Sinkt der Höchstrechnungszins bald auf 0,5 Prozent?

Die Deutsche Aktuarvereinigung hat sich für eine erneute Absenkung des Garantiezins in der Lebensversicherung ausgesprochen. Wann diese erfolgen soll und inwiefern der GDV das Vorhaben unterstützt.

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11:12 Uhr | 10. Dezember | 2019
Sieht die Notwendigkeit einer erneuten Garantiezins-Absenkung in der Lebensversicherung gegeben: Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Sieht die Notwendigkeit einer erneuten Garantiezins-Absenkung in der Lebensversicherung gegeben: Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Bild: DAV

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll zum 01. Januar 2021 auf 0,5 Prozent sinken. Das empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV). Damit würde der aktuelle Garantiezins beinahe halbiert. Denn seit dem Jahr 2017 beträgt er 0,9 Prozent. Davor waren es noch 1,25 Prozent gewesen. Seit dem Jahr 2000 (4,0 Prozent) sind insgesamt 6 Absenkungsschritte erfolgt.

Der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader erläutert die Notwendigkeit einer weiteren Absenkung: „Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten.“Wie die Versicherungsmathematiker erläutern, hatten sich die zehnjährigen Euro-Swap-Sätze im Laufe des Jahres 2019 erstmals im negativen Bereich bewegt. Vor 10 Jahren hatten sich diese noch um die 3,5 Prozent bewegt.

Olaf Scholz muss entscheiden

Um die aktuellen Gegebenheiten bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen, hat die DAV zudem ihre Methodik bei der Kalkulation ihrer Zins-Empfehlung angepasst. Dafür wurde ein repräsentatives Neuanlageportfolio eines Lebensversicherers mit konservativer Kapitalanlagestrategie modelliert. Dieses besteht im Wesentlichen aus festverzinslichen Wertpapieren und einem geringen Anteil aus Substanzwerten wie Aktien und Immobilien.

Die Aktuare weisen darauf hin, dass die endgültige Entscheidung über die Höhe des Höchstrechnungszinses dem Bundesfinanzministerium unter Leitung von Olaf Scholz (SPD) obliegt. Letzten Endes würde diese durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung vollzogen.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat bereits auf die DAV-Empfehlung reagiert. Dabei hat der Verband natürlich auch die Arbeitsbelastung für seine Mitgliedsunternehmen im Auge, die durch eine solche Maßnahme zusätzlich anfallen würde.

„Der Vorschlag für eine Absenkung des Höchstrechnungszinses ist wegen des anhaltenden Niedrigzinsumfelds nachvollziehbar. Die Unternehmen brauchen allerdings Zeit für die Vorbereitung – eine Absenkung sollte daher möglichst frühzeitig bekanntgegeben werden und nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgen“, erklärte heute ein Sprecher.

GDV drängt auf Riester-Reform

Der GDV spricht sich außerdem dafür aus, die verbleibende Zeit bis zu einer Absenkung für eine Reform der Riester-Rente zu nutzen. Dazu heißt es: „Insbesondere sollte bei einer Absenkung des Höchstrechnungszinses für neu abgeschlossene Riester-Verträgen die vom Gesetzgeber verlangte Beitragsgarantie gelockert werden, um weiterhin eine sicherheits- und chancenorientierte Anlage der Kundengelder zu ermöglichen.“

Zur Verbesserung und „Wiederbelebung“ der Riester-Rente ist seit längerem die Einführung eines Standardprodukts vorgesehen. Die Bundesregierung hält sich mit ihren Fortschritten dazu aber weiterhin sehr bedeckt.

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