Von der PKV in die GKV wechseln: 3 Beispiele

Wer aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück)wechseln will, muss dafür häufig etwas an der Ausgestaltung seines Berufslebens ändern. Was es zu beachten gilt, hat die Kanzlei Michaelis für drei Personengruppen zusammengefasst.

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14:08 Uhr | 01. August | 2022
Wer ein paar Tipps beachtet, kann vielleicht ganz leicht von der PKV in die GKV wechseln – und zum Beispiel trotzdem gutverdienender Arbeitnehmer bleiben. Bild: skynesher

Wer ein paar Tipps beachtet, kann vielleicht ganz leicht von der PKV in die GKV wechseln – und zum Beispiel trotzdem gutverdienender Arbeitnehmer bleiben. Bild: skynesher

Manche Experten können tagein, tagaus darüber streiten, was denn nun besser ist: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Völlig unabhängig davon gibt es aber Menschen, die für sich entschieden haben, von der einen in die andere Form wechseln zu wollen.

Betrachtet man die Gruppe derer, die von der PKV (zurück) in die GKV wollen, so bieten die gesetzlichen Vorgaben nur wenige Schlupflöcher für einen Wechsel, findet man bei der Hamburger Kanzlei Michaelis. Deren Rechtsanwältin, Sarah Kolß, hat dennoch einige Fallkonstellationen skizziert, die das möglich machen. Es würde sich dabei jedoch um Standardfälle handeln, die nicht auf alle ähnlich gelagerten, spezifischen Einzelfälle anwendbar seien.

Zudem merkt die Kanzlei in ihrem Newsletter an, dass die Personen in den Fallbeispielen alle unter 55 Jahre alt sind. Denn ab 55 wolle der Gesetzgeber einen Wechsel von der PKV in die GKV besonders erschweren, um zu verhindern, dass Personen erst von günstigen Tarifen und dem besseren Leistungsumfang der PKV profitierten, um dann zu Lasten der Solidargemeinschaft in die GKV zu wechseln, wenn im Alter die Beiträge in der PKV stiegen. Allerdings sei auch mit 55 der Zug noch nicht abgefahren, heißt es. Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens zweieihalb Jahre in der GKV pflichtversichert war, könne gänzlich dorthin. Zudem gebe es Ausnahmen über die Familienversicherung des Ehegatten oder für schwerbehinderte Menschen.

Wechsel als Arbeitnehmer

Wer als Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, weil er die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten hat und damit versicherungsfrei war, kann wieder gesetzlich pflichtversichert werden, indem er die JAEG wieder unterschreitet. Im Jahr 2022 liegt diese bei 64.350 Euro brutto. Neben einer Reduzierung der Arbeitszeit rät Kolß auch zu einem (Lebens-)Arbeitszeitkonto, um die JAEG zu unterschreiten. Außerdem können bis zu 3.384 Euro im Jahr in die bAV eingezahlt werden, um das für die Krankenversicherung maßgebliche Einkommen zu senken.

Wechsel als Selbstständiger

Für Selbstständige ist ein Wechsel zurück in die GKV in der Regel nur möglich, wenn sie ihre Selbstständigkeit nicht mehr im Hauptberuf ausüben. Die selbstständige Tätigkeit muss also als Nebentätigkeit ausgeübt werden, also parallel zu einer Anstellung als Arbeitnehmer laufen. Ohne eine solche Anstellung könne die selbstständige Tätigkeit auch dann weiterhin ausgeübt werden, wenn man sich im Rahmen der Familienversicherung über den Ehegatten in der GKV versichern lässt. Dann darf das Einkommen aber nur noch maximal 470 Euro monatlich betragen.

Wechsel als Studierende

Für Studierendende, die durch ihre Immatrikulation an der Uni von der Versicherungspflicht befreit wurden, ist ein Wechsel in die GKV nicht ganz einfach. Denn die Befreiung wirkt so lange fort, bis der Befreiungstatbestand Studium nicht mehr wirkt. Dies bedeutet, dass eine Rückkehr für die Dauer des Studiums in der Regel nicht möglich ist. Eine Rückkehr ist aber durch eine Unterbrechung des Studiums zu erreichen, etwa wenn zwischen Bachelor- und Masterstudium ein Monat lang keine Immatrikulation vorliegt und in der Zwischenzeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird.