Regelmäßig alle zwei Jahre untersucht die Stiftung Warentest Tarife von Berufsunfähigkeits-Versicherungen, auch 2021 hagelt es dafür Kritik, speziell auch zur Schüler-BU. Von 71 BU-Policen bekamen seinerzeit 35 Angebote, also fast die Hälfte, die Bestnote, veröffentlicht in der Mai-Ausgabe 2021 von Finanztest. Die Auswahl der Testkriterien war dabei ebenso willkürlich wie in den Jahren zuvor. Versicherungsmakler Matthias Helberg schrieb dazu in einem Blog-Beitrag: Viele Kriterien wurden erneut nicht berücksichtigt oder für den Leser nicht nachvollziehbar dargestellt.
Unter den damals ausgewiesenen acht Prüfkriterien der BU-Bedingungen waren auch zwei Punkte, die auf eine nachträgliche Erhöhung der versicherten BU-Rente zielen, also auf mehr Leistung als bei nach Vertragsabschluss vereinbart: eine Nachversicherungsgarantie von 1.000 auf 2.000 Euro BU-Rente sowie eine garantierte Rentensteigerung / Leistungsdynamik. Helberg fehlen mit den acht Prüfpunkten jedoch 18 existenziell wichtige weitere Punkte bei Finanztest, was er schon 2017 kritisiert hatte.
Wie sich die BU-Rente nachträglich aufstocken lässt
Ohne die Testmethodik zu ändern oder einen neuen Test zu organisieren, hat Finanztest nun in der Juli-Ausgabe 2022 die Möglichkeiten untersucht, nachträglich die BU-Rente aufzustocken. Im Blickpunkt sind vier Optionen, die in vielen Policen geboten werden:
Versicherte BU-Renten häufig zu niedrig
Hintergrund: Die versicherte Rente ist oft zu knapp bemessen. Im Schnitt 1.100 Euro Monatsrente sind es nur bei 2020 neu abgeschlossenen BU-Verträgen, bei älteren Policen noch weniger. Der Absicherungsbedarf steigt zudem oft im Laufe des Lebens, zumal in jungen Jahren häufig mit „Starter-Policen“ begonnen wird, um Schülern, Studenten und Berufsanfängern mit sehr günstigen Beiträgen zum BU-Schutz zu verhelfen.
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Um den Schutz an die späteren Einkommensverhältnisse anzugleichen, lohnt vor allem der Blick auf die Nachversicherungsgarantie (ereignisbezogen). Typische Ereignisse, jeweils abschließend in den AVB des Vertrages aufgezählt, sind:
Rentenhöhe muss zum Einkommen passen
Die versicherbare Rente ist jedoch kein Wunschkonzert, schreibt Finanztest. Meist sind Mindesterhöhungen und auch Obergrenzen vertraglich festgelegt. Der Versicherer prüft auch, ob die Erhöhung wirtschaftlich angemessen ist. Maximal lässt sich – je nach Anbieter und Tarif – 60 bis 80 Prozent des letzten Jahres-Bruttoeinkommens absichern, bei Selbstständigen der Durchschnittsgewinn vor Steuern der vergangenen drei Jahre. Individuelle Vereinbarungen sind aber möglich und sollten mit Hilfe eines kundigen Versicherungsmaklers auch umsetzbar sein.
Wer die Frist für eine Nachversicherung verpasst hat, kann sich um eine zweite BU-Police bemühen. Beide Verträge zusammen dürfen jedoch die Grenzen für wirtschaftliche Angemessenheit nicht überschreiten. Damit soll eine „Bereicherung“ im BU-Fall verhindert werden.
Teilweise erneute Risikoprüfung
Eine andere Hürde: Ein Teil der Versicherer prüft bei der Nachversicherungsgarantie erneut das Risikoprofil des Kunden. Eine ungünstige Risikoprüfung kann dazu führen, dass der Beitrag verhältnismäßig teurer wird oder Kunden sogar Risikozuschlag zahlen müssen. Unter Umständen müssen Versicherte auch mit einem Leistungsausschluss rechnen. Zur Risikoprüfung gehören in der Regel:
Keine Auflistung zu Anbietern mit erneuter Risikoprüfung und Altersgrenzen
Eine genaue Auflistung der Anbieter zur erneuten Risikoprüfung bleibt Finanztest schuldig. Es gibt lediglich einen pauschalen Ratschlag: Kunden sollten bei Vertragsschluss darauf achten, dass der Versicherer bei der Nachversicherungsgarantie nicht nur auf die erneute Gesundheits-, sondern auch auf die erneute Risikoprüfung verzichtet.
Von den 71 BU-Policen aus dem Finanztest von 2021 bieten allesamt eine Nachversicherungsgarantie. So lässt sich die ursprünglich vereinbarte Monatsrente von 1.000 Euro innerhalb von zehn Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung auf 2.000 Euro erhöhen, sofern dies wirtschaftlich angemessen ist. Ereignisbezogen ist dies bei 27 Tarifen bis zum 50. Geburtstag möglich, bei 22 Tarifen bis 45 und „seltener“ bis 47 oder 52.
Dieses grobe Raster zeigt einmal mehr, dass der Kunde ohne versierten Berater keine fundierte Entscheidung treffen kann. Man hätte erwarten dürfen, dass Finanztest die einzelnen Angebote konkret zu diesen Unterschieden aufschlüsselt und im Zweifel dazu auch den aktuellen Tarifstand 2022 nachrecherchiert. Beides ist im Artikel nicht umgesetzt worden.
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