In wenigen Wochen endet nach 16 Jahren die Ära von Angela Merkel. 16 Jahre, in der Merkel die Stiege von „Kohls Mädchen“ hin zur weltweit respektierten Krisenkanzlerin nahm, in der aus der als mutlos kritisierten „Madame No“ zeitweise die „Führerin der freien Welt“ wurde.
Nun, nach vier Legislaturperioden unter CDU-Führung, scheinen die Zeichen der Zeit auf Wandel zu stehen. In den Wahlumfragen thront seit Wochen SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz an der Spitze, während die CDU unter ihrem Kandidaten Armin Laschet – glaubt man den Umfragen – deutlich an Zustimmung eingebüßt hat. Wer die kommende Bundesregierung stellt, ist jedoch weiterhin vollkommen offen.
Unabhängig vom Ergebnis gilt die Wahl vielerorts als Zäsur, als Richtungswahl. Denn die Herausforderungen, denen sich Deutschland stellen muss, sind gewaltig: Der Klimawandel, der auch für die Menschen zwischen Rhein und Oder immer spürbarer wird, verlangt ein energisches Anpacken seitens der Politik – das unterstrich erst im April das Bundesverfassungsgericht. Auch bei der Digitalisierung ist der Handlungsbedarf groß: Erst vor wenigen Wochen verortete eine Untersuchung des Berliner European Center for Digital Competitiveness Deutschland europaweit auf den vorletzten Platz – lediglich Albanien ist im Hinblick auf die digitale Wettbewerbsfähigkeit noch schwächer aufgestellt.
Richtungsweisende Entscheidungen
Eine weitere Großbaustelle ist das Thema Altersvorsorge – grundlegende Fragen, wie die gesetzliche Rente sichergestellt und die private Altersvorsorge gestärkt werden kann, wurden in der aktuellen Legislaturperiode nicht angegangen.
Auch der Vermittlerverband Votum sieht die kommende Bundesregierung hier in der Verantwortung. „Die nächste Bundesregierung muss richtungsweisende Entscheidungen treffen“, heißt es in einem aktuellen Impulspapier, das der Verband an diesem Mittwoch veröffentlichte. Maßgeblich sei in Bezug darauf, dass das Vertrauen der Bürger in den Staat nicht untergraben werde – sei es durch Unaufrichtigkeit, Irreführung oder Untätigkeit.
Für Votum steht dabei fest: Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann für breite Bevölkerungsschichten keine auskömmlichen Renten mehr generieren. „Die Rekordzahlen bei den Erwerbstätigen liegen hinter uns“, formuliert der Verband und widerspricht damit den Darstellungen einiger Parteien, demgemäß die gesetzliche Rente durch qualifizierte Zuwanderung oder die Ausweitung der Frauen-Erwerbstätigkeit in erforderlichem Maße stabilisiert werden könne.
Anreize für zweite und dritte Säule
Entscheidend sei es folglich, die private Vorsorge durch Anreize in der zweiten und dritten Säule zu stärken. Hier gelte es im Hinblick auf die betriebliche Altersversorgung unter anderem, Doppelverbeitragungen konsequent zu vermeiden. „Wer lange in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt hat und in der Bezugsphase sieht, dass seine Zusatzrente durch Krankenkassenbeiträge und Steuern dahinschmilzt, fragt sich, warum er überhaupt gespart und nicht wie andere konsumiert hat“, heißt es mahnend im Impulspapier.
Auch beim Thema Riester gelte es sicherzustellen, dass das Vertrauen der Bürger nicht erodiert: „Wer leichtfertig in den Abgesang auf die Riester-Rente einstimmt und deren vermeintliches Scheitern konstatiert, muss damit rechnen, dass nicht nur die heutigen Riester-Sparer, sondern auch die zukünftigen Generationen ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber staatlichen Rentenmaßnahmen entwickeln.“ In der Politik gilt die Riester-Rente weitgehend als gescheitert – lediglich die FDP bekannte sich in ihrem Wahlprogramm dazu, das bestehende Riester-System zu reformieren, anstatt das ohnehin schon komplexe Fördersystem um eine weitere Option zu erweitern.
