procontra: Sie sind bei Ihrer Tätigkeit als Anwalt für einen Mandanten auf Cum-ex-Geschäfte der Schweizer Bank Sarasin zulasten der deutschen Staatskasse gestoßen. Sie haben die zuständigen Stellen beider Länder informiert und gegen involvierte Personen Anzeige erstattet. Die Bank hat ihrerseits Anzeige gegen Sie erstattet; Sie wurden in der Schweiz unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt. Sie konnten eine Aufhebung des Urteils erwirken, es ist aber noch nicht rechtskräftig. Was bedeutet das für Sie konkret?
Eckart Seith: Mein Fall ist nach wie vor virulent in der Schweiz. Denn die dortige Staatsanwaltschaft hat gegen die Entscheidung des Obergerichts Zürich, das Urteil aufzuheben, eine auf 100 Seiten begründete Beschwerde zum Schweizer Bundesgericht eingelegt. Wir hatten erwartet, dass das Bundesgericht die Beschwerde abweisen würde. Die Erwartung hat sich aber nicht erfüllt, sondern wir wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das bedeutet eine weitere Unsicherheit, ob es nicht doch noch weitergeht.
procontra: Für das „offizielle Deutschland“ wie Sie sagen, galt das Strafverfahren gegen Sie lange Zeit als Ihre Privatsache, obwohl Sie Beweise für massiven Betrug am deutschen Staat vorgelegt haben. Das ist kaum nachzuvollziehen.
Seith: Im Grunde genommen habe ich ja auch alleine gehandelt. Aber trotzdem, all das, was sich gerade jetzt wieder beim Thema Cum-ex tut, auch bezüglich des Bundeskanzlers Olaf Scholz, geht kausal auf meine Mitteilungen an das Bundeszentralamt für Steuern und die Staatsanwaltschaft zurück. Vielleicht empfand man es als störend. Ich hatte keinen „Auftrag“, Beweise zu liefern und Ermittlungen anzustoßen zur Aufarbeitung des Cum-ex-Skandals und zur Art dieser schweren Straftaten. Obwohl meine Verfolgung in der Schweiz ja öffentlich bekannt war und ich bei der Bundes- und Landesregierung um Hilfe gebeten hatte, kam erst im Dezember 2021 etwas Unterstützung in der Form, dass die deutsche Bundesregierung einen Prozessbeobachter in die Schweiz geschickt hat. Das Bundesministerien der Justiz und der Finanzen und das Auswärtige Amt haben sich zusammengeschlossen und die deutsche Botschaft in Bern angewiesen, einen Beobachter in die Berufungsverhandlung zu entsenden. Das ist auf Anregung von Olaf Scholz geschehen.
procontra: Sie haben sich öffentlich bei dem Verein Finanzwende und bürgerlichen Unterstützern bedankt für deren Einsatz gegen Ihre Strafverfolgung als Hinweisgeber zu offensichtlich kriminellen Machenschaften. Ohne bürgerschaftliches Engagement wäre Cum-ex nie ganz ans Licht gekommen und trotz bester Anwälte hätten Sie sich nicht gegen die Schweizer Justiz behaupten können, meinen Sie. Woran könnte das mangelnde Engagement der deutschen Behörden und Ministerien liegen?
Seith: Wenn man das Buch von Massimo Bognanni liest: „Unter den Augen des Staates. Der größte Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik“, sieht man, dass die Straftaten sehr begünstigt wurden durch eine dilatorische, sehr schleppende Behandlung. Es gab ja Warnhinweise! Doch es gab über Jahre erhebliche Versäumnisse vor allem im Finanzministerium, das zeitweise SPD-regiert, dann wieder CDU-besetzt war. Insofern hatten beide Parteien kein besonderes Interesse, selbst zu verantwortende Fehler aufzuarbeiten. Das Finanzministerium hat in dem Punkt versagt. Das Buch ist sehr authentisch und trifft es genau.
procontra: Was sollte geschehen, damit sich Fälle wie Ihrer nicht wiederholen? Dass niemand wieder als der „Böse“ dasteht, der außerdem völlig alleingelassen wird?
Seith: Ein besserer, auch grenzüberschreitender Whistleblower-Schutz wäre schon wünschenswert. Ich kann jedem Menschen aber nur davon abraten zu machen, was ich getan habe! An der Aufklärung von Straftaten in der Weise mitzuwirken, dass ich interne Beweisdokumente angenommen und weitergegeben habe. Den Abwehrkampf, den ich geführt habe und noch führe, hält ein „Normalbürger“ nicht aus, weder finanziell, noch inhaltlich. Man geht als Wissensträger ohne jede Unterstützung unter! Man wird vernichtet!
procontra: Dieses Fazit ist das Schlimmste überhaupt.
