Altersrente: Diese Irrtümer sollten Makler kennen

Die Rente ist sicher, predigte Norbert Blüm vor vielen Jahren. Nur zur Höhe schwieg er sich aus. Noch immer kursieren Missverständnisse und Irrtümer zur gesetzlichen Altersrente. Finanztest listet auf, was Makler in der Beratung aufgreifen können.

Die staatsnahe Stiftung Warentest ist beim Thema gesetzliche Rentenversicherung gewöhnlich gut informiert. In der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest werden „13 Irrtümer über die gesetzliche Rente behandelt“. Man sollte jedoch keine besonders kritische Abrechnung mit dem System erwarten. Eher geht es darum, dass die Leistungen besser sind als in der Bevölkerung gemeinhin angenommen.

Dennoch können Makler einige Fakten und Argumente zur Beratung in Sachen Zusatzvorsorge nutzen. Dies war bereits in der September-Ausgabe von Finanztest so, als ein ziemlich oberflächlicher Test zu Direktversicherungen eine bessere Faktenlage für Verbraucher durch versierte bAV-Berater heraufbeschwor.

Irrtümer 1 – 3: steigende Beiträge, Ost-Nachteil, Wohnort

Das Gefühl, dass die Rentenbeiträge immer weiter steigen, trügt, sagt Finanztest. Bisher sei der aktuelle Beitragssatz (18,6 Prozent) nur unwesentlich höher als 1983 und 1984 (18,5 Prozent). 1997 betrug er 20,3 Prozent. Ostdeutsche bekommen dafür nicht weniger Rente, sondern für gleichen Beitrag sogar mehr als Beschäftigte im Westen, so Finanztest. Zwar liege der Rentenwert, der angibt, wie hoch die Rente für einen Durchschnittsverdiener in einem Kalenderjahr ist, im Osten noch immer etwas niedriger.

Aber durch einen Umrechnungsfaktor werden die Ost-Löhne aufgewertet (2022: 1,042). Ab Juli 2024 gibt es einen bundeseinheitlichen Rentenwert, der Umrechnungsfaktor fällt ab 2025 weg. Ob man bislang Ost- oder Westrente bekommt, hängt vom Beschäftigungsort ab. Wer also einige Jahre im Osten arbeitet und andere Zeiten im Westen, bekommt eine Mischrente entsprechend der jeweiligen Beschäftigungszeiten in Ost und West.

Irrtümer 4 – 6: sinkende Rente, System-Kollaps, Kapitalanlage 

Die individuellen Renten sinken nicht, da eine staatliche Rentengarantie dies ausschließt. Allerdings kann die Kaufkraft durch Inflation leiden und auch das Rentenniveau (Verhältnis von Rentenhöhe und allgemeinem Durchschnittsverdienst) sinken. Dass insbesondere junge Leute später gar keine gesetzliche Altersrente mehr erhalten, weil das System am Ende sei, hält Finanztest für sehr unwahrscheinlich.

„Das Umlagesystem schützt sogar recht gut vor unvorhersehbaren Entwicklungen auf den Kapitalmärkten“, so Finanztest. Immerhin wird eingeräumt, dass die Alterung der Bevölkerung für das Umlagesystem „ungünstig“ ist, eine interessante Beschönigung der demografischen Lage. Bis auf die Schwankungsreserve kann die DRV kein Geld an den Kapitalmärkten anlegen, sondern zahlt die Einnahmen der Beitragszahler quasi direkt an die Rentner aus (Umlage). Ob wie künftig ein Aktienanteil Einzug in die GRV hält, ist noch nicht konkret beschlossen.

Irrtümer 7 – 9: Grundrente erst nach 35 Jahren, zu wenig Rente

Grundrente ist keine eigenständige Rente und muss nicht extra beantragt werden, erinnert Finanztest. Der Zuschlag wird seit 2021 von der DRV automatisch geprüft und an Bedürftige ausgezahlt. Dagegen muss man immer seine Altersrente beantragen, ebenso gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Für Grundrente muss niemand mindestens 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen. Es zählen auch Zeiten für Kindererziehung, ehrenamtliche Pflege, Krankheits- und Rehabilitationsleistungen, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten.

Als Top-Verdiener müsste man eigentlich viel höhere Rente bekommen, glauben viele. Doch dagegen steht die Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Das ist die Obergrenze für die Beitragszahlung und damit auch für den Leistungsanspruch. Wer aktuell mehr als 7.050 Euro brutto pro Monat verdient, zahlt für das Einkommen oberhalb dieses Wertes keinen Beitrag und erhält dafür auch keine Rentenansprüche. Da hilft nur private oder betriebliche Zusatzvorsorge.

Irrtümer 10 – 13: Mehr oder keine Rente, abschlagfrei oder nicht

Nach 45 Jahren Arbeit müsste die Rente eigentlich höher ausfallen, hoffen viele. Nicht unbedingt, entgegnet Finanztest. Es kommt eben nicht nur auf die Zeiten an, sondern auch auf die Einkommens- und damit Beitragshöhe. Wer viel verdient, bekommt viel Rente, wer wenig verdient, eben wenig und eventuell Grundrentenzuschlag. Wer weniger als fünf Jahre einzahlt, dessen Einzahlungen sind futsch, glauben viele. Tatsächlich kann man sich dann die Beiträge erstatten lassen oder besser freiwillige Beiträge nachzahlen (einen Rechner gibt es hier).

Wer früher in Rente will als für ihn als Regelaltersrentenbeginn vorgesehen, muss lebenslange Abschläge ertragen. Ohne Abschlag klappt es nur ab 45 Arbeitsjahren. Diese Zeiten schaffen aber nicht alle, die Rente ab 63 beantragen. Hier heißt es: aufpassen und genau rechnen. Das gilt bisher auch für alle, die vor Regelaltersrentenbeginn in Rente gehen und Rente beziehen, aber trotzdem noch arbeiten wollen. Seit 2022 sind monatlich 3.833,33 Euro erlaubt, ohne dass dadurch die Rente gekürzt wird. Ab 2023 soll die Zuverdienstgrenze komplett entfallen. Für den Zuverdienst sind jedoch Kranken- und Pflegebeitrag sowie Einkommensteuer fällig.