Seite 1: Richtungsweisende Entscheidungen stehen anSeite 2: Drängen auf Minimal-Reform
Statt eines staatlich verwalteten Rentenfonds plädiert der Vermittlerverband, den einzelnen Sparern mehr Wahlmöglichkeiten bei ihrer privaten Altersvorsorge zu gewähren. So sollen diese beispielsweise „auf unnötige Garantien jeder Art verzichten können“.
Hierbei drängt Votum aufs Tempo. Nicht ohne Grund: Aufgrund der Herabsetzung des Höchstrechnungszinses von derzeit 0,9 auf 0,25 Prozent zu Beginn des kommenden Jahres haben bereits erste Anbieter erklärt, sich aus dem Riester-Geschäft zurückziehen zu wollen. Weitere Unternehmen dürften folgen. „So droht eine Versorgungslücke bei geförderten Altersvorsorgeverträgen zu entstehen, die gerade Geringverdiener und Familien am notwendigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge hindert.“
Drängen auf unverzügliche Minimal-Reform
Unverzügliches Handeln sei entsprechend dringend geboten und in Form einer Absenkung des Garantieniveaus relativ unkompliziert durchführbar, argumentiert Votum. So soll es nach Sicht des Verbands in Paragraph 1 Abs. 1 Ziffer 3 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes künftig heißen:
„3. In welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest 80 % der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen und für die Leistungserbringung genutzt werden […].“
Eine Senkung der Bezüge für die Sparer erfolge durch die Garantie-Senkung nicht, heißt es im Papier. Im Gegenteil: „Sie werden eine Steigerung ihrer Bezüge erfahren, da es den Anbietern mit dieser Minimal-Reform möglich ist, renditeträchtigere Produkte bei einer angemessenen Risikoabsicherung anzubieten.“
Genauso alternativlos wie die Stärkung der privaten Altersvorsorge ist aus Sicht von Votum der Umbau Deutschlands zu einer nachhaltigen Gesellschaft, zu der auch die Finanzwirtschaft ihren Teil beitragen kann beziehungsweise muss.
Hierbei mahnt der Verband jedoch vor deutschen Alleingängen und plädiert für einheitliche Maßnahmen aller EU-Mitglieder. Ansonsten drohe eine Flucht der Kapitalverwaltungsgesellschaften ins Ausland. Ähnliche Befürchtungen hatte unlängst auch der Fondsverband BVI geäußert, nachdem die Finanzaufsicht BaFin vor kurzem einen Richtlinienentwurf veröffentlichte, mit dem das sogenannte Greenwashing bei Fonds künftig verhindert werden soll. Darin entwarf die BaFin verschiedene Mindestkriterien, die Fondsanbieter erfüllen müssen, um ihre Fonds als nachhaltig bezeichnen zu dürfen.
Berater und Vermittler haben Schlüsselfunktion
Maß halten soll der Staat auch, wenn es um die Anlageberatung geht. „Eine Überforderung muss dabei auf jeden Fall vermieden werden.“ Das heißt konkret: Anstatt den Beratungsprozess weiteren Regeln zu unterwerfen, soll der Staat aus Sicht von Votum nachhaltige Geldanlagen vielmehr durch Anreize und Erleichterungen fördern.
Nur mit und nicht ohne Berater und Vermittler könne aus Sicht des Verbands der Wandel hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft gelingen – das gleiche gelte im Bezug auf die Altersarmut. „Die Politik muss erkennen, dass die Lösung der großen Herausforderungen der Nachhaltigkeit und Altersvorsorge nur über diese Schlüsselindustrie [die Versicherungs- und Annlagevermittler, Anm. der Redaktion] führt.“
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