Fällt die Mütterrente Corona zum Opfer?

Mütterrente und Rente ab 63 könnten in Folge der Corona-Krise wieder gestrichen werden, prognostiziert Rentenexperte Prof. Dr. Bert Rürup.

Bert Rürup zweifelt an der Bestandsfestigkeit der Mütterrente.

2025 würden "Wahlgeschenke" wie Mütterrente und Rente mit 63 wieder "eingesammelt", prognostizierte Bert Rürup. Bild: picture alliance/Ulrich Baumgarten

Die Folgen der Corona-Krise werden Deutschland viel kosten. Wieviel genau, wagt derzeit kaum jemand zu beziffern – zumal die Krise längst nicht ausgestanden ist. Der Ökonom und Rentenexperte Prof. Dr. Bert Rürup nennt hingegen Zahlen. In einem Gastkommentar beim Handelsblatt schrieb er Anfang Mai, dass der absehbare gesamtwirtschaftliche Rückgang von bis zu zehn Prozent jeden Einwohner Deutschlands um etwa 4.000 Euro ärmer machen würde.

Steuererhöhungen und Ausgabenkürzungen würden nach der Krise kommen, so die Prognose des ehemaligen Regierungsberaters. Die Zeiten „klientelspezifischer Wohltaten“ seien auch in der Rentenpolitik vorbei, so Rürup. Gemeint sind insbesondere die sogenannte Mütterrente und die Rente ab 63. Einen "Abgesang" auf diese beiden "Wohltaten" leistete Rürup bereits vor der Coronakrise. So prognostizierte er, dass diese wohl nach 2025 wieder "eingesammelt" würden. Die aktuelle Krise dürfte diese "Sammelleidenschaft" befeuern.

Zudem sei es ein Fehler gewesen, ausgefallene Rentenkürzungen bei vorangegangenen Lohnsenkungen nicht mehr in Form abgeflachter Rentenerhöhungen nachholen zu müssen, so Rürup. Die weit verbreitete Kurzarbeit werde in diesem Jahr die Pro-Kopf-Löhne sinken lassen, während die Renten als Folge der Lohnzuwächse im vergangenen Jahr deutlich angehoben würden.

Höherer Bundeszuschuss an Rentenversicherung

Diese Rentenerhöhung sei nur über einen höheren Bundeszuschuss an die Rentenversicherung zu finanzieren – mit fatalen Folgen, wie Rürup befürchtet. Denn wenn ein immer größerer Anteil des Steueraufkommens für die Rente reserviert ist und gleichzeitig Corona-Schulden abbezahlt werden sollen, sinkt das Budget für Investitionen in Digitalisierung, Umweltschutz oder Zukunftstechnologien. Rürup empfiehlt deshalb, die Rentenanpassungen nicht an die Lohnentwicklung, sondern die Verbraucherpreise zu koppeln.

Bereits im November 2019 – vor Ausbruch der Corona-Krise – warnte der ehemalige Regierungsberater davor, am Äquivalenzprinzip festzuhalten. Damit ist die Festsetzung der Renten nach Höhe der eingezahlten Beiträge gemeint. Was stört Rürup daran? Brüchige Erwerbsbiografien, der enorme Niedriglohnsektor, Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit: Diese Faktoren kennzeichnen den heutigen Arbeitsmarkt und das passe nicht zum Äquivalenzprinzip, konstatierte Rürup im Interview mit der Zeit. „Mit Ausnahme von Mexiko erhalten Geringverdiener in keinem anderen Industrieland einen so niedrigen Prozentsatz ihres Lohnes als Rente ausbezahlt wie in Deutschland“, stellte Rürup fest und forderte deshalb eine stärkere Ausrichtung der Rente auf die Vermeidung von Altersarmut.

Grundrente: Vernünftiger Kompromiss

Die Grundrente sieht er vor diesem Hintergrund als „überraschend vernünftigen Kompromiss“. Auch, wenn es die zur Finanzierung vorgesehene Finanztransaktionssteuer noch nicht gibt. An dieser Stelle braucht es wohl einen anderen Finanzierungsweg. Denn auch Rürup ist klar, dass Altersvorsorge ohne Aktien kaum sinnvoll möglich ist. Ihm schwebt eine gemeinnützige Stiftung vor, deren Aufgabe es ist, Vorsorgekonten einzurichten und zu verwalten. Diese Stiftung könnte – abhängig vom Lebensalter der Sparer – Teile des ihr anvertrauten Geldes in risikobehaftete Anlagen mit hoher Rendite (wie zum Beispiel Aktien) investieren. Eine Finanztransaktionssteuer, die quasi Aktienhandel bestraft, wäre da wenig zielführend, räumte Rürup ein und gab zu bedenken, dass eine solche Steuer dazu führen könnte, dass Aktien vermehrt im Ausland gehandelt würden.