezahlt haben. Das ist dann nun mal eine Negativrendite und daran muss sich ein Vorsorgeprodukt auch messen lassen. Diese Rentabilität haben wir bemessen und kamen hierbei zu dem schlechten Ergebnis für alle Verbraucher.
procontra: Die Rentabilität haben Sie eben nicht bemessen.
Kleinlein: Doch, das haben wir.
procontra: Nein, leider nicht. Sie haben nur die garantierten Renten untersucht. Zulagen, Steuervorteile und Überschussbeteiligungen spielten in ihrem Ergebnis gar keine Rolle. Ihre Studie verspricht aber „Die wahre Rendite der Riester-Rente“. Wäre es für diese Aussage nicht notwendig, auch alle Ertragskomponenten einzubeziehen?
Kleinlein: Zulagen und Steuervorteile sind keine Ertragskomponenten. Sie fließen zwar mit in den Vertrag ein und können die „gefühlte Rendite“ erhöhen. Entscheidend ist aus unserer Sicht aber die „wahre Rendite“, die der Versicherer mit dem Geld erzielt, das er bekommt. Das sind die Eigenbeiträge und die Zulagen. Mit diesen Geldern gelingt es den Lebensversicherern leider nicht, ein rentables Ergebnis zu erzielen. Daher kommen wir zu dem Fazit, das ein Kopfkissen die bessere Alternative ist.
procontra: Der Kopfkissen-Sparer darf aber nicht älter werden, als Sie kalkulieren. Sonst sind die Ersparnisse aufgebraucht. Das Langlebigkeitsrisiko kann man mit Ihrem Kopfkissen daher nicht absichern.
Kleinlein: Das stimmt. Aber, die Lösungen der deutschen Lebensversicherer sichern das Langlebigkeitsrisiko leider viel zu ineffizient ab.
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procontra: Sie tun es aber immerhin und auch die Überschussbeteiligung trägt ihren Teil dazu bei, wenngleich sie nicht garantiert ist.
Kleinlein: Die Überschüsse sind aber im Grunde nach garantiert. Viele Jahre war es vertraglich geregelt, dass Kunden einen Anspruch auf Überschussbeteiligung haben. Doch der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit die Beteiligung an den Risiko-, Zins- und Kostenüberschüssen sukzessive aufgeweicht. Die Zinszusatzreserve oder die kollektive RfB sind beispielsweise Sicherungsposten, die weggesperrt wurden und den Kunden nicht mehr zur Verfügung stehen.
Seit 2014 gehen den Kunden durch die Einschränkung der Beteiligung an den Bewertungsreserven weitere Milliarden verloren. Wir bestreiten ja nicht, dass die Überschussbeteiligung eine ganz wichtige Komponente der deutschen Lebensversicherung ist. Doch leider wurde sie in den vergangenen 20 Jahren so aufgeweicht, dass man heute nicht mehr von einer fairen Beteiligung der Versicherten sprechen kann.
procontra: Vor 20 Jahren herrschten auch ganz andere Zinsbedingungen.
Kleinlein: Damals begingen die Lebensversicherer den Kardinalfehler, indem sie mit 4 Prozent kalkuliert haben, völlig ohne Not.
procontra: Vor 20 Jahren wären Sie als Verbraucherschützer doch der erste gewesen, der eine Kalkulation von 2 Prozent bei einem Marktniveau von 4 Prozent angemahnt hätte. Hellseherische Fähigkeiten bezüglich des heutigen Zinsniveaus hatten weder Sie noch die Aktuare der Gesellschaften.
Kleinlein: Eine Rentenversicherung läuft aber nicht nur über zehn oder 20, sondern eher über 50 Jahre und länger. Die Aktuare hätten damals mit einer höheren Verlässlichkeit die Produkte kalkulieren müssen.
procontra: Die Lebensversicherer sind aber nicht schuld am heutigen Niedrigzins.
Kleinlein: Natürlich nicht. Es gab aber bereits Mitte der Neunziger Jahre Japan als mahnendes Beispiel, dass ein blauäugiges Kalkulieren mit hohen Zinsen fatale Folgen haben kann. In jedem Fall müssen die Versicherten jetzt diese Fehlkalkulationen und Annahmen überzogener Lebenserwartungen ausbaden. Einige Anbieter fondsgebundener Riesterverträge kalkulieren heute mit einer Lebenserwartung deutlich oberhalb der Empfehlung durch die Aufsichtsbehörde. Das ist zum einen unrealistisch und reduziert zum anderen die Renditechancen für die Kunden deutlich.
procontra: Per Mindestzuführungsverordnung werden 90 Prozent der Risikoüberschüsse an die Kunden zurückgeführt. Ist das nicht ein fairer Deal, wenn auf der Gegenseite ein lebenslanges Leistungsversprechen steht?
Kleinlein: Leider ist die Mindestzuführungsverordnung kein Gesetz, dass den Kunden mehr Geld beschert. 90 Prozent der Risikoüberschüsse werden zwar mit ins System der Überschussbeteiligung hinein-, können aber seit 2014 mit Verlusten aus den Zinsen gegengerechnet werden. Das jetzige Überschusssystem ermöglicht viele Schlupflöcher, beispielsweise durch die kollektive und freie RfB, um Gelder wegzuparken, die dann den Kunden nicht zur Verfügung stehen.
procontra: Sollte – auch von Verbraucherschutzseite – nicht stärker darauf hingewiesen werden, dass eine Rentenversicherung kein Sparprodukt ist, sondern vorrangig das Langlebigkeitsrisiko absichern soll?
Kleinlein: Wir weisen schon immer daraufhin, dass Altersvorsorge aus zwei Komponenten besteht, nämlich Ansparen und Entsparen. Wir empfehlen beides voneinander zu trennen. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch die Lebensversicherer auf das Beschränken würden, was sie können und das ist, wie Sie richtig sagen, die Absicherung von Risiken. Dann würden womöglich auch Produkte entstehen, die das Langlebigkeitsrisiko sauberer abdecken.
Das komplette Interview, u.a. mit der Debatte um den Provisionsdeckel, lesen Sie in der kommenden Ausgabe der procontra, die am 7.6.2019 erscheinen wird.
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