Seith: Ich würde trotzdem nochmals gleich handeln. Glücklicherweise habe ich die Möglichkeit, weil ich als Rechtsanwalt mit langjähriger Tätigkeit im Wirtschaftsbereich über viel Fachwissen verfüge und wirtschaftlich so stabil bin, dass ich die Verfolgung durchstehen kann. Dennoch ist es Wahnsinn! Es ist sicherlich keinerlei Ermunterung für jemanden, der solche Missstände sieht, sich zu engagieren.
procontra: Was würden Sie außer mehr Schutz für Wissensträger für sinnvoll erachten?
Seith: Etwas Solidarität und Begleitung wäre wirklich sehr hilfreich gewesen. Wir haben ja die Institutionen, die für solche Fälle zuständig sind und die ich informiert hatte. Etwa das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt. Sie hätten meinen Fall juristisch unterstützen oder zumindest als Geste Solidarität zeigen können. Es sind inzwischen mehrere hunderttausend Euro, die ich für Anwälte in der Schweiz investiert habe. Aber es war bestenfalls Schweigen, auch keine hilfreichen Gesten, die nichts kosten.
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procontra: Die Frage ist dann, was noch passieren muss, damit die Stellen, die Sie informiert hatten, aktiv werden.
Seith: Das Problem, das für mich als Wissensträger entstand: Wir haben es mit einem anderen Staat zu tun, der seine eigenen Interessen hat. Die Schweizer Staatsanwaltschaft hatte sich zum Ziel gesetzt, die Finanzstrukturen, auch wenn sie kriminell sind – oder gerade dann –, vor Aufdeckung zu schützen, weil sie Geld bringen. Da sind wir in einem ganz heiklen Gebiet: Wie geht die Bundesrepublik Deutschland damit um? Die Positionierung ist klar: Niemand heißt es für gut, was die Schweiz macht. Doch gab es keine Bereitschaft in Deutschland, da hinzufassen.
procontra: Stattdessen haben sich der Verein Finanzwende und bürgerliche Unterstützer sehr für sie eingesetzt.
Seith: Finanzwende und sein Vorstand, Gerhard Schick, haben mich mit Öffentlichkeitsarbeit sehr unterstützt. Über eine Kampagne des Vereins wurde ich beispielsweise für mein Engagement für die Bundesrepublik Deutschland für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Die Auszeichnung wäre ein Zeichen der Solidarität gewesen. Doch das Bundespräsidialamt hatte dies abgelehnt. Mit einer Verleihung hätte es der Schweiz signalisiert, wie Deutschland das Verhalten der Schweiz bewertet. Es wäre eine offene Gegenposition gewesen – und die sollte es offenbar nicht geben. Das wäre jedoch unglaublich hilfreich gewesen. Nicht um des Preises Willen, sondern als Zeichen. Stattdessen stand ich in einem nicht aufhörenden Regen.
procontra: Bis heute hat sich daran kaum etwas geändert.
Seith: Immerhin gab es zuletzt die Prozessbeobachtung durch die deutsche Botschaft. Das ist schon einmal ein Zeichen. Man kann es als Fragezeichen hinter der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Schweizer Justiz in diesem Fall werten.
procontra: Der Gerichtsprozess gegen den in Cum-ex-Geschäfte verwickelten Rechtsanwalt Hanno Berger, gegen den Sie ebenfalls Anzeige erstattet hatten, hat nun begonnen. Wie ist Ihre Einschätzung zu einer Aufklärung seiner Rolle?
Seith: Vor kurzem hat Dr. Berger beim Landgericht Bonn so eine Art Geständnis light abgelegt. Auch dieses Strafverfahren geht initial auf meine Mitteilungen zurück. Es gab ein vorauslaufendes Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main gegen Dr. Berger. Ursprünglich hatte ich mich Anfang 2013 ebenfalls an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt. Dort hieß es aber, dass sie mit ihrem Cum-ex-Fall bereits stark ausgelastet und für Fälle außerhalb Hessens nicht zuständig seien. Parallel hatte ich mich an das Bundeszentralamt für Steuern gewandt, das dies sehr positiv aufgenommen hatte, und etwas später an die Staatsanwaltschaft in Köln.
procontra: Wie könnte für Hanno Berger eine Strafe im Falle einer Verurteilung aussehen?
Seith: Er wird eine langjährige Haftstrafe bekommen. Nicht unter acht Jahren vermute ich.
procontra: Dass Berger Gelder zurückzahlt, ist vermutlich sehr naiv und illusorisch.
Seith: Das macht er nicht. Die Hauptprofiteure der Cum-ex-Taten insgesamt waren außerdem Banken und Broker, wobei hauptsächlich ausländische Häuser in Deutschland aktiv waren, etwa Santander und Macquarie. Das ist völlig verrückt! Aber auch Deutsche Bank, HVB, Warburg Bank, Landesbanken und andere haben zugegriffen.
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procontra: Wie ist Ihre Einschätzung zur Aufklärung der Cum-ex-Geschäfte, auf die Sie gestoßen sind?
