Die Corona-Hilfen der Bundesländer für Selbstständige

Notkredite, Steuerstundungen und Liquiditätsspritzen: Welche Angebote sichern die einzelnen Länder Freiberuflern in der Corona-Krise zu?

Die Beschlüsse für Notfallhilfen für Selbstständige sind in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten.

Die Beschlüsse für Notfallhilfen für Selbstständige sind in den Bundesländern unterschiedlich weit fortgeschritten. Bild: Adobe Stock/vegefox.com

Selbstständige profitieren von den bisherigen Corona-Untersützungsangeboten der Bundesregierung kaum. Am Montag soll ein bundesweites Hilfspaket für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer mit einem Volumen von 40 bis 50 Milliarden Euro vom Bundestag beschlossen werden.

Zusätzlich zu den Plänen der Bundesregierung hat inzwischen auch ein Großteil der 16 Bundesländer - teils noch recht vage - Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen der örtlichen Betriebe bekanntgegeben. In den vergangenen Tagen wurden Notkredite, Steuerstundungen und Finanzspritzen beschlossen, um Freiberufler durch die Krise zu bringen. Die einzelnen Länder sind dabei unterschiedlich weit fortgeschritten was Notfallpläne und Beschlusslage betrifft. Im Folgenden eine erste Übersicht.

Weitere Informationen und Links zu den Wirtschaftsministerien der Bundesländer finden Sie hier.

Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Koalition plant, einen fünf Milliarden Euro umfassenden Rettungsschirm aufzuspannen, der kleinen und mittelgroßen Firmen sowie Solo-Selbstständigen zugutekommt. Voraussetzungen für versprochene Direkthilfen ist, dass sie nachweislich durch Corona bedingte Umsatzeinbußen haben und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Geplant ist ein Härtefallfonds für Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro. Zwei Millionen Euro sollen in ein Krisenberatungsprogramm für Selbstständige und kleine Unternehmen fließen. Unternehmer können sich an die landeseigene L-Bank wenden, um Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen zu erhalten.

Bayern

Bayern beschloss als erstes Bundesland konkrete Hilfen für Freiberufler, Selbständige und kleine Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Sie können bei der jeweiligen Bezirksregierung einen Antrag auf Soforthilfe stellen und mit Finanzspritzen zwischen 5.000 und 30.000 Euro rechnen. Insgesamt stellt der Freistaat ein Hilfspaket in Höhe von zehn Milliarden Euro bereit. Die staatliche Förderbank LfA übernimmt zusätzlich Ausfallbürgschaften für Bankkredite von bis zu 500 Millionen Euro. Kredite für den Betriebsmittelbedarf und die kurzzeitige Umschuldung können Freiberufler und Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro beantragen. Hier geht es zur Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung.

Berlin

Berlin will Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige mit 300 Millionen Euro Soforthilfen unterstützen, wie der Senat am Donnerstagabend bekanntgab. Allein 100 Millionen Euro sollen im laufenden Jahr an Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberufler fließen. Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal fünf Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbstständige können die Unterstützung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie explizit durch die Corona-Pandemie betroffen sind. Weitere Informationen gibt es hier.

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Brandenburg

Das Land sicherte zu, Kleinunternehmen könnte ein Soforthilfeprogramm mit insgesamt 7,5 Millionen Euro ausgezahlt werden. Kleine und mittelständische Firmen können Liquiditätshilfen bei der Landesregierung beantragen. Ansprechpartner dafür ist die Brandenburger Wirtschaftsförderung (WFBB). Die Bürgschaftsbank Brandenburg sichert mit Bürgschaften Kredite auch an Angehörige freier Berufe in Brandenburg.

Bremen

Bremen hat in der Task-Force bei der BAB, der Förderbank für Bremen und Bremerhaven, eine zentrale Anlaufstelle für diejenigen eingerichtet, die durch das Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Unternehmen, Freiberufler und Selbständige in Bremen können von den Finanzämtern die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen, Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen, Erstattung etwaiger Sozialbeiträge oder den Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen nutzen. Auch können sie Kredite der bestehenden Landes- und Bundesprogramme beantragen.

