Mercedes-Benz hat als erster Autohersteller vom Kraftfahrtbundesamt die Zulassung für ein hochautomatisiertes Fahrsystem erhalten. Andere Hersteller sollen folgen, teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Freitag in einer Pressemitteilung mit. Mit dem neuen System können Autos bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern selbstständig auf Autobahnen fahren, ohne dass die Fahrer dabei auf den Verkehr achten müssten.
Optische oder akustische Signale in Notsituationen
Das „Drive Pilot“ genannte System soll nach Angaben von Mercedes Benz den Fahrer bei hohem Verkehrsaufkommen oder Stausituationen von sämtlichen Fahraufgaben entlasten. In der Zeit könne er Nebentätigkeiten „auf dem Zentraldisplay“ nachgehen, beispielsweise Onlineshopping oder im In-Car-Office E-Mails bearbeiten. Dabei erfülle der „Drive Pilot“ die Anforderungen an ein so genanntes Level-3-System: Der Fahrer kann sich vom Verkehr abwenden, ist aber auch in der Lage, die Steuerung des Autos und die Verantwortung für das Fahren wieder zu übernehmen.
Erkennt das System, dass die Verkehrssituation nicht mehr automatisch zu beherrschen ist, wird der Fahrer mit optischen, akustischen und haptischen Signalen dazu aufgefordert, das Lenkrad wieder zu übernehmen. „Für die Nutzer automatisierter Fahrsysteme muss daher jederzeit erkennbar sein, was das System leistet und in welchem Maß sich der Fahrer anderen Dingen widmen darf“, erklärt dazu die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Die Versicherer hatten im Vorfeld gefordert, dass Autofahrer sich erst auf etwas anderes als den Verkehr konzentrieren dürfen, wenn ein System so ausgereift ist, dass es folgende Anforderungen erfüllt: Der Fahrer muss nur noch selten eingreifen, er muss genug Zeit für eine Reaktion haben und das Auto muss auch ohne Hilfe des Fahrers sicher zum Stehen kommen.
Am Versicherungsschutz ändert sich durch die Automatisierung nichts. „Niemand muss sich sorgen, dass er nach einem Unfall mit einem automatisiert fahrenden Auto schlechter wegkommt als bislang“, so Käfer-Rohrbach. „Das geltende Recht hat eine einfache und klare Antwort auf die Frage, wer Unfallopfer entschädigt: Das macht die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters.“
Sinkende Entschädigungsleistungen im Kfz-Segment
Im Falle eines Unfalls mit einem hochautomatisierten Fahrzeug gebe es Möglichkeiten, um festzustellen, wer oder was den Unfall verursacht hat. So wird von einem Datenspeicher beispielsweise aufgezeichnet: Hatte der Mensch oder der Computer die Fahraufgabe inne? Wo befand sich wann das Auto? Wann wechselte die Steuerung beziehungsweise wann wurde der Fahrer zur Übernahme aufgefordert?
Die den Staupiloten zugrunde liegenden Assistenzsysteme – wie Notbremsassistenten und Spurhaltesysteme – würden laut einer GDV-Studie sogar für weniger Unfälle im Straßenverkehr sorgen. Die stellvertretende GDV-Geschäftsführerin Käfer-Rohrbach prognostiziert: „Unter dem Strich werden durch die neuen Systeme bis 2040 die Unfallzahlen um 13 bis 19 Prozent, die Entschädigungsleistungen der Kfz-Versicherer um rund zwölf Prozent sinken.“ Die automatisierten Fahrfunktionen würden sich allerdings nur langsam im Fahrzeugbestand verbreiten.
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