Betriebsrente kann so ähnlich wie die Dating-App Tinder funktionieren. Sobald sich zwei Nutzer bei Tinder gegenseitig nach rechts gewischt haben, haben sie ein Match und es öffnet sich ein Chat-Fenster, um das gegenseitige Kennenlernen zu organisieren. Solche Treffer organisiert ein guter Berater auch in der bAV. Der einzige Unterschied: Er organisiert quasi als Dating-App den Treffer zunächst für sich selbst mit dem passenden Angebot und dann das Match zwischen Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmern.
Nicht von ungefähr bezeichnet man in der bAV als Matching-Modell, wenn die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers mit einem Arbeitgeberbeitrag kombiniert wird. „Solche Versorgungspläne sind stark im Trend“, weiß Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial. In diesen Plänen wird also festgelegt, wer wie viel zur bAV beiträgt.
Verschiedene Matching-Modelle
Dafür gibt es verschiedene Varianten. Die einfachste Form der Mischfinanzierung ist die Weitergabe des bei versicherungsförmigen Durchführungswegen gesetzlich verpflichtenden AG-Zuschusses (nach Paragraf 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz), der in der Praxis mit Fallstricken verbunden ist. „Allerdings wird dies allein von den Mitarbeitern wohl kaum als wertschätzend wahrgenommen“, so Hoppstädter. Da muss schon mehr kommen. Aus der Vielzahl von Möglichkeiten nennt er beispielhaft drei Varianten:
Auch Geringverdiener-Förderung möglich
Auch die Geringverdiener-Förderung (nach Paragraf 100 EStG) lässt sich mit Matching-Modellen kombinieren. „Das Bundesfinanzministerium hat einer entsprechenden Kombination bereits 2020 zugestimmt, bei denen ein freiwilliger AG-Beitrag aufgewendet wird“, erinnert der Longial-Geschäftsführer. AG-Beiträge, die aufgrund der ersparten SV-Beiträge verpflichtend zu leisten sind, fielen dagegen nicht unter eine Geringverdiener-Förderung.
Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen finanziert die bAV als „Matching Contribution“, heißt es bei Longial. Die Praxis zeige, dass solche Modelle von Mitarbeitern stärker angenommen werden als Modelle reiner Entgeltumwandlung. Dazu komme, dass ein sozial engagierter Arbeitgeber, der auch bei der Altersvorsorge der Belegschaft seine Fürsorgepflicht wahrnimmt, heute vielen Arbeitnehmern oft mehr wert ist als ein höheres Gehalt. Neben dem Imagegewinn sprechen auch wirtschaftliche Vorteile dafür.
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Vorteile auch für kleine und mittlere Unternehmen
„Mit Matching-Modellen gewinnen alle Beteiligten“, resümiert Hoppstädter. Der Arbeitnehmer betreibt aktive Altersvorsorge und durch die Beiträge des Arbeitgebers erzielt er einen Wirkungsgrad, den er in keiner anderen Form der Altersvorsorge schafft. Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur Gehaltserhöhung Lohnnebenkosten, denn die fallen bei AG-Beiträgen zur bAV nicht an. Quasi unbezahlbar seien jedoch Mitarbeiterbindung, Identifikation und Motivation der Mitarbeiter sowie Imagegewinn der Firma.
Gemischt finanzierte Modelle sind weiter im Trend, bestätigt auch die Studie „Betriebliche Altersversorgung im Mittelstand 2021“ von Generali Deutschland und FAZ Business Media. Basis war eine Forsa-Befragung unter 200 Personalverantwortlichen mit der Zuständigkeit für die bAV aus deutschen mittelständischen Unternehmen mit 50 bis 500 Mitarbeitern.
Matching ist meistgenutzte Form der bAV
Demnach entwickelt sich die gemischte Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur meistgenutzten Form der bAV, sagen 80 Prozent der befragten bAV-Experten – ein neuer Höchstwert (2019: 75 Prozent). Auch die rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zeigt sich robust mit einem Anteil von 26 Prozent (2019: 29 Prozent), heißt es in der Studie (Mehrfachnennungen erlaubt).
Die rein arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung legt im Vergleich zur Befragung von 2019 um sechs Prozentpunkte auf 50 Prozent der befragten Betriebe zu. Die Entgeltumwandlung – sowohl die rein arbeitnehmerfinanzierte Variante als auch Pläne mit Matching-Komponenten – erzielt 99 Prozent und deckt damit quasi alle befragten Betriebe ab.
Das perfekte Match für die bAV funktioniert laut Studie im Mittelstand am besten mit den Versicherern als wichtigster Kooperationspartner, sagen 80 Prozent der bAV-Verantwortlichen (2019: 83 Prozent). An zweiter Stelle liegen Versicherungsmakler mit 43 Prozent (2019: 37 Prozent). Dahinter folgen Pensionskassen mit 36 Prozent (2019: 41 Prozent). Branchen- beziehungsweise tarifvertragliche Versorgungswerke kommen auf 18 Prozent (2019: 19 Prozent).
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