Hamburg

Auch der vom Virus stark betroffene Stadtstaat hat ein Hilfeprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmer geschnürt. Bei den Kosten wird insgesamt mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag gerechnet. Geplant sind gestaffelte Zuschüsse von 2.500 Euro für Ein-Mann-Betriebe und bis zu 25.000 Euro für Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern. Am 20. März will der Senat weitere Maßnahmen wie Stundungen von Steuern, Gebühren und Gewerbemieten in städtischen Gebäuden sowie Erleichterungen bei Krediten präsentieren.

Hessen

Hessische Unternehmen sowie Freiberufler und Kleinstunternehmen erhalten eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Auf Antrag der Steuerpflichtigen werden bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund der Krise nicht geleistet werden können. Außerdem können bei den Finanzämtern Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer beantragt werden. Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Millionen Euro Jahresumsatz können bei der landeseigenen Förderbank Wibank Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden.

Niedersachsen

Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen geholfen werden kann, soll hier ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Das Wirtschaftsministerium des Landes verweist Kleinunternehmer und Freiberufler auf Liquiditätshilfen bei der NBank.

Weitere Details sind noch nicht bekannt.

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung NRW kündigte am Donnerstag an, einen Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufzustellen. Darin sei ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen. Die Bürgschaftsbank NRW bietet bis zu 2,5 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen. Genaueres wurde noch nicht bekanntgegeben.

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Mecklenburg-Vorpommern

Hier wird ein 100 Millionen Euro-Maßnahmenpaket für die Wirtschaft aufgelegt. Dieses sieht neben Darlehen und Bürgschaften für Unternehmen auch Liquiditätshilfen für Kleinstbetriebe und Freiberufler vor, dazu zählen zinslose rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro. Ausgezahlt werden diese von der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA).

Rheinland-Pfalz

Im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wurde die zentrale Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Gemeinsam mit der ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz sollen kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt.

Saarland

Das Land will Unternehmen und Selbstständige unbürokratisch mit einem Soforthilfeprogramm unterstützen. Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, können 3.000 bis 10.000 Euro Soforthilfe erhalten. Die Hilfen sind nach Jahresumsatz gestaffelt. In Frage kommen Unternehmen mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern, nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr. Mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein. Das Land stellt insgesamt 30 Millionen Euro sofort zur Verfügung.

Sachsen

Das Land Sachsen will einen Hilfsfonds für Klein- und Kleinstunternehmen einrichten. Ein öffentliches Darlehen durch die Sächsische Aufbaubank soll zinsfrei und für die ersten drei Jahre tilgungsfrei vergeben werden. Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern können die Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie Umsatzrückgänge nachweisen können und eine wirtschaftliche Notlage ausschließlich aufgrund der Corona-Krise erleiden. Genaueres ist noch nicht bekannt

Sachsen-Anhalt

Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die durch die Ausbreitung des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten geraten, werden dazu aufgefordert, sich zunächst an ihre Hausbank zu wenden. Geeignete und gängige Maßnahmen bei temporären Liquiditätsproblemen bestehen in der Verlängerung der Kreditlaufzeiten und Tilgungsaussetzungen, um den Liquiditätsabfluss im Unternehmen zu reduzieren. Steuerliche Hilfsangebote hat das Finanzministerium bereits angekündigt.

Schleswig-Holstein

Hier soll es ein Darlehensprogramm der Investitionsbank für Firmen in Liquiditätsschwierigkeiten geben. Für Förderprogramme können sich Freiberufler und Kleinunternehmer an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wenden. Der vom Land Schleswig-Holstein besicherte Rahmen für Darlehen durch Förderbanken wurde von fünf auf zehn Millionen Euro verdoppelt.

Das Nothilfeprogramm des Landes umfasst 500 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern.

Thüringen

Hier werden Fördermitteln durch die Thüringer Aufbaubank und Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Thüringen (BBT) in Aussicht gestellt. Klein- und Kleinstbetriebe sowie Freiberufler sollen zudem als Soforthilfe eine Entschädigung in Form einer Einmalzahlung von bis zu 30.000 Euro erhalten.

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