Fonds: Wie Regulierung und Börse die Branche beuteln

Nach dem Rekordhoch im Vorjahr trifft es die Fondsbranche jetzt hart. Krieg, Wirtschaftskrise, Inflation und Zinssenkungen ziehen insbesondere die Aktienkurse runter. Zusätzlich belasten neue Regulierungsmaßnahmen den Fondsvertrieb.

Privatanleger haben 2021 zu 90 Prozent das Neugeschäft in Publikumsfonds bestimmt, ergab die Bilanz des Fondsverbandes BVI. Doch der Einbruch folgte speziell durch die russische Invasion der Ukraine und die folgenden Sanktionen gegen Russland, Wirtschaftskrise, Inflation und Zinserhöhungen einiger Notenbanken. Der Absatz in Deutschland brach im ersten Quartal 2022 um die Hälfte ein, so der BVI. Von der erhofften kurzfristigen Kurskorrektur kann keine Rede mehr sein. Der DAX verlor in den letzten drei Monaten nochmals 13 Prozent.

Was hilft bei niedrigen und weiter sinkenden Aktienkursen? Antwort auf diese Fragen erhoffen sich nicht zuletzt unabhängige Fondsvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung, um ihre Kunden bei der Stange zu halten. „Es besteht kein Anlass zur Panik“, sagte Finanzanalytiker Volker Looman kürzlich in procontra. Er rät zur einfachen Strukturierung des Vermögens.

Auf die besten Fonds schauen

Dabei können 34f-Berater helfen und aus der Breite des Marktes schöpfen, allerdings sollten bei der Auswahl solche Aktienfonds im Vordergrund stehen, die ihren Referenzindex schlagen. Doch weniger als drei von zehn aktiv gemanagten Fonds haben 2021 ihren Vergleichsindex geschlagen, ergab eine Untersuchung des Analysehauses Scope.

Aktienfonds machten im vergangenen Jahr 43 Prozent des offenen Publikumsfonds-Marktes aus, zeigt das Jahrbuch „BVI 2022. Daten. Fakten. Perspektiven“. Dies sei mit 633 Milliarden Euro der höchste Wert seit dem Jahr 2001 gewesen, wobei ein nicht exakt ausweisbarer Anteil an Aktien-ETF Teil der Bilanz sei. Hinzu kommen 403 Milliarden Euro an Mischfonds. Trotz der aktuellen Rückschläge rechnet der BVI angesichts hoher Inflation nicht mit nachhaltigen Rücksetzern bei Aktienfonds. „Bisher haben die Anleger vergleichsweise besonnen reagiert“, lässt sich BVI Hauptgeschäftsführer Thomas Richter im Vorwort des Jahrbuches zitieren.

Ambivalente Wertentwicklung von Immobilien-Investments

Offene Immobilienfonds verwalteten Ende 2021 insgesamt 260 Milliarden Euro (davon 125 Milliarden in Publikumsfonds) – so viel wie nie zuvor – trotz der 2013 eingeführten Mindesthalte- und Kündigungsfristen. Einige Fonds mussten wegen der Schwierigkeit, geeignete Immobilien zu finden, Mittelzuflüsse bei einzelnen Fonds kontingentieren. Dennoch bleibe das Interesse an risikogestreuten Immobilieninvestments hoch, heißt es im Jahrbuch.

Gleichwohl erstaunt der Hype um die offenen Immobilienfonds, denn parallel seien die Kurse von Immobilienaktien zum Teil um 30 Prozent und mehr abgestürzt. „Das ist nicht nachvollziehbar, denn die Fonds stehen vor den gleichen Herausforderungen wie die Aktien“, sagt Michael Thaler von der Vermögensberatung Top Vermögen AG, in einem Interview mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA).

Sinkende Aktienkurse, aber hohe Werte bei Fonds

Die Kursrückgänge bei den Aktien haben ja gute Gründe, so Thaler weiter. Die Baukosten und die Zinsen sind massiv gestiegen. Damit kaufen auch die Fonds immer teurer ein. Gleichzeitig sind die Mieten unter Druck. Insbesondere im Einzelhandel steigen die Leerstände und sinken die Mieten wegen der Pandemie und dem Onlineshopping. Wegen der hohen Homeoffice-Quote werden zudem weniger Büros benötigt.

