Wie viele andere Sportwagen auch haben Ferraris ein besonders windschnittiges Design. Dazu gehört, dass der Abstand zwischen Straße und Karosserie möglichst gering ausfällt. Beim Modell Ferrari F40 sind es serienmäßig sogar nur 12,5 Zentimeter. Diese reichten an einer unglücklichen Stelle aber leider nicht aus, damit ein Mann mit eben diesem Fahrzeug schadlos über einen leicht erhöht liegenden Gullydeckel fahren konnte. Der Ferrari setzte auf, wodurch an ihm ein Schaden von rund 60.000 Euro entstand.
Dieses Geld wollte der Kfz-Kaskoversicherer des Mannes von der Gemeinde eintreiben, in der die Straße liegt. Die Kommune hätte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, so der Vorwurf. Wenn die Gefahrenstelle schon nicht repariert würde, so hätte die Kommune doch zumindest mit Schildern auf diese hinweisen müssen, klagte der Versicherer.
Tiefliegendes Auto erfordert erhöhte Aufmerksamkeit
Mit dieser Sichtweise war er zunächst vor dem Landgericht Koblenz (Az: 10 O 359/20) abgeblitzt. Wie der Automobilclub ADAC nun in seinem Themendienst mitteilte, hatte auch die Weiterführung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Koblenz keinen Erfolg (Az: 12 U 1012/21).
Die Richter wiesen zunächst darauf hin, dass der Gully selbst nicht übergestanden habe, sondern die Straße neben dem Gully in Richtung Gehweg abfällig war. Für aufmerksame Verkehrsteilnehmer sei dieser Umstand erkennbar gewesen. Darüber hinaus müsse man beim Führen eines Fahrzeugs mit so geringer Bodenfreiheit besonders vorsichtig agieren, da selbst unbedeutende Unebenheiten in der Straße eine Gefährdung bedeuten könnten. Der Umstand, dass ein Pkw serienmäßig so produziert werde und für den Straßenverkehr zugelassen sei, ändere daran nichts. Die Gemeinde habe deshalb weder eine Verkehrssicherungspflicht für den Gully gehabt, noch müsse sie einen Teil des Schadens am Ferrari übernehmen.
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