Digitalisierung kann das Werkzeug für mehr bAV-Verbreitung und Kosteneffizienz sein. Firmen wünschen sich vor allem, ihre bAV einfach und effizient zu verwalten. Der Vermittler wird durch Nutzung einer digitalen bAV-Plattform entlastet und informiert zugleich seine Kunden digital. So bekommt er mehr Zeit für die Beratung.
Dabei werden alle Beteiligten mithilfe einer zentralen Technologie-Plattform vernetzt, so dass Information, Beratung, Abschluss, Verwaltung und Überprüfung vereinfacht werden. Zunehmend können auf solchen Plattformen nicht nur bAV-Verträge von einem Anbieter verwaltet werden, sondern von allen gewünschten Gesellschaften.
Versorgungsordnung nur mit Rechtsberater erstellen
Grundsätzlich ist die bAV-Einrichtung und -Verwaltung Sache des Arbeitgebers. Dabei ist primär das Arbeitsrecht zu beachten. Daher kommen selbst spezialisierte bAV-Makler an dem Punkt, wo eine Versorgungsordnung (VO) zu installieren ist, nicht ohne versierten Rechtsberater aus. Auch bAV-Plattformen, die komplexe Anwendungs-, Beratungs- und Verwaltungssysteme anbieten, bauen auf den Vorgaben der VO auf.
Stefan Huber, Geschäftsführer des Software-Anbieters eVorsorge Systems GmbH. Bild: eVorsorge Systems
„Muss aber überhaupt erst eine VO eingerichtet oder eine neue VO erarbeitet werden, geschieht das bislang außerhalb des Systems, da wir selbst keine Rechtsberatung machen“, umreißt Stefan Huber, Geschäftsführer des Software-Anbieters eVorsorge Systems GmbH, der zur V-Data-Gruppe gehört, das Problem der Plattformanbieter. Deswegen startet er Anfang 2022 eine ungewöhnliche Kooperation.
Was Makler von Kooperation eVorsorge/Kanzlei Guse haben
Partner ist die auf Arbeitsrecht und bAV spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Guse in Hamburg. Inhaber Christian Guse war selbst bei der Gestaltung von zahlreichen bAV-Tarifverträgen beteiligt und hat mit rund 280 bAV-Tarifverträgen vermutlich die größte private digitale Datenbank von bAV-Tarifverträgen in Deutschland aufgebaut.
„Maklern fehlen oft Information aus dem bAV-Tarifvertrag, was zu Falschberatung führen kann“, sagt Guse. Das Problem erübrige sich künftig bei Nutzung der eVorsorge-Module. „Im Rahmen der Kooperation wird auch der Prozess der VO-Erstellung in das System verlagert und lückenlos dokumentiert“, erklärt Huber. Alle erforderlichen Daten würden künftig bei der Anforderung/Beauftragung plausibilisiert abgefragt und sofort an die Kanzlei Guse übermittelt. „Die fertige VO wird über eine Schnittstelle in das eVorsorge-System eingespielt und der Vermittler mittels elektronischen Postfachs und Push-Mail über den Eingang informiert“, so Huber.
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Wie Arbeitgeber ihren bAV-Berater einbeziehen können
Zur Erinnerung: Personen- und Vertragsdaten können durch den Arbeitgeber via Schnittstelle in das eVorsorge-Portal eingespielt werden – für den Arbeitgeber kostenfrei. Arbeitgeber können aber auch selbst weitere Benutzer im Portal anlegen und somit beispielsweise spezialisierte Dienstleister mit der Pflege und Aktualisierung der Daten oder der Meldung von Änderungen an den jeweiligen Versicherer beauftragen, so Huber weiter.
Die Firma eVorsorge bietet ihren Kunden damit zusätzlich „zwei weitere Lösungen zur Verfügung, die es in diesem Zusammenhang am Markt nicht gibt“, so Huber:
Preise für Tarifvertragsmodul noch offen
Das „Tarifvertragsmodul“ (Tarifverträge und umgesetzte Arbeitgeberzuschüsse) kann demnächst für eVorsorge-Kunden hinzugebucht werden. „Ein Pricing wird es erst Anfang 2022 geben, sich aber an den üblichen Preismodellen innerhalb unseres Systems orientieren“, so Huber. Die VO-Erstellung werde durch die Kanzlei Guse abgerechnet, mit relevanten Preisvorteilen, ergänzt Huber. Marktteilnehmer, die bereits ein anderes bAV-Portal nutzen, müssen nicht zwingend wechseln. „Wir verfügen über einen Web-Service, der es ermöglicht, unser bAV-Beratungsmodul dunkel anzubinden“, erklärt Huber.
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