Auto landet in Graben: Wann ist eine Baustelle ausreichend gesichert?

Eine Frau hatte ihren Pkw beim Ausfahren aus der Tiefgarage in den Graben einer Baustelle manövriert. Danach entbrannte vor dem Landgericht Frankenthal ein Streit darüber, ob die Baufirma ihre Verkehrssicherungspflicht erfüllt hatte.

In der Stadt Speyer wurden im Februar 2021 Straßenbauarbeiten vor einem Wohnhaus durchgeführt. Dafür hatten die Bauarbeiter zwischen Bürgersteig und Straße einen Graben ausgehoben, der sich direkt vor der Ein- und Ausfahrt der zum Wohnhaus gehörenden Tiefgarage befand. Damit die Bewohner die Tiefgarage auch während der Arbeiten befahren konnten, wurde der Graben an dieser Stelle mit Stahlplatten abgedeckt, die gefahrlos befahren werden konnten.

An einem Tag jedoch mussten die Platten für konkrete Arbeiten im Graben entfernt werden. Als eine der Bewohnerinnen – davon ausgehend, das weiterhin die Stahlplatten vorhanden seien – aus der Tiefgarage hinausfahren wollte, landete sie mit den Vorderrädern ihres Pkw in dem Graben. Dadurch entstand an ihrem Fahrzeug ein Schaden in Höhe von rund 6.000 Euro, den sie von der Baufirma ersetzt haben wollte. Als diese jedoch nicht bezahlen wollte, landete der Fall vor dem Landgericht Frankenthal (Az.: 9 O 32/21).

Baufirma muss deutlich vor Gefahr warnen

Dieses entschied mit Urteil vom 25.03.2022, dass die Baufirma für den Schaden aufkommen muss. Diese sei, mit speziellem Blick auf die Entfernung der Stahlplatten, ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Denn die üblichen Warnschilder an der Baustelle hätten dafür nicht ausgereicht.

Zwar habe die Anwohnerin von den Bauarbeiten gewusst und sei auch durch die Hausverwaltung über die Arbeiten informiert worden. Doch sei es nicht ihre Sache gewesen, sich zu vergewissern, dass sie – wie bisher ja auch – gefahrlos aus der Tiefgarage herausfahren könne, heißt es seitens des Gerichts. Vielmehr hätte das Bauunternehmen deutlich auf die Gefahr durch den geöffneten Graben hinweisen müssen, befanden die Richter. Die Baufirma gab zwar an, dass sie eigentlich einen Mitarbeiter vor der Garagenausfahrt positioniert hatte, um die Ausfahrenden zu warnen. Dieser hatte jedoch nach den Feststellungen der Kammer kurz vor dem Unfall seinen Posten verlassen.

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