procontra: Das EU-Parlament hat die Entscheidung der EU-Kommission, Atomkraft und fossiles Gas als „nachhaltig“ einzustufen, im Juli abgesegnet. Was bedeutet das für das Forum Nachhaltige Geldanlagen?
Volker Weber: Diese Entscheidung ändert unsere Position nicht. Wir haben uns bereits im Sommer vergangenen Jahres zu dem Thema positioniert: Wir sprechen uns gegen die Klassifizierung von Atom und Gas als nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten aus. Kurz vor der Abstimmung im EU-Parlament haben wir dies auch nochmals in einem Anschreiben gegenüber ausgewählten Mitgliedern des Europaparlaments dargelegt. Hinzu kommt: Atomenergie ist eines der häufigsten Ausschlusskriterien bei Nachhaltigkeitsfonds in Deutschland! Wir halten die Entscheidung insgesamt für kontraproduktiv, die nun gerade bei Anlegern aber auch bei Finanzmarktteilnehmern für große Verwirrung sorgt.
procontra: Könnte das Forum Nachhaltige Geldanlagen nicht indirekt vom Markt oder von Produktanbietern dazu gedrängt werden, diese Einstufung bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Fonds zu übernehmen?
Weber: Viele unserer Mitglieder haben den offenen Brief zum Ausschluss von Atomkraft als nachhaltige Wirtschaftsaktivität unter der EU Taxonomie-Verordnung unterzeichnet. Außerdem haben einige große Asset Manager bereits angekündigt, dass sie ihre Nachhaltigkeitsfilter diesbezüglich nicht anpassen werden. Bei der Nachhaltigkeitsbewertung beziehen Sie sich vermutlich auf das FNG-Siegel. Hier ist klar zwischen dem FNG und der „Qualitätssicherungsgesellschaft Nachhaltiger Geldanlagen“ QNG zu trennen, die die operative Gesamtverantwortung für das FNG-Siegel trägt. Das FNG war 2015 Initiator, hat aber keinen Einfluss auf die weitere Ausgestaltung der Kriterien, um die Unabhängigkeit des Siegels zu garantieren. Prüfer des Siegels ist die Sustainable Finance Research Group der Universität Hamburg, die auch Research erstellt und mit der QNG für die Weiterentwicklung der Methodik des FNG-Siegels verantwortlich ist.
procontra: Wie könnten andere Bewertungsanbieter für die Nachhaltigkeit von Fonds nun mit der Einstufung von Atom und Gas umgehen?
Weber: Generell ist Transparenz wichtig! Sowohl institutionelle Investoren als auch die Privatanlegerseite sollten sich schnell und einfach informieren können, in was ihr Geld investiert wird.
procontra: Einige Fondsanbieter wollen womöglich beiden Gruppierungen etwas anbieten.
Weber: Dafür gibt es im Grunde seit 2019 die Offenlegungsverordnung. Diese Verordnung regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistungen bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen in ihren Strategien, Prozessen und Produkten. Zusammen mit unseren Partnern bei dem „Europäischen Forum für Nachhaltige Investitionen“ Eurosif engagieren wir uns schon lange in diesem Bereich: Seit 2008 haben wir den europäischen Transparenzkodex, nach dem als „nachhaltig“ bezeichnete Produkte sehr genau ihre Nachhaltigkeitsstrategien beschreiben müssen. Wenn es bei einem Fonds zum Beispiel heißt, dass er einen breit angelegten Ansatz verfolgt, die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaftsordnung, wie sie die EU anstrebt, unterstützen will und hierfür in Kernkraft oder fossile Energieträger investieren kann, dann ist das transparent dokumentiert. Die Entscheidung, in den Fonds zu investieren liegt dann bei den Verbrauchern. Wichtig ist, dass Anbieter das Anlagekonzept transparent machen.
procontra: Anleger sollten sich also nicht nur schlau machen über die Ansätze von Nachhaltigkeitsfonds, sondern auch eine klare Meinung haben zu den unterschiedlichen Energieträgern.
Weber: Letztlich ist es immer in der Verantwortung jedes Investors zu wissen, in was er investiert. Verbraucher müssen sich schon zu einem gewissen Grad damit beschäftigen und Grundsatzentscheidungen treffen. Dazu zählt auch das Thema, ob jemand Atomkraft im Fonds haben möchte oder nicht.
procontra: Einige als nachhaltig angebotene Fonds enthalten hohe Anteile an Staatsanleihen von Ländern, die auf Atomkraft setzen, zum Beispiel Frankreich. Anleger müssen also sehr genau hinschauen.
Weber: ESG-Kriterien für die Berücksichtigung von Ökologie, Sozialem und guter Unternehmensführung zum Beispiel können Fondsanbieter natürlich auch auf Staaten anwenden. Wenn sich ein Staat nach einem ESG-Filterprozess eines Fonds für ein Investment qualifiziert, können auch Anleihen dieses Staates gekauft werden. Es ist nur wichtig, dass Kunden vor ihrer Kaufentscheidung wissen, wie der Nachhaltigkeitsansatz aussieht. Darauf zielt auch die Taxonomie und vor allem die Offenlegungsverordnung der EU ab.
