Neuwertentschädigung in Privathaftpflicht nur Werbung?

Haftpflicht-Policen im privaten Bereich sind unverzichtbar. Manche Versicherer bieten sogar eine Neuwertentschädigung an. Dieses Versprechen allerdings kritisiert das Verbrauchermagazin Finanztest als reine Werbung und bleibt dabei den Vergleich schuldig.

Privathaftpflichtversicherungen (PHV) sind mit das wichtigste Versicherungsprodukt überhaupt. Und der bedingungsgemäße Schutz wird immer besser, befand jüngst auch Stiftung Warentest. „Die Anbieter werben mit mehr Deckungserweiterungen und höheren Versicherungssummen“, heißt es in der Oktober-Ausgabe von Finanztest.

Wer seine Police heute abschließt, bekommt in der Regel einen erheblich besseren Schutz als beim Abschluss vor fünf oder mehr Jahren, so das Urteil. Den bisherigen Tarif prüfen sollte erst recht, wer nach Abschluss eine Familie gegründet hat, öfter fremde Kinder oder Tiere beaufsichtigt oder eine Ferienwohnung im Ausland gekauft hat, heißt es in der Untersuchung.

Bezahlbarer Schutz gegen den Ruin

Die PHV springt ein, wenn Versicherte Schadenersatz zahlen müssen. Selbst kleine Fehler können ohne Versicherungsschutz in den Ruin führen, wenn dadurch große Schäden entstehen. Weil das aber zum Glück selten passiert, sind die Policen nicht teuer. Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede in Preis und Leistung, so Finanztest.

Von den 363 PHV-Angeboten schnitten 159 Tarife sehr gut ab und 121 gut. 54 Tarife sind befriedigend, 22 ausreichend und sieben gar mangelhaft: Verti (Premium Plus), Concordia Basis, Concordia Basis + Baustein volljährige Kinder, Itzehoer (Komfort-Deckung + 3 weitere Bausteine), Oberösterreichische (Komfortschutz), Verti (Premium) und Itzehoer (Komfort-Deckung).

Vergleich zu 2019 und die Test-Methodik

Zum Vergleich: Bei der letzten PHV-Untersuchung in der Oktober-Ausgabe 2019 von Finanztest hatten von 303 PHV-Angeboten 97 Tarife sehr gut abgeschnitten und 105 gut. 57 Tarife waren befriedigend, 35 ausreichend und neun wurden als mangelhaft eingestuft worden.

Zum Test-Raster gehört eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Darüber hinaus müssen für den Grundschutz, der zu 67 Prozent ins Qualitätsurteil eingeht (33 Prozent beziehen sich auf Deckungserweiterungen), diese Punkte erfüllt sein:

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Einzelne Punkte davon sind sicherlich diskutabel, da nicht jeder Kunde zum Beispiel fremde Hunde oder Pferde hütet. Die individuelle Beratung kann daher durch solch einen Finanztest nicht ersetzt werden, auch wenn die Stiftung Warentest diesen Anschein mit ihren Untersuchungen für Verbraucher regelmäßig erweckt.

Interessant: Neuwert statt Entschädigung zum Zeitwert

Üblich ist in der PHV die Schadenregulierung nur zum Zeitwert, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Spannend ist daher die Aussage in Finanztest, dass einige Tarife auch eine Neuwertentschädigung analog zur Hausratversicherung bieten, also Geld für den Neukauf auch bei Beschädigung gebrauchter Sachen zahlen.

„Allerdings sind die Beträge meist gedeckelt“, schreibt Finanztest. Oft gebe es höchstens 500 Euro, „mehr als 5.000 Euro zahlt fast kein Versicherer als Neuwert“, heißt es. Außerdem darf der beschädigte Gegenstand meist höchstens ein Jahr alt sein.

Keine handfesten Daten publiziert, aber als Werbung abgetan

Daraus folgert Finanztest für sich: „Die Neuwertentschädigung bringt selten etwas, und wenn, dann ist es nur wenig. Sie ist eher ein Werbeversprechen der Versicherer als eine sinnvolle Deckungserweiterung“, so der O-Ton. Der Leser kann die Beurteilung nicht nachvollziehen, denn selbst in den 13 Seiten langen Zusatzinformationen zum eigentlichen Test wird die Neuwertentschädigung mit keinem Wort erwähnt.

Dabei kann der Blick für einzelne Kunden durchaus in Richtung Neuwertentschädigung lohnen. Beispiel Württembergische: Im besten Tarif (Premiumschutz) gibt es eine Neuwertentschädigung bis 10.000 Euro bei Schäden an Gegenständen und Abhandenkommen von Gegenständen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Das zeigt einmal mehr den Wert individueller, unabhängiger Beratung, den nur Makler oder Honorarberater leisten können. Dabei sollte auch die Schadenregulierung in die Betrachtung einbezogen werden.

Einen guten Marktüberblick auch zu Deckungserweiterungen wie etwa den Einschluss von Schäden durch Drohnen bietet das Analysehaus Franke und Bornberg. Auch Umfragen unter Maklern, etwa der VEMA Maklergenossenschaft, offenbaren die besten Privathaftpflicht-Anbieter.

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