Lauterbach plant „größte Krankenhausreform seit 20 Jahren“

Mehr ambulante Behandlungen, weniger Nachtdienste und eine Entlastung des Pflegepersonals: Mit einschneidenden Neuerungen will der Bundesgesundheitsminister die Klinikbetriebe „weniger ökonomisch“ aufstellen. Für Versicherte mit PKV-Zusatztarifen dürfte das nicht ohne Folgen bleiben.

Lauterbach Bild: Omer Messinger

Das Finanzstabilisierungsgesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach schlägt hohe Wellen: Einige Kassen warnen vor einer Insolvenz. Bild: Omer Messinger

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine umfassende Krankenhaus-Reform. Wie der SPD-Politiker am Dienstag im ZDF ankündigte, sollen damit Kosten im erheblich angeschlagenen Gesundheitssystem eingespart werden. Es handele sich um die größte Krankenhaus-Reform der vergangenen 20 Jahre. „Das ganze System soll weniger ökonomisch werden“, so Lauterbach.  

Kernpunkt des sogenannten Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes: Patienten sollen künftig weniger häufig über Nacht in der Klinik bleiben, sondern stattdessen ambulant behandelt werden. Dementsprechend würden geeignete Behandlungen als Tagesbehandlung durchgeführt, die Patienten zu Hause übernachten statt in der Klinik. „Wir behandeln sehr viel stationär, was ambulant gemacht werden könnte“, erklärte Lauterbach. Die Umstellung auf mehr Tagesbehandlungen soll die Pflegekräfte entlasten.  

Jede vierte vollstationäre Behandlung soll entfallen

Wie das Ärzteblatt berichtet, tritt die Reform ab Januar 2023 in einer Erprobungsphase in Kraft: Sämtliche bislang vollsta­ti­o­när erbrachte Behandlungen sollen dann – sofern medizinisch vertretbar – als Tagesbehandlungen durchge­führt werden. Dadurch könnte jede vierte vollstationäre Behandlung entfallen. Wie die von Lauterbach eingesetzte Krankenhauskommission mitteilte, sei dies wegen des erheblichen medizinischen Fortschritts bei immer mehr Untersuchungen, Eingriffen und Behandlungen möglich. Vor der Durchführung einer stationären Behandlung als Tagesbehandlung muss die Zustim­mung der Patienten eingeholt werden. Ob eine Tagesbehandlung geeignet ist, hat im Einzelfall das Krankenhaus zu entscheiden.

In der ersten Gesetzesphase ist geplant, den Personalbedarf bei einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern zu erfassen. Daraufhin erhalten die Krankenhäuser Vorgaben für die Personalbemessung, die ab 2025 verbindlich ist und bei Nichteinhaltung sanktioniert wird. Mit der Reform will Lauterbach auch die Fallpauschalen im Kliniksystem überwinden. Denn dadurch erwirtschaften die Krankenhäuser höhere Gewinne, je mehr Patienten sie günstig behandeln.

Warnung vor Missbrauch durch Klinikbetreiber

An der geplanten Reform entzündet sich bereits erste Kritik: So äußerte die Bundesärztekammer (BÄK) nach einem Bericht der Ärztezeitung Zweifel und warnte davor, dass Klinikbetreiber die Tagesbehandlungen dazu missbrauchen könnten, Personalengpässe auszugleichen oder den Profit zu steigern. „Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass kein Wettbewerb um medizinische Leistungen zwischen den Krankenhäusern und hochspezialisierten Fachärzten entsteht“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt.

Auch auf die Beratung dürfte das Gesetz Folgen haben. Lohnt sich für Versicherte nach Inkrafttreten noch der Abschluss von PKV-Zusatztarifen für stationäre Behandlungen? Oder ist durch das avisierte Mehr an ambulanten Therapien diese Zusatzpolice künftig überflüssig? Denn beispielsweise steht bei diesen Tarifen häufig die Unterbringung im Einzel- oder Doppelzimmer im Mittelpunkt. Zu diesen Fragen gibt der PKV-Verband aktuell noch keine Prognose. Pressesprecher Dominik Heck teilte auf procontra-Anfrage mitteilte, dass man sich derzeit dazu nicht äußern wolle.