Datenschutz: Branchen-Initiative will Bestandsübertragungen und Risikovoranfragen erleichtern

Die DSGVO hat auch bei Maklern für Unsicherheit gesorgt. Eine neue Brancheninitiative aus Verbänden, Maklerpools und Versicherern will nun mit standardisierten Vorlagen für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – auch für Vermittler gelten damit schärfere Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. So muss vom Kunden eine Einwilligungserklärung unterschrieben werden, mit der dieser der Verarbeitung seiner Daten zustimmt.  

Bei vielen Vermittlern hat das neue Regelwerk für Verunsicherung gesorgt, schließlich können gravierende Verstöße mit bis zu 20 Millionen Euro sanktioniert werden. Hier setzt nun ein breites Bündnis von Fachverbänden, Maklerpools, Versicherungsunternehmen und weiteren Marktteilnehmern an unter der Federführung des Vermittlerverbands AfW.  

Erleichterung bei Risikovoranfragen

Gemeinsam hat das Bündnis DSGVO-konforme Vorlagen für Einwilligungserklärungen, Risikovoranfragen und Informationen zur Datenverarbeitung erarbeitet. Ziel des angestrebten Branchenstandards ist es, möglichst breit am Markt akzeptierte und laufend aktualisierte Vorlagen zu schaffen. Diese sollen sowohl den Bedürfnissen der Makler und Maklerinnen im Verhältnis zu ihren Kunden, als auch ihrem Verhältnis zu Verbünden, Maklerpools und Versicherern Rechnung tragen.  

Prozesse wie Bestandsübertragungen, Bestandsverkäufe und Risikovoranfragen sollen auf diese Weise wesentlich erleichtert werden. Im Gegensatz zu individuell verfassten Formulierungen soll der neue Branchenstandard Vermittlern zudem mehr Rechtssicherheit bieten.  

Zwei Versionen

Die Initiatoren um den AfW erhoffen sich von den entwickelten Einwilligungserklärungen eine möglichst große Verbreitung. Werden diese tatsächlich zum angestrebten Branchenstandard, könnten die Versicherer deutlich vereinfachte Prüfprozess aufsetzen, wodurch Vorgänge beschleunigt werden könnten. Entwickelt wurden bislang zwei unterschiedliche Einwilligungserklärungen:

Das Expertenteam, das für deren Ausarbeitung verantwortlich ist, soll auch weiterhin Bestand haben, so dass die Einwilligungserklärungen infolge neuer Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder neuen Vorgaben der Datenschutzbehörden angepasst werden können. Auch Änderungsanregungen aus der Branche werden vom Expertenteam geprüft und gegebenenfalls eingearbeitet.

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