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Thaler sieht die Wertfeststellung mit Fragezeichen: Bei Immobilienaktien bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Bei offenen Immobilienfonds wird dieser durch Gutachter festgelegt. Diese ermitteln im Auftrag der Immobiliengesellschaft die Werte der Immobilien. „Das bringt einen Interessenkonflikt mit sich“, so der Vermögensverwalter. Offene Immobilienfonds seien keineswegs die konservativen Vermögensbausteine, wie das oft durch die vergangene Wertentwicklung suggeriert wird.

Nachhaltigkeitspräferenzen: Zweiter Schritt vor dem ersten

Neben den Marktunsicherheiten werfen auch weitere Regulierungsmaßnahmen Schatten auf das aktuelle Geschäft mit Fonds. Nachdem die KVG erst im März 2021 ihre ESG-Strategien überprüfen und anpassen mussten, sind nun in der Beratung von Kunden deren Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen. Merkmale und Kriterien müssen die Fondsgesellschaften erst bis Januar 2023 in die Verkaufsprospekte und Jahresberichte einbauen. Makler müssen sich bis dahin „auf die intern ermittelten Angaben der KVG verlassen“, heißt es im Jahrbuch.

Aktuell sind 34f-Vermittler von der Pflicht zu harten Abfragen zu Nachhaltigkeitspräferenzen ab 2. August noch ausgenommen. Dies hat das zuständige Ministerium bestätigt. Kein Wunder: Es fehlt noch an verbindlichen Standards, die von der EU-Kommission bis zum Januar 2023 nachgeliefert werden sollen. Damit können aber 34f-Vermittler könnten ab August keine haftungssicheren Produktempfehlungen geben. Ein gemeinsames Verbändekonzept sieht zusätzliche Mindeststandards vor, aber dies ist unverbindlich.

Daher bleibe es laut Votum-Verband bei der „absurden Situation, dass ein Versicherungsvermittler verpflichtet ist, Nachhaltigkeitspräferenzen zu ermitteln, sofern er eine fondsgebundene Lebensversicherung vermittelt – der gleiche Vermittler hierzu jedoch nicht verpflichtet ist, wenn er einen Fondssparplan vermittelt“.

Neuer Anlauf für ein Provisionsverbot?

Das BVI-Jahrbuch verweist auf eine weitere Regulierungs-Baustelle. Die turnusmäßige Überarbeitung der europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) steht an. Damit drohe auch die nächste Runde im Streit um Provisionen im Finanzvertrieb. „Durch die Offenlegung weiß der Anleger bereits vor dem Abschluss, was der Berater bei den verschiedenen Anlagemöglichkeiten verdienen wird“, erinnert Marcus Mecklenburg, Leiter Recht beim BVI. Außerdem müsse die Provision darauf angelegt sein, die Qualität der Beratung zu verbessern.

Dennoch wollten Verbraucherschützer und manche Parteien eine Umstellung auf Honorar. Die Beratungsgesellschaft KPMG hat jedoch errechnet, dass die Honorarberatung bis zu einem Anlagebetrag von 25.000 Euro teurer ist als die provisionsbasierte Beratung. Die englische Finanzaufsicht FCA hat zudem festgestellt, dass sich der Beratungsmarkt infolge des dortigen Provisionsverbots auf deutlich höhere Anlagebeträge ausgerichtet hat. Anleger mit überschaubarem Anlagevolumen blieben außen vor, obwohl gerade sie auf Beratung angewiesen seien.

„Die absehbare Folge wäre, dass sie sich von den Finanzmärkten abwenden und keine Finanzprodukte mehr kaufen oder auf Beratung vor dem Kauf verzichten – mit entsprechend höherem Risiko“, schreibt Mecklenburg. Ein Provisionsverbot würde dem durchschnittlichen Anleger also einen Bärendienst erweisen.

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