Afrikanische Schweinepest: Bislang kein Versicherungsthema?

Vor einem halben Jahr wurde der erste ASP-Fall in Deutschland bestätigt. Doch welche Rolle spielt das Thema seitdem in der Assekuranz? Fakt ist: Es gibt versicherte Schäden, Zeichnungsstopps und viele Beratungsanlässe für Vermittler.

Vor einem halben Jahr wurde in Brandenburg der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland bestätigt. Auch wenn es sich nur um ein verendetes Wildschwein an der Grenze zu Polen handelte, war sofort klar: Das wird teuer. Weil Deutschland seitdem in dieser Hinsicht nicht mehr als seuchenfrei gilt, ging die weltweite Nachfrage nach deutschem Schweinefleisch deutlich zurück. Der Deutsche Bauernverband sprach für seine Mitglieder von einem mindestens hohen dreistelligen Millionenbetrag, der dadurch an Umsatz verloren gehe.

Solche Marktpreisrisiken sind nicht versicherbar. Doch wenn die ASP näher rückt, sind sowohl kommunale Entschädigungen als auch Versicherungsleistungen möglich. Tritt zum Beispiel ein ASP-Fall direkt in einem Betrieb auf und ordnet die zuständige Behörde deshalb die Tötung des Tierbestands an, so erhält der Betreiber von der Tierseuchenkasse (TSK) des Bundeslandes eine Entschädigung.

Bislang keine kommunalen Leistungen

In Brandenburg seien, Stand Anfang März, rund 700 ASP-Fälle bestätigt worden. Das erklärte ein Sprecher des Brandenburgischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz auf procontra-Nachfrage. Die TSK habe bislang aber keine Auszahlungen veranlasst, da sich diese Fälle ausschließlich auf Schwarzwild bezögen.

Die Tierseuchenkassen würden nur leisten, wenn ASP-Fälle direkt im Betrieb auftreten. Dann würden der gemeine Tierwert und die Tötungskosten erstattet. Doch dabei bleiben weitere Einbußen, die den Betreibern durch die Tötungen entstehen, auf der Strecke. Allen voran der Mehrerlös, den die Bauern durch den Verkauf der Tiere erzielen würden. Auch in der Wiederaufbauphase eines Bestands entstehen Mehrkosten und Mindererlöse.

Erschwerter Transport und Verkauf

Solche Schäden können Mastbetriebe zum Beispiel über eine landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung abdecken. Diese leistet sogar, wenn sich der Betrieb nur in einem ASP-gefährdeten Gebiet befindet. „Der Betrieb muss jedoch von einer behördlichen Anordnung betroffen sein, die ihn finanziell betrifft“, präzisiert eine GDV-Sprecherin. Das bedeutet, er liegt so nahe am Fundort eines ASP-befallenen Wildtiers, dass er behördlichen Anordnungen unterworfen ist. In den meisten Fällen verbieten diese den Transport der Tiere zum Kunden beziehungsweise Schlachter und schränken damit die Verkaufsmöglichkeiten ein. 

Allein in Brandenburg lagen Anfang März 93 Betriebe mit rund 40.000 Schweinen in solchen gefährdeten Gebieten, heißt es aus dem Ministerium. „Schweine dürfen aus einem Betrieb, der in einem gefährdeten Gebiet gelegen ist, nur mit Ausnahmegenehmigung verbracht werden“, erklärte der Sprecher. Die Landesregierung würde die betroffenen Schweinehalter aber bei der Vermarktung von Schlachtschweinen unterstützen.

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Offenbar haben einige dieser Betriebe eine landwirtschaftliche Ertragsschadenversicherung abgeschlossen. Denn bei der R+V-Tochter Vereinigte Tierversicherung (sie bietet die Policen in Kooperation mit der Vereinigten Hagel Versicherung an) sind bislang rund 70 Schadenmeldungen mit ASP-Zusammenhang eingegangen – größtenteils aus Brandenburg und Sachsen. „Es sind erste Abschlagszahlungen erfolgt. Eine abschließende Schadenregulierung kann erst nach Abschluss der Ernte im Herbst 2021 erfolgen, ebenso wie konkretere Aussagen zur Schadengrößenordnung“, antwortete eine R+V-Sprecherin auf procontra-Nachfrage. Die Kooperation bietet auch eine Ernteversicherung an, die durch die ASP verursachte Ertragsschäden im Pflanzenbau versichern.

Diese Police werde allerdings schon seit Mai 2020 nicht mehr gezeichnet, heißt es. Eine ASP-Ertragsschadenversicherung für schweinehaltende Betriebe könne aber, mit Ausnahme der Grenzregion zu Polen, noch ohne Einschränkungen abgeschlossen werden, so die Sprecherin. Durch den ersten Fall hierzulande vor einem halben Jahr habe man keine verstärkte Nachfrage feststellen können. Die ASP-Ausbrüche in Tschechien in 2017, in 2019 in Belgien und in 2020 in Polen hätten aber direkt eine verstärkte Nachfrage zur Folge gehabt. Mittlerweile hätten die kooperierenden Versicherer einen Bestand mit rund 70 Millionen Euro jährlichem Prämienvolumen in diesem Segment.

Risikosituation in der Landwirtschaft ändert sich

Bis sich das gesamte Ausmaß der Versicherungsschäden durch die ASP offenbart, wird es noch einige Zeit dauern. Aus dem Brandenburger Ministerium heißt es vergleichsweise, dass Belgien es innerhalb von zwei Jahren geschafft habe, die Seuche los zu werden. Allein die in Brandenburg betroffene Region sei aber schon achtmal größer als die in Belgien.

Für Vermittler verdeutlicht die ASP die sich ändernde Risikosituation in der Landwirtschaft. „Klimawandel, Globalisierung und das damit auch verbundene Auftreten bekannter oder auch neuer Tierseuchen auch in Europa stellen neue Anforderungen an das Risikomanagement landwirtschaftlicher Betriebe“, heißt es von der R+V. Am besten sollten Vermittler deshalb die gesamte Produktpalette landwirtschaftlicher Versicherungen im Repertoire haben und auf eine ganzheitliche Absicherung ihrer Kunden aus dieser Branche achten.

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