Solidargemeinschaften: Sinnvolle Alternative zu GKV und PKV?

Seit Mai sind Solidargemeinschaften als alternative Absicherung im Krankheitsfall per Gesetz anerkannt. Bieten sie tatsächlich einen Ersatz für private und gesetzliche Krankenversicherungen? Oder droht solidarisch versicherten Patienten im Krankheitsfall eine schlechtere Versorgung? Urban Vogel, Vorsitzender des Dachverbandes der Solidargemeinschaften, und PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther äußern sich kontrovers dazu.

Die Idee, sich per Solidargemeinschaft zu versichern, ist nicht neu: Schon in den 1920er und 30er Jahren gab es mit den ersten berufsständischen Unterstützungskassen diese Versicherungsform. Dabei verstehen sich die Gemeinschaften als solidarische Alternative zu privaten und gesetzlichen Krankenversicherern, ihre Mitglieder können die jeweils für sie am geeignetsten erscheinende Behandlungsform wählen. Wie hoch die Beiträge ausfallen, ist nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt – keine Rolle spielen Alter und Gesundheitszustand. Eine Hälfte des Beitrags wandert dabei auf ein persönliches Individualkonto, von dem Regelausgaben für Behandlungen bezahlt werden. Die andere Hälfte wird auf ein Solidarkonto überwiesen – hiervon werden aufwendigere Therapien bezahlt. Seit Juni akzeptiert der Staat die Solidargemeinschaft nun als Alternative zu GKV und PKV – doch sind sie das auch wirklich? Hierzu gehen die Meinungen auseinander.

Urban Vogel: Pro - Solidargemeinschaft

Endlich herrscht Klarheit: Die Solidargemeinschaften sind als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gesetzlich anerkannt. Mit in Kraft treten des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes sind die Solidargemeinschaften als zulässige „anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ bestätigt. Wer aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in eine anerkannte Solidargemeinschaft wechseln möchte, hat jetzt Rechtssicherheit.

Die Anerkennung des Gesetzgebers ist für uns eine Bestätigung. Für die in der BASSG zusammengeschlossenen Solidargemeinschaften kann ich sagen: Wir haben zufriedene Mitglieder, noch nie mussten wir einen Rechtsstreit über Leistungsansprüche mit einem Mitglied austragen, unsere Beitragsanpassungen sind bescheiden. Seit zum Teil mehr als 50 Jahren leisten wir eine solide und nachhaltige Arbeit im Dienste der Gesundheit unserer Mitglieder. Nie drohten uns auch nur ansatzweise „Zahlungsprobleme“.

Keine staatlichen Zuschüsse und begrenztes Wachstum

Mit dem Gesetz stehen endlich auch die Kriterien fest, die Solidargemeinschaften erfüllen müssen, um anerkannt zu sein: Sie müssen ihren Mitgliedern Leistungen „in Art, Umfang und Höhe“ der gesetzlichen Krankenkassen gewähren. Künftig kann also endlich niemand mehr behaupten, in Solidargemeinschaften hätte man keinen umfassenden Leistungsanspruch. Uns ist es darüber hinaus wichtig, dass unsere Mitglieder bei ihrer Therapie mitreden können.

Zu den Kriterien gehört auch, dass Solidargemeinschaften ihre „dauerhafte Leistungsfähigkeit“ gutachterlich nachweisen müssen. Das stellt sicher, dass solide gewirtschaftet wird. Die in der BASSG vereinten Solidargemeinschaften haben zudem die teuren Gesundheitsrisiken über eine Versicherung zusätzlich abgesichert. Mehr Sicherheit geht nicht.

Wir erfüllen die Vorgaben des Gesetzgebers übrigens schon lange. Durch die Gesetzesänderung wird nun die rechtliche Unsicherheit beseitigt, die mit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 eingetreten war. In Zukunft können wir uns also wieder ganz auf unsere Arbeit konzentrieren, unsere Mitglieder solidarisch und finanziell zu begleiten und der zunehmenden sozialen Kälte in unserer Gesellschaft ein vertrauensvolles Miteinander entgegenzusetzen.

