Erst kürzlich wurde der ADAC beschuldigt, nachträglich einen Passus in den Versicherungsbedingungen geändert zu haben und neuerdings „Schäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen“ nicht mehr abzudecken. Diese Behauptung stellte sich schnell als falsch heraus. Die Klausel wurde nicht nachträglich verändert, sondern ist bereits seit 2007 Bestandteil der Versicherungsbedingungen, teilte das Unternehmen auf Twitter mit.
„Stand heute haben wir ja noch keine Situation von ‚angeordneten Massenimpfungen‘. Das bedeutet, dass Fälle mit vermeintlichen Impfschäden nach deren Meldung einer individuellen Prüfung unterzogen werden. Dies gilt aktuell auch im Falle von Covid-19-Impfungen“, sagt Alexander Machowetz, Leiter der ADAC-Unternehmenskommunikation gegenüber procontra. Im Infektionsschutzgesetz ist außerdem klar geregelt, wer bei staatlich verordneten Impfungen eventuelle Impfschäden abdeckt: der Staat.
Die Reaktion auf Twitter seitens des ADAC war deswegen nötig geworden, weil dort Anhänger von Verschwörungsgeschichten besagten Passus zur Unterfütterung ihrer Verschwörungserzählung verwendet hatten. Ihre Deutung: Der Versicherer verfüge über geheimes Wissen zum Thema Impfnebenwirkungen und -schäden, also über Informationen, die der Bevölkerung absichtlich vorenthalten werden – ein überaus beliebtes Narrativ unter Verschwörungsgläubigen.
Auf diese Falschbehauptung aus dem Lager von Verschwörungsanhängern, folgte auch gleich die nächste: Eine aufgebrachte, offensichtlich nicht geimpfte Kundin warf dem Versicherer vor, aufgrund ihres Impfstatus keinen Mietwagen erhalten zu haben.
Darstellung entspricht nicht den Tatsachen
Die verdrehten Aussagen zum Thema Autovermietung haben den ADAC in den vergangenen Tagen sehr beschäftigt, so Machowetz. „Die entsprechende Darstellung in den sozialen Medien entspricht nicht den Tatsachen. Natürlich können sich auch ungeimpfte Personen bei der ADAC Autovermietung ein Fahrzeug mieten. Grundsätzlich spielt der Impfstatus für den Anspruch auf ein Clubmobil oder Mietwagen keine Rolle.“

