Zu den wichtigsten Schäden, gegen die ein Handwerksbetrieb nicht automatisch versichert ist, gehören die sogenannten Nachbesserungsbegleitschäden. Ein langes Wort für eine einfache Sache. Ein Beispiel erklärt den Begriff: Ein Elektrobetrieb verlegt ein Kabel und verputzt die Kabelschächte. Anschließend rücken andere Handwerksbetriebe an. Ein Maler streicht die Wände und ein Fliesenleger bringt Kacheln an. Nach Abnahme des Objekts durch den Bauherrn treten Störungen auf, die auf ein defektes Kabel in der Wand zurückzuführen sind. Ein Sachschaden ist zwar nicht entstanden, aber das defekte Kabel muss geortet, freigelegt und neu verlegt werden. Bei den Nachbesserungsarbeiten werden die Maler- und Fliesenarbeit beschädigt. Dies sind die Nachbesserungsbegleitschäden. Damit sie von einer Versicherung gedeckt sind, müssen Versicherungsnehmer und Anbieter eine entsprechende Klausel vereinbaren.Mitunter kann der Bauherr während der Nachbesserungsarbeiten seine Immobilie nicht nutzen. Daher fordert er eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Gleichzeitig tritt ein Schaden an der eigenen Leistung des Elektrobetriebs auf. Ob eine Versicherung auch für diese Schäden aufkommt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. „Im Markt sind Tarife zu finden, welche auch den Nutzungsausfall sowie Schäden an der eigenen Leistung übernehmen“, berichten Makler. Dies könne gerade für kleinere Betriebe einen existenziellen Unterschied bedeuten. Daher sei eine kompetente und unabhängige Beratung und Betreuung durch einen Fachmann so wichtig.
Folgekosten mit Sachschaden
Es gibt noch ein Wort im typischen Versicherungsjargon im Zusammenhang mit Folgekosten: Mängelbeseitigungsnebenkosten. Diese sind für die Beseitigung der eigenen mangelhaften Arbeit entstanden. Der Unterschied zu den Nachbesserungsbegleitschäden besteht darin, dass durch das fehlerhafte eigene Gewerk zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein Gas- und Wasserinstallateur verlegt in den Wänden eines Neubaus Leitungen. Nach Fertigstellung der Arbeiten stellt der Eigentümer feuchte Fugen auf einer Wand fest. Ursache ist eine falsch montierte Muffe des Installateurs. Um den Schaden zu beheben, müssen die Fliesen der Wand entfernt, die Stelle getrocknet und ein ordnungsgemäßer Zustand wieder hergestellt werden. Dies sind die Mängelbeseitigungsnebenkosten. Für einen Bauhandwerksbetrieb ist es wichtig, auch solche Kosten abzusichern.