Die Solidargemeinschaften sind nah am Menschen, uns geht es um Überschaubarkeit. Wir verstehen uns als kreatives und belebendes Element. Dadurch gibt es für die gesamte Gesellschaft positive Effekte. Solidargemeinschaften bieten ein gutes Versorgungsniveau und benötigen keine staatlichen Zuschüsse. Unser Modell mag gewöhnungsbedürftig sein, aber wer sonst kombiniert schon erfolgreich Selbstbestimmung mit solidarischem Handeln? Wir können das sicherlich auch, weil wir auf die gegenseitige Sichtbarkeit innerhalb der Gemeinschaften Wert legen. Das begrenzt natürlicherweise unser Wachstum. Kein Grund also für die „Konkurrenz“, Angst vor uns zu haben.

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Florian Reuther: Contra - Solidargemeinschaft

Eine verlässliche Absicherung für den Krankheitsfall – dieses Ziel hatte der Gesetzgeber vor Augen, als er 2007 die Pflicht zur Versicherung in der Krankenversicherung eingeführt hat. Damals wie heute steht sie für die Überzeugung, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall und lebenslang auf eine lückenlose Gesundheitsversorgung vertrauen können sollten. Dennoch hatten sich in Deutschland bis zuletzt etwa 20.000 Menschen einer Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV) entzogen. Sie setzen stattdessen auf sogenannte Solidargemeinschaften oder auch Selbsthilfeeinrichtungen, für die aber nicht annähernd so strenge rechtliche Rahmenbedingungen gelten wie für GKV und PKV.

Die Mitglieder sind keine „Versicherten“. Sie haben keinen rechtlich begründeten, kalkulatorisch abgesicherten Anspruch auf bestimmte Leistungen. Für die Betroffenen kann dies ganz konkret bedeuten, dass aufwendige Behandlungen nicht vollständig bezahlt werden. Auch fehlen hinreichende Compliance-Vorgaben für den verantwortungsvollen Umgang mit den Versichertengeldern und dafür, dass die Leistungen langfristig erbracht werden können.

GKV und PKV tragen die Risiken

Über die „Alternative“ zur GKV und PKV wird deshalb schon seit Einführung der Versicherungspflicht gestritten: In mehreren Fällen hatten das Bundesversicherungsamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einrichtungen nicht als vollwertige Absicherung im Krankheitsfall betrachtet. Der Bundestag wollte jetzt für Klarheit sorgen und hat im Mai die gesetzliche Anerkennung von Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall beschlossen. Allerdings hat es der Gesetzgeber dabei versäumt, die zentralen Sicherheitslücken der Solidargemeinschaften zu schließen.

Damit werden die Risiken auf die Versichertengemeinschaften von GKV und PKV verlagert. Sie müssten jetzt zum Beispiel für die Zahlungsunfähigkeit solcher Solidargemeinschaften einstehen, die – anders als z.B. private Krankenversicherer – nicht dem EU-weiten Aufsichtssystem Solvency II mit seinen aufwendigen qualitativen und quantitativen Vorgaben an eine gute Unternehmensführung unterliegen. Im schlimmsten Fall müssten beide Versicherungssysteme deren Mitglieder übernehmen, ohne dass diese dort je eingezahlt haben.

Das gleiche gilt auch für den Fall, dass ein Mitglied einer Solidargemeinschaft seine Mitgliedschaft beendet, wenn höhere Krankheitskosten anfallen, die von der Solidargemeinschaft nicht erstattet werden. Dieses „Vorteilshopping“ zulasten der GKV- und PKV-Versicherten hat der Gesetzgeber genauso wenig ausgeschlossen wie die einseitige Kündigung durch die Solidargemeinschaft bei erhöhten Versicherungsrisiken oder Beitragsrückständen. Beides steht exemplarisch für die Unsicherheiten, die mit der Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft verbunden sind. Menschen, die im Krankheitsfall auf Sicherheit und Leistungsstärke setzen, sollten sich darauf nicht einlassen. 

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