Fehler im Steuerbescheid lassen sich mit einem Einspruch meist schnell aus der Welt schaffen. Damit das Finanzamt einlenkt, muss der Einspruch allerdings gut begründet sein. Manchmal hilft es, sich dabei auf die Argumentation anderer zu stützen: Entspricht die eigene Angelegenheit einer Frage, die zeitgleich den Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof beschäftigt, können sich Steuerzahler kostenlos an das Verfahren anhängen. Gewinnen die Klagenden, profitieren alle Eingeklinkten ebenfalls.
Die Zeitschrift Finanztest hat in der September-Ausgabe 2022 interessante Musterprozesse, die schon entschieden sind und die demnächst zur Entscheidung anstehen, aufgelistet und nach Gruppen sortiert: für Angestellte, Anleger, Eltern und Immobilieneigentümer. Die Chance, mitzugewinnen, steht fifty-fifty. Gut 49 Prozent der 2021 vom BFH entschiedenen Verfahren endeten zugunsten der Steuerzahler. Bis zur Entscheidung dauert es im Schnitt 22 Monate.
Wie man sich an Musterverfahren kostenlos anschließt
Ein BFH-Urteil ist eigentlich nur für den jeweils verhandelten Fall bindend. Doch es lohnt, sich dranzuhängen. Die Finanzverwaltung orientiert sich nämlich bei ähnlich gelagerten Fällen in der Regel an den Einschätzungen des BFH. Mit einem Trick können Steuerzahlende sogar rückwirkend von einem für sie positiven Urteil profitieren: Man hält seinen Steuerbescheid mit einem Einspruch innerhalb von vier Wochen nach Erteilung des Bescheids offen und klinkt sich gleichzeitig kostenlos in das Verfahren ein, indem man auf das Aktenzeichen eines ähnlichen BFH-Verfahrens verweist.
Das Finanzamt lässt den Fall dann so lange liegen, bis in der Hauptsache der Richterspruch gefallen ist. Welche Verfahren gerade anhängig sind, lässt sich auf der Website des BFH unter dem Reiter „Anhängige Verfahren“ anhand von Schlagworten selbst recherchieren. Dass nichts Wichtiges vergessen wird, daran darf ein Versicherungsmakler seinen Kunden erinnern.
Wann man bei Steuerstreit gar nichts unternehmen muss
Einige Fälle betreffen Millionen von Steuerzahlern und Steuerbescheide und bleiben daher von Amts wegen „vorläufig“ offen. Bei späterem positivem Ausgang des Prozesses profitiert man dann automatisch. Aktuell gehören dazu diese noch nicht entschiedenen Fälle zur
Letzteres betrifft den Streitfall, ob Verluste aus Aktienverkäufen nur mit Gewinnen aus Aktienkäufen verrechnet werden dürfen – oder auch mit steuerpflichtigen Zinsen oder Fondserträgen, was aktuell nicht steuerlich anerkannt wird. Das Bundesverfassungsgericht muss dazu entscheiden (Az.: 2 BvL 3/21).
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Sammelklagen nicht erlaubt, aber Alternativen
Von solchen Musterprozessen zu unterscheiden sind Sammelklagen. Hier geht es von vornherein darum, durch Zusammenschluss die Prozesskosten geringer zu halten und am Ende doch zu profitieren. In den USA ist diese „class action“ genannte Kollektivklage sehr verbreitet. In Deutschland ist sie noch nicht zulässig, da dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd ist. Jeder muss im Normalfall seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Allerdings gibt es bei uns inzwischen Prozessformen, die der Sammelklage ähneln:
Vor- und Nachteile von Musterfeststellungsklagen
Im Fall der VW-Abgasaffäre strengten Vzbv und ADAC eine Musterfeststellungsklage an. Dieser Klage konnten sich alle Geschädigten anschließen. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Am 30. April 2020 wurde die Klage nach einer Entschädigungszahlung des Konzerns an mehr als 240.000 Betroffene zurückgenommen. Dennoch ist der Fall zum teuersten Schadenereignis der deutschen Rechtsschutzversicherung geworden.
Durch Erheben eines Musterverfahrens wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt (nach Paragraf 203 BGB). Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubiger werden in die Verjährungsfrist nicht mit eingerechnet (Paragraf 209 BGB). Zudem tragen Verbraucher, die sich einer Sammelklage anschließen, kein Prozesskostenrisiko – ein Vorteil, von dem vor allem Personen ohne Rechtsschutzversicherung profitieren. Dennoch muss der persönliche Schadenersatzanspruch nach wie vor individuell mit Hilfe eines Rechtsbeistandes durchgesetzt werden.
Bei geringem Streitwert findet sich kein Anwalt
Allerdings ist die fehlende Chance auf Sammelklagen im deutschen Zivilrecht ein Ärgernis, weil gerade bei geringen Streitwerten die Rechtsdurchsetzung des einzelnen gefährdet ist. Beispiel Betriebsrente: Wenn eine Pensionskasse mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde BaFin ihre Garantieverzinsung absenkt, um weiterhin nachhaltig im Interesse aller Versicherten agieren zu können, muss der einzelne dies hinnehmen. Die Kürzung muss eigentlich der Arbeitgeber ausgleichen. Wenn der sich weigert, wie in mehreren Fällen der Konzern IBM, bleibt nur der individualrechtliche Klageweg.
Häufig sind bei IBM Rentenkürzungen von weniger als 25 Euro pro Monat aufgelaufen – kein Ruhmesblatt für den Konzern, der sich dennoch seiner gesetzlich vorgeschriebenen Subsidiärhaftung (nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG) entzieht. Der Streitwert bemisst sich am 36-fachen der offenen Rente und bleibt damit häufig unter 1.000 Euro. „Unter diesen Umständen wird sich schwerlich ein Rechtsanwalt finden, der die Interessen des einzelnen Betriebsrentners vertreten will, weil es betriebswirtschaftlich mit Verlust verbunden ist und die Kosten für den Kunden in keiner vernünftigen Relation zur fehlenden Rente stehen“, fürchtet Christian Guse, auf bAV spezialisierter Rechtsanwalt aus Hamburg.
Rechtsverfolgung scheitert am niedrigen Streitwert
In solchen Fällen könnte eine „Gemeinschaft der Ehemaligen“ der Ausweg sein, ein angemessenes Anwaltshonorar aufzubringen. „Es ist aber nicht die feine Art, wenn sich ein Konzern scheinbar darauf verlässt, dass die von bAV-Kürzung Betroffenen schon nichts unternehmen werden“, kritisiert Guse.
Grundsätzlich bestehe eine Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Eintritt des Versorgungsfalls, hatte das Bundesarbeitsgericht schon 1995 entschieden (Az.: 3 AZR 282/94). Doch im IBM-Fall gilt aktuell: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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