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procontra: Vermuten oder beobachten Sie bereits, dass Fondsanbieter sich umstellen und Atomkraft und/oder fossiles Gas nun als nachhaltig einstufen?
Weber: Unsere Mitglieder ändern ihre Position wie gesagt nicht. Darunter sind auch große deutsche Fondsanbieter, die international tätig sind. Wie es mit ausländischen Anbietern aussieht, die europaweit ihre Produkte vertreiben, ist schwerlich abzuschätzen. Einige der großen europäischen Gesellschaften haben mitgeteilt, dass sie ihre Politik überdenken wollen. Hierbei dürfte auch die Überlegung wichtig sein, ob sie auf dem deutschen Markt signifikant eine Rolle spielen wollen oder nicht. Denn von den Vertrieben bekomme ich gespiegelt, dass sie keine Produkte aktiv als Nachhaltigkeitsinvestment vertreiben werden, in denen Kernkraft enthalten ist.
procontra: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat ihre Richtlinie, mit der Investmentfonds als nachhaltig eingestuft werden sollen, auf unbestimmte Zeit verschoben. Sie will allerdings Produkte nach den Vorgaben der Konsultationsfassung der geplanten Richtlinie einstufen. Wie ist Ihre Einschätzung zur geplanten Richtlinie und zu diesem Vorgehen der BaFin?
Weber: Ich bin kein großer Fan von einem deutschen Sonderweg! Das stärkt nicht den Finanzplatz Deutschland. Wer nun einen Nachhaltigkeitsfonds auflegen möchte, wird vermutlich auf andere Fondsplätze wie Luxemburg oder Liechtenstein ausweichen. Mit dem europäischen Pass kann der Fonds dann auch in Deutschland angeboten werden. Ein solches Regularium sollte man, wenn überhaupt, europaweit abstimmen, um allen gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
procontra: Zahlreiche Kritiker dieses Vorgehens der BaFin bemängeln eine fehlende Rechtssicherheit.
Weber: Wir haben unsere Mitglieder für die Erhebung zum Marktbericht „Nachhaltige Geldanlagen 2022“ auch zur Umsetzung der BaFin-Richtlinie befragt. Fast die Hälfte der Befragten hält die Sachlage für unklar. Das trägt nicht zu ruhigen Fahrwassern am Markt bei. Hinzu kommt, dass heute erst zwei Umweltziele der Taxonomieverordnung aktiv sind: „Klimaschutz“ sowie „Anpassung an den Klimawandel“. Trotzdem sollen sich die Portfolios laut der Finanzaufsicht bereits jetzt auf die komplette Verordnung beziehen. Das ist schlichtweg unmöglich! So vorzugehen, halte ich für stark verfrüht und einengend.
procontra: Diese Unklarheit müsste der Finanzaufsicht ebenfalls bewusst gewesen sein. Trotzdem hat sie so entschieden.
Weber: Ein Faktor ist womöglich, dass sie einen deutlichen Punkt setzen wollte. Früher hat die BaFin lange nur zugesehen. Die EU hat zum Beispiel 2018 den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ erarbeitet. Erst 2019 jedoch kam ein BaFin-Merkblatt zum Thema Nachhaltigkeitsziele heraus. Sie hat zwar richtig entschieden, die Richtlinie erst einmal auszusetzen. Aber das war nur eine halbherzige Aussetzung, da nun die Konsultationsfassung der Richtlinie gelten soll. Besser wäre gewesen, sie komplett zurückzuziehen und sich mit der Branche zusammenzusetzen, um zu sehen, was man gegen Greenwashing tun kann. Die Taxonomie- und Offenlegungsverordnung selbst verhindern kein Greenwashing und sind kein Qualitätsmerkmal für Nachhaltigkeit.
procontra: Was würden Sie zum Thema Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage noch ergänzen, falls überhaupt?
Weber: Der Regulator hat die Endkunden zuletzt etwas überfordert. Viele wissen zum Beispiel wahrscheinlich nicht, was es mit dem Begriff „Nachhaltigkeitspräferenz“ auf sich hat, nach der Vertriebe ihre Kunden nun fragen müssen. Wichtig ist daher, dass Anleger erkennen, dass nachhaltige Geldanalagen einen Beitrag leisten können zu ökologischen und sozialen Themen und zu einer guten Unternehmensführung – und dass die Ermittlung ihrer Nachhaltigkeitspräferenz hier sehr helfen kann. Wichtig ist auch, die Vermittler zu schulen, damit sie mit den Kunden diese Punkte herausarbeiten und beschreiben können. Wir selbst stellen eine verstärkte Nachfrage nach Schulungen fest, die Buchungszahlen für Aus- und Weiterbildung in dem Bereich steigen deutlich an. Zusätzlich haben wir gemeinsam mit dem Deutschen Netzwerk für Wirtschaftsethik DNWE einen aktualisierten Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II veröffentlicht. Er bietet Beraterinnen und Beratern eine Orientierungshilfe bei der Einordnung dieser Präferenzen ihrer Kundinnen und Kunden. Das Thema Weiterbildung dürfte uns auch in den kommenden Jahren stark beschäftigen.
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