Seit Donnerstag schickt Russland wieder Gas durch die „Nord Stream 1“-Pipeline. Die Auslastung liegt allerdings nur bei 40 Prozent, berichtet die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite und kommt zu dem Schluss: „Sollten die russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1 weiterhin auf diesem niedrigen Niveau verharren, ist ein Speicherstand von 90 Prozent bis November kaum mehr ohne zusätzliche Maßnahmen erreichbar.“
Zugleich bleibt das Risiko bestehen, dass die russische Regierung den Gasfluss komplett stoppt. Von einer verlässlichen Gasversorgung kann entsprechend keine Rede sein. Der Winter könnte also ernst für die deutschen Privathaushalte, Kommunen und Unternehmen werden. In ihrem Notfallplan Gas behält sich die Bundesregierung im Rahmen der dritten und letzten Notfallstufe das Recht vor, „nicht-marktbasierte Maßnahmen“ zu verordnen, um die Gasversorgung in Deutschland sicherzustellen. Auch Unternehmen droht in diesem Zusammenhang die Abschaltung der Gaszufuhr – die Produktion steht somit still.
Kein Fall für die Betriebsunterbrechungsversicherung
Nun stellt die Versicherungswirtschaft allerdings klar, dass derartige Produktionsausfälle nicht unter den Schutz von Betriebsunterbrechungsversicherungen fallen. Der Branchenverband GDV hat zu dieser Frage ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses kommt zu dem Ergebnis, „dass es sich bei Ausrufen der Notfallstufe um eine ,planmäßige Abschaltung‘ handelt und der entsprechende Risikoausschluss in den Musterklauseln greift“, schreibt der GDV auf seiner Webseite. Dies gelte auch für ältere BU-Verträge, in denen das das Vorliegen eines Sachschadens nicht explizit vereinbart sei.
Die Ratingagentur Fitch war zuvor in einer Analyse zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Während direkte Auswirkungen durch den Gas-Stopp für die Versicherer nicht zu erwarten seien, sieht Fitch jedoch die Gefahr indirekter Auswirkungen.
So könnten beispielsweise Unternehmen auf die Ideen kommen, Heizenergie einzusparen. Dies könnte zu mehr berstenden Wasserrohren in Häusern führen, warnt Fitch. Eine Zunahme von Leitungswasserschäden war bereits während der Corona-Pandemie festzustellen. Im Gespräch mit procontra berichtete der auf den Einzelhandel spezialisierte Makler Richard Böck, dass viele Geschäftsinhaber während der Lockdowns die Heizungen für ihre Geschäfte heruntergefahren hatten.
„Händler, die ein Ladenlokal von beispielsweise 800 Quadratmetern Fläche derzeit nicht betreiben können, haben entsprechend wenig Interesse, dieses auf 25 Grad zu beheizen – schließlich kommen dann zum Umsatzausfall auch noch die Heizkosten hinzu.“ In manchen Fällen war die Heizung dann jedoch zu weit hinuntergefahren worden. „Wenn der Laden mit 23 Grad beheizt wird, reicht das in der Regel aus, dass auch bei Außentemperaturen von minus 15 Grad die Leitungen in den Außenwänden nicht gefrieren. Wird die Innentemperatur aber auf acht Grad gesenkt, reicht das eventuell nicht mehr aus, um das in der Regel schlecht isolierte Rohr vor der Kälte von außen zu schützen“, schilderte Böck.
Neben mehr Leitungswasserschäden sieht Fitch durch vorübergehende Produktionsstopps auch eine erhöhte Gefahr für mehr Schäden in der Maschinenversicherung. Diese wären dann durchaus ein Fall für die Versicherer.


