Innendienst: Mindestlohnerhöhung zwingt auch Versicherer zum Handeln

Mindestlohn und Versicherungsbranche – passt das zusammen? Ja, denn eine tarifvertragliche Gehaltsgruppe verdient seit dem 01. Oktober weniger als zwölf Euro in der Stunde. Der Innendienst reagiert nun.

Bild: Andrea Colarieti

Mindestlohn und Versicherungsbranche – passt das zusammen? Bild: Andrea Colarieti

Mehrere Branchen, darunter die Gastronomie, ächzen unter der aktuellen Erhöhung des Mindestlohns. Am 01. Oktober musste dieser von 10,45 Euro auf zwölf Euro pro Stunde angepasst werden. Ein Thema, das man eher nicht mit der Assekuranz in Verbindung bringt. Denn Versicherungsmitarbeiter gelten allgemein eher als Gutverdiener und die Ausbildungsvergütungen zählen sogar zu den höchsten unter allen Berufen. Doch das Mindestlohngesetz hat nun auch die Versicherer als Arbeitgeber zum Handeln gezwungen.

Neben den Angestellten in den tariflichen Gehaltsgruppen I bis VIII (monatliches Bruttogehalt zwischen 2.803 und 5.473 Euro), gibt es auch die Gehaltsgruppen A und B. Betreffend der Tätigkeiten sind sie an die Gehaltsgruppen I („nur kurze Einweisung erforderlich“) und II („Kenntnisse oder Fertigkeiten, die durch eine planmäßige Einarbeitung erworben werden“) angelehnt, allerdings geringer bezahlt. In der Gehaltsgruppe A ist das monatliche Bruttogehalt sogar so gering (1.874 Euro im ersten Berufsjahr und 1.943 Euro ab dem zweiten Berufsjahr), dass es trotz einer Tariferhöhung per 01. September 2022 nicht ausreichte, um die gesetzliche Mindestlohnvorgabe zu erfüllen.

1 Cent zu wenig

Laut dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV VERS) betrug der Stundenlohn der Gehaltsgruppe A in den beiden Stufen 11,57 Euro beziehungsweise 11,99 Euro brutto und zwar in den zehn Monaten, in denen keine Sonderzahlungen („Urlaubsgeld“ im Mai und „Weihnachtsgeld“ im November) erfolgten.

„Für den Oktober werden die Unternehmen die Differenz zum Mindestlohn ausrechnen und ausbezahlen. In Zukunft soll diese ‚Schattenrechnung‘ aber nicht mehr notwendig sein“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des AGV VERS, Dr. Sebastian Hopfner, auf procontra-Nachfrage. So wird der Stundenlohn für die Gehaltsgruppe A – laut Hopfner betrifft das ausschließlich Mitarbeiter, die das große Papierpostaufkommen bei den Versicherern digitalisieren – per 01. November auf 12,50 Euro angehoben. Deren Bruttogehalt beträgt dann pauschal 2.025 Euro brutto.

Das Mindestlohngesetz bedingt zwar die Bezahlung von zwölf Euro pro Stunde, aber keine Pflicht zur Anpassung von Tarifverträgen. Darum hatten den AGV VERS die Gewerkschaften ver.di und DBV gebeten. Für die Gehaltsgruppe B war ein Eingreifen nicht notwendig.