Derzeit besitzen 46 Prozent aller Hausbesitzer bundesweit einen Versicherungsschutz für Wohngebäude gegen Elementarschäden, also gegen alle Schäden, die die Natur anrichtet: Hochwasser, Starkregen, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben. „Die Mär vom unbezahlbaren Elementarschadenschutz hat mich mächtig aufgeregt“, sagte Makler Alexander Kirschweng, Geschäftsführer der SeVeS GmbH in Trier, kürzlich im procontra-Interview. Die Nachfrage der Kunden wächst.
Die meisten Vermittler haben professionell im Kundeninteresse gearbeitet, ohne das an die große Glocke zu hängen. Eine Pflichtversicherung hält Kirschweng für die letzte Möglichkeit, mit Zwang den Selbstschutz durchzusetzen. Der Staat solle lieber mehr in Hochwasserschutz investieren und den Neubau in gefährdeten Gebieten von Kommunen stoppen. Der Makler fordert auch, Hochwasser-Prophylaxe schon beim Hausbau verpflichtend einkalkulieren.
Schweizer Hauseigner meist elementarversichert
In dieser Hinsicht sind die Eidgenossen, in diesem Sommer ebenfalls von schweren Unwettern und Hochwasser betroffen, deutlich besser aufgestellt. Dort gibt es keine Debatten um milliardenschwere Staatshilfen. Das hat mehrere Gründe. Am wichtigsten: Die allermeisten Hauseigentümer sind unbegrenzt gegen Hochwasserschäden versichert – und zwar verpflichtend zumeist beim Monopolversicherer ihres Kantons.
In 19 der 26 Kantone existieren dafür regionale Gebäudeversicherer, also öffentlich-rechtliche Institutionen, die nach kantonal-gesetzlichen Vorgaben als Monopolanbieter gegen Feuer- und Elementarschäden absichern. In den drei weiteren Kantonen (Obwalden, Schwyz und Uri) können die Eigentümer wählen, bei welchem Anbieter sie – ebenfalls verpflichtend – ihr Haus versichern. Lediglich in vier Kantonen (Genf, Appenzell Innerrhoden, Tessin und Wallis) besteht keine Versicherungspflicht. Dennoch sind auch dort die meisten versichert, weil die Banken bei Vergabe von Immobilienkrediten darauf bestehen.
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Versicherer übernehmen volle Deckung – außer bei Erdbeben
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), die die 19 regionalen Monopolanbieter vertritt, spricht von 100 Prozent Entschädigung für Hochwasseropfer. Bislang seien in diesem Sommer Schäden im Umfang von 615 Millionen Schweizer Franken aufgelaufen. Das Besondere bei den VKG-Anbietern: Nicht nur Schäden sind versichert, sondern bei jedem Schaden schlägt ein Gutachter konkrete Schutzmaßnahmen für die Zukunft vor.
Geht der Eigentümer darauf ein, übernimmt der Versicherer 40 Prozent der Umbaukosten. In manchen Kantonen greift auch eine Malus-Regel: Ohne Nachrüstung des Schutzes wird beim nächsten Schaden die Leistung gekürzt. Unterm Strich ergibt das einen günstigen Schadenverlauf, so die VKG. Dazu trägt auch bei, dass Erdbeben-Schäden ausgeschlossen sind – mit Ausnahme des Kantons Zürich. Das sei die größte Deckungslücke in der Schweiz, erklärt VKG-Sprecher Rolf Meier.
Prävention auf mehreren Ebenen
Das Geld für die Präventionshilfen der kantonalen Gebäudeversicherer kommt von den Kunden. Neben dem regulären Beitrag ist ein Präventionsbeitrag fällig, der in der Regel ein Drittel der gesamten Prämie ausmacht. Dennoch sei das Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichsweise günstig und der Selbstbehalt betrage maximal 300 Franken pro Schadenfall, berichtet die VKG. Erhoben wird im jeweiligen Kanton sogar nur ein Einheitsbeitrag – unabhängig von der konkreten Gefährdungslage des Hauses.
Die Prävention macht in der Schweiz jedoch nicht beim Eigentümer halt. Auch hier hat Deutschland massiven Nachholbedarf: Die Behörden bei den Eidgenossen haben längst sogenannte rote Zonen definiert, in denen Bauverbote herrschen. In orangenen Zonen darf nur bauen, wer spezielle Schutzvorkehrungen schon beim Bau trifft. Als Lehre aus früheren Überflutungen hat die Schweiz zudem ein spezielles Schleusensystem installiert, mit dem sich die Wasserstände von Flüssen und Seen besser regulieren lassen.
Auch die Feuerwehr ist für Hochwasser besser vorbereitet und ausgerüstet als bei uns. Dabei spielen abermals die kantonalen Gebäudeversicherer eine Schlüsselrolle: Sie haben die Oberaufsicht über das Feuerwehrwesen und verfügen über Mitwirkungsrechte in der öffentlichen Planung des Katastrophenschutzes. Zusammen mit den Kantonen und Gemeinden finanzieren sie die Ausbildung und Ausrüstung der Feuerwehren. Ein Teil der Versicherungsbeiträge fließt auch in diesen Bereich.
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