BSV: Streit in Großbritannien setzt sich fort

Der Streit um Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen beschäftigt die Gerichte auch in Großbritannien. Der Supreme Court hat mehrere Anbieter zur Zahlung unter gleich zwölf AVB-Gestaltungen verdonnert. Einige Versicherer zieren sich dennoch weiter.

Bei vielen Versicherern sind die BSV-Bedingungen unklar formuliert gewesen. Dennoch fallen die Urteile im Streit um Entschädigung in Deutschland bislang unterschiedlich aus. Der Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (BDVM) schätzt, dass sich die Urteile zugunsten der Kunden durchsetzen werden, weil sie durchweg fundierter begründet waren als ablehnende Entscheidungen einiger Landgerichte.

Noch gibt es hierzulande keine eindeutige Tendenz bei BSV-Prozessen, zumal vor Landgerichten unterlegene Versicherer regelmäßig in Berufung gehen und noch keine OLG-Urteile vorliegen. Ähnliches hört man auch aus anderen Ländern, etwa von Gerichtsprozessen in Großbritannien und Frankreich. In Frankreich ruderte Axa zurück und zahlte in vielen Fällen. In Österreich verlor die Allianz vor dem Landesgericht Innsbruck gegen einen Hotelier aus Tirol und muss mindestens 140.000 Euro zahlen, ging jedoch in Berufung. Das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Innsbruck steht noch aus.

Klage der britischen Finanzaufsicht gegen BSV-Versicherer

Die britische Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) hatte gegen 16 ausgewählte Versicherer geklagt, unter ihnen Axa, Allianz, Hiscox und Zurich. Aus 500 verschiedenen Policen hat die FCA dabei insgesamt 12 Formulierungen herausgesucht, um klären zu lassen, ob Versicherungsschutz besteht. Die betroffenen Versicherer hatten dem Verfahren zugestimmt.

In der ersten Instanz mussten die Versicherer am 15. September 2020 vor dem High Court in London eine Niederlage hinnehmen. Der Prozess bezog sich auf 21 BSV-Policen und legte den Versicherern im Ergebnis auf, für Einkommensschäden der BSV-Kunden während der Corona-Pandemie zu zahlen. Der High Court erklärte die Versicherer zur Begleichung der Corona-Schäden unter den Bedingungen der ausgewählten zwölf Policen-Gestaltungen für ersatzpflichtig. Sechs Versicherer legten jedoch Einspruch ein.

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Versicherer unterliegen auch vor Oberstem Gerichtshof

Nun hat der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) als oberste Instanz in Großbritannien am 15. Januar diese Einsprüche abgewiesen. Der Ansicht der FCA, Finanzaufsicht zum Konsumentenschutz und Teil der Bank of England, wurde weitgehend stattgegeben. Fast 370.000 BSV-Versicherte hoffen jetzt auf eine baldige Auszahlung. Schätzungen zufolge geht es um 900 Millionen Pfund und damit rund die Hälfte der gesamten Covid-Schäden in den betroffenen Branchen.

Die britischen Versicherer begrüßten in ersten Stellungnahmen die Klarstellungen, sehen sich aber nicht als Verlierer, weil sie hoffen, ihre Schadenzahlungen dennoch geringzuhalten. Zurich Insurance etwa fühlt sich bestätigt, „dass die von Zurich verwendeten Formulierungen in Versicherungspolicen keine Deckung für Betriebsunterbrechungen infolge des COVID-19-Ausbruchs bieten.“ Hiscox sieht nur ein Drittel der 34.000 BSV-Policen vom Urteil betroffen, RSA kommt nach eigener Aussage auf 85 Millionen Pfund mögliche Schäden, QBE auf etwa 70 Millionen Pfund.

Manche hoffen, ungeschoren davonzukommen

Die meisten Versicherer wollen das Urteil, das noch nicht in vollem Wortlaut vorliegt, und die Formulierungen genauer anschauen, bevor sie über Entschädigungen entscheiden. Einige sind weiter zuversichtlich, dass keine Deckung vorliegt. Und selbst wenn die AVB-Formulierungen nach Entschädigung verlangten, müssen Kunden nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Das juristische Tauziehen könnte sich in einzelnen Zivilprozessen fortsetzen.

„Die Entscheidung hat nur dann Auswirkungen für deutsche Makler, wenn grenzüberscheitend Risken, speziell auf der Insel, über einen der betroffenen britischen Versicherer versichert wurden“, sagt BDVM- Geschäftsführer Hans-Georg Jenssen. Fest steht: Britische Versicherer, die keine Zulassung mehr in der EU haben (Europäischer Pass), müssen ihre Bestände wegen des Brexits jetzt abwickeln. Makler können international agierende Gewerbekunden dort nicht mehr eindecken.

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