Seith: Was die Justiz heute leistet, ist sensationell! Vorbildlich! Das Landgericht Bonn und das Finanzgericht Köln sind herausragend. Das ist Rechtsstaat vom Feinsten! Das hat auch eine sehr gute Außenwirkung. Dass Wirtschaftskriminalität und üble Schlaumeiereien, auch wenn sie von höchsten Kreisen begangen werden, nicht einfach hingenommen werden. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sehr viel Arbeit geleistet. In erster Linie war es aber die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln, Anne Brorhilker, die durchgesetzt hat, dass Cum-ex aufgedeckt wird. Wenn sie sich nicht gegen alle Widerstände durchgebissen hätte, wäre es nichts geworden mit einer Aufarbeitung!
procontra: Es wäre im Sande verlaufen?
Seith: Alles wäre weitgehend unter den Teppich gekehrt worden und die populäre Sicht: „Die da oben kommen wieder davon“ hätte wieder gegolten. Die breitflächige internationale Aufdeckung kam von Köln. Die Fälle der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt haben keine Breitenwirkung, deren Arbeit ist punktuell.
procontra: Was würden Sie der deutschen Politik und den Behörden zur Aufklärung der Cum-ex-Geschäfte noch raten zu tun?
Seith: Es war schon sehr gut, dass die Verjährungsfristen verlängert worden sind. Das war natürlich eine Notbremse. Solche Fälle schwerer Bandenkriminalität kann man nicht einfach in die Straffreiheit rutschen lassen! Das stresst eine Gesellschaft, wenn die Menschen das sehen. Grundsätzlich sollte die Justiz allerdings so gut aufgestellt sein, dass sie innerhalb der Verjährungsfristen solche Verfahren durchführen kann. Das wäre auch möglich gewesen, wenn sich die Behörden 2013 richtig dahintergeklemmt hätten.
procontra: Es ist also eine bessere Ausstattung nötig.
Seith: Der jetzige Weg der Aufarbeitung geht auch auf den früheren Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, zurück. Er hatte entsprechende Ressourcen bereitgestellt und die Aufarbeitung sehr gefördert. Der Staatsanwaltschaft war bewusst, was dies für ein Aufwand werden würde, zusätzlich zu den Aufgaben, die sie ohnehin hatten. Vieles bei der Aufarbeitung ist dennoch an einzelne Persönlichkeiten geknüpft – daran, wie sie Verantwortung greifen
procontra: Wo sehen Sie außerdem Bedarf für mehr Ressourcen?
Seith: Es ist immer besser, die Verwaltung, die Staatsanwaltschaft und die Justiz noch besser zu organisieren und auszustatten. Es gibt zum Beispiel nicht genug Staatsanwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Für große hochkomplexe Verfahren braucht man hoch- und höchstqualifizierte Personen! Banken investieren ihrerseits Millionen an Euro in Personal und Gerichtsverfahren. Staatsanwaltschaften müssen dem etwas entgegenhalten.
procontra: Was würden Sie sich von deutscher Seite noch wünschen, um Straftaten wie Cum-ex zu vermeiden?
Seith: Für regional übergreifende Straftaten brauchen wir eine Bundespolizei und Bundesermittlungsbehörden, ähnlich wie das amerikanische FBI. Solche Ermittlungen kann nicht ein einzelnes Bundesland in Auftragsverwaltung durchführen. Das ist absurd! Es ist völlig ineffizient und geradezu eine Einladung! Und dann braucht man auch Einheiten, die die Dinge richtig anpacken und nicht nur verwalten.
procontra: Bei dieser Überlegung klingeln vermutlich einige Alarmglocken.
Seith: Wir haben als liberale freiheitsliebende Menschen ein zwiespältiges Verhältnis zu einer starken Staatsgewalt. Wenn wir aber die Strafverfolgung großflächig und mehrgliedrig ausgeführter Straftaten regionalen Behörden überlassen, wird eine Ermittlung ineffizient. Weit verzweigte Straftaten lassen sich dann nur im Ausnahmefall effektiv bekämpfen. Ein Pendant zum FBI mit deren Effizienz und Machtbefugnissen wird bei uns aber sicher nicht kommen. Wir müssen daher mit den Missständen leben und hoffen, dass es engagierte Personen wie Anne Brorhilker und Minister wie Peter Biesenbach gibt, die etwas bewegen.
procontra: Wie ist Ihre Einschätzung zur Schweizer Aufklärung von Cum-ex-Taten?
Seith: Die gibt es in der Schweiz sicherlich nicht. Sie gewährt auch keine Rechtshilfe bei deutschen Rechtshilfeersuchen. Das machen andere Länder aber auch. Großbritannien und Luxemburg halten ebenfalls ihre schützende Hand über ihre Finanzindustrie.
procontra: Ihr Einsatz hat den deutschen Staat vor Verlusten von mehreren Milliarden Euro bewahrt. Auch wenn die Antwort bereits deutlich ist: Hat sich das Bundesfinanzministerium jemals bei Ihnen bedankt?
Seith: Nein, natürlich nicht.
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