Aktienrente: Was Marktkenner davon halten

Die meisten Parteien setzen auf eine stärkere gesetzliche Rente. Die Union will zudem die Zulagenrente stärken und von Geburt an fördern. Einzig die FDP will die gesetzliche Rente mit Kapitaldeckung erweitern. Die Zustimmung hält sich in Grenzen.

Einzig die FDP setzt auf Kapitaldeckung auch in der ersten Säule. Der sensationell anmutende Reformansatz der gesetzlichen Rente: Während der Großteil des Rentenbeitrags weiterhin in die Umlage fließt, soll ein kleinerer Teil in Aktien investiert werden und so höhere Renditen und letztlich ein höheres Rentenniveau ermöglichen. Für diesen kleinen Teil schlägt die FDP verpflichtend 2,0 Prozent vor, paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. Um niemanden zu überfordern, soll der GRV-Beitragssatz exakt um diese 2,0 Prozentpunkte sinken.

Mit dieser „gesetzlichen Aktienrente“ soll die GRV „enkelfest“ gemacht werden. Einzig die Union hatte im Vorfeld eine ähnliche Idee. Damit die gesetzliche Rente mehr Wohlstand ermöglicht, wollte zumindest Kai Whittaker eine Kapitaldeckung in der GRV einführen. Ob sich der Vorsitzende des Bundesfachausschusses Arbeit und Soziales der CDU damit in seiner Partei durchsetzt, ist fraglich.

Wie die Union jetzt von Geburt an powern will

Das inzwischen beschlossene Wahlprogramm der CDU/CSU fällt eher mit der Forderung auf, dass ein künftiges Standardprodukt für die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung, aber ohne Abschlusskosten auskommen soll. Das Programm enthält jedenfalls nichts zu einer gesetzlichen Aktienrente. Dafür schaffte es eine Generationenrente von Geburt an ins Programm, die Whittaker unlängst vorgeschlagen hatte.

Ob der Reformvorschlag, der eine gewisse Faszination ausübt, auf fruchtbaren Boden fällt, hängt auch vom Ergebnis der Bundestagswahl am 26. September ab. Derweil haben sich weitere Finanzexperten mit der Aktienrente beschäftigt. „Wir suchen nach einem tollen Produkt, haben es aber bisher nicht gefunden", sagte Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), bereits vor zwei Jahren mit Blick auf zusätzliche Vorsorgemodelle.

DRV fordert stärkeren Blick darauf, wer die Risiken trägt

Beim diesjährigen Presse-Fachseminar der DRV vor einigen Tagen beschäftigte Thiede sich konkret mit der Aktienrente und lehnt sie ab. In der Debatte um Modelle auf Aktienbasis gehöre die Frage in den Mittelpunkt, wer letztlich das Risiko tragen soll: die Solidargemeinschaft oder der Einzelne. Die Menschen wollten vor allem Garantien und weniger Renditeversprechen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sei der Versicherte lebenslang abgesichert und auch im Fall der Invalidität und Tod des Ehepartners grundsätzlich geschützt.

Sieht man sich die sozialen Risiken (Alter, Invalidität und Hinterbliebenen-Absicherung), demografische Risiken (Quote von Rentnern zu Erwerbstätigen; Lebenserwartung) und Kapitalmarktrisiken (erwartete und tatsächliche Rendite; Volatilität) genauer an, so kommen bei der GRV für die ersten beiden Kategorien die Solidargemeinschaft bzw. der Staat auf. Und „Kapitalmarktrisiken sind kaum relevant“, so Thiede in seinem Vortag.

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Verlagerung von Risiken auf den Einzelnen sinnvoll?

Anders bei aktienbasierten Modellen. Das Altersrisiko trage überwiegend das Versichertenkollektiv, doch Invalidität und Hinterbliebenen-Absicherung müssten laut Thiede individuell getragen werden. Das demografische Risiko eines Ungleichgewichts von Rentnern und Erwerbstätigen sei nicht unmittelbar relevant und die steigende Lebenserwartung fängt das Versichertenkollektiv zu großen Teilen ab. Die Kapitalmarktrisiken seien weitgehend individuell zu tragen.

Nach Thiedes Einschätzung werden die Risiken einer Aktien-Altersvorsorge zu sehr auf den einzelnen Anleger verlagert. Unbeantwortet bleibe etwa die Frage, für welchen Zeitraum (bis ans Lebensende?) ein Aktienkapital reichen solle. Aktien böten die Chance auf mehr Rendite, aber eben auch das Risiko von Kursrückschlägen. Thiede warf eine spannende Frage auf: Lassen sich die Renditechancen aktienbasierter Altersvorsorge nutzen, ohne die Risiken auf den Einzelnen zu verlagern?

DAV fordert stärkere Betrachtung der Entsparphase 

In einem virtuellen Fachgespräch nahm jetzt auch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) zu verschiedenen Rentenkonzepten Stellung. Die Versicherungsaktuare sehen politischen Handlungsbedarf auch in der kapitalgedeckten Altersvorsorge. „Die Pläne einer Deutschland-, Generationen- oder Aktienrente sind in ihrer bisherigen Form noch nicht die Lösung“, konstatiert Maximilian Happacher, Vize-Vorstandschef der DAV und im Hauptberuf Vorstand für das globale Lebensversicherungsgeschäft im Ergo-Konzern.

Seine Kritik: All diese Konzepte nehmen ausschließlich die Ansparphase in den Blick, lassen aber die hochkomplexe und vor allem Jahrzehnte währende Auszahlungsphase außer Acht. Ein 2020 geborenes Mädchen hat laut der aktuellen Sterbetafel des Statistischen Bundesamts eine Lebenserwartung von gut 93 Jahren, ein Junge von gut 90 Jahren. „Das ergibt eine Rentenbezugsdauer von 25 und mehr Jahren, in denen die künftigen Rentner würdevoll leben möchten – und dies auch finanziell planbar“, so Happacher weiter.

Mindestzahlung bis zum letzten Tag nicht aufweichen

Dies sei nur über eine Rente möglich, die ab Beginn der Ansparphase bis zum Lebensende eine Mindestzahlung sicherstellt, egal wie alt der Einzelne wird. Die wichtige Entsparphase sei bisher in den politischen Konzepten nicht vorgesehen. „Im Interesse der Menschen muss hier nachgebessert werden“, so der Experte. Die bisherige Planungssicherheit auf Basis traditioneller Garantien gebe es immer weniger. Das Niedrigzinsumfeld für ergänzende Alterseinkommen erfordere einen schnellen Paradigmenwechsel.

Indirekt teilt die DAV die Einschätzungen und Befürchtungen der DRV. Kollektives Sparen, etwa über moderne Produkte der bAV wie das Sozialpartnermodell, eine beitragsorientierte Leistungszusage oder die Lebensversicherung generell, federe Risiken besser ab als ein individuelles Investment in Aktien oder Fonds, befinden die Aktuare. Ob das auch im Rahmen der GRV erfolgen könne, dazu äußerte sich die DAV nicht.

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