Eine Mischtechnik aus dem Jahr 1982, angewendet, um eine Seite aus einem Pornoheft partiell zu übermalen – und ein Verkaufswert von 24.700 Euro. Nach einem Bericht der österreichischen Zeitung „Der Standard“ widmete der Kölner Kunstmakler Stephan Zilkens diesem Werk aus der Urheberschaft des österreichischen Künstlers Franz West am 31. Juli einen Blogbeitrag und sorgte so mit dafür, dass die österreichische Kriminalpolizei Ermittlungen aufnahm.
Versteigertes Bild gehörte Versicherungsgesellschaft
In dem Webbeitrag steht auch die Arbeit des Art Loss Registers (ALR) im Fokus – der weltweit größten privaten Datenbank für verlorene, gestohlene und geplünderte Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlerstücke. In der Datenbank werden Kunstobjekte im Auftrag der von Plünderungen oder Diebstählen Betroffenen, Versicherungen oder Polizeibehörden gelistet. „Das Art Loss Register gilt eigentlich als Garant dafür, dass gestohlene Kunstwerke nicht mehr in den Umlauf kommen“, schrieb Kunstmakler Zilkens und schob folgende kühne Behauptung hinterher: „Jetzt hat ein wichtiges österreichisches Auktionshaus einen Eintrag übersehen und eine gestohlene Arbeit versteigert. Den Einlieferer wird es hoffentlich noch kennen und den Erwerber auch.“ Denn, so die Begründung: Das Werk gehöre einer Versicherungsgesellschaft.
Doch der Reihe nach: Am 22. März dieses Jahres versteigert das Wiener Auktionshaus Dorotheum die Arbeit von Franz West für den Preis von 24.700 Euro. Im Auktionskatalog heißt es, dass sämtliche Gegenstände „vor der Versteigerung mit dem Datenbankbestand des ALR-Registers individuell abgeglichen“ worden seien. Doch da das Bild laut Zilkens einem Diebstahl zum Opfer gefallen war, hätte es in dem Register auftauchen müssen und folglich gar nicht verkauft werden dürfen. Wie Zilkens ausführt, habe das Gemälde einem Klienten gehört und sei diesem im Umfeld der Art Cologne im November 2021 auf dem Transportweg zusammen mit drei weiteren Werken abhandengekommen. Bereits Ende 2021 seien die Werke beim ALR als gestohlen gemeldet worden.
Bestohlener Galerist versäumte Polizeimeldung
Hatte also das Dorotheum das Bild in dem Register übersehen? Recherchen von Art Loss ergaben schließlich: Zwar beantragte der bestohlene Galerist im Februar 2022 eine Registrierung bei der Datenbank, diese wurde allerdings erst im Sommer dieses Jahres abgeschlossen. Der Hintergrund: ALR hatte beim Galeristen weitere Informationen, „insbesondere zu den Eigentumsverhältnissen und einer Polizeimeldung“ angefragt, die Korrespondenz zog sich jedoch bis zum 27. Juli 2023 hin. Erst am 27. Juli wurde ALR über die Polizeimeldung informiert. Demnach hatte es der Galerist offensichtlich versäumt, den Diebstahl oder Verlust der vier Kunstwerke bei der Polizei zeitnah anzuzeigen.
Der Schaden wurde dem Galeristen auch ohne Vorlage einer Anzeige oder der ALR-Registrierung laut Zilkens von seiner Versicherung mit 80.000 Euro vergütet. Diese sei infolge der Schadenabgeltung nun Eigentümerin des Bildes. Ob das Dorotheum den Verkauf rückabwickeln muss, ist derzeit noch offen. Zur Identität des Verkäufers laufen polizeiliche Ermittlungen.

