Nachhaltigkeit: Unsicherheit für Vermittler bis Mitte 2023 zu erwarten

Das Thema Nachhaltigkeit beschäftigt Versicherer und Versicherungsvermittler gleichermaßen. Und die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen dürfte bald auch Fondsvermittler treffen. Was der BVK rät und wie er Vermittler unterstützt.

Den größten Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken sehen die Versicherer spartenübergreifend im Bereich der Kapitalanlage. Gut drei Viertel haben laut BaFin diese Risiken bereits in ihre Kapitalanlage-Leitlinien und -prozesse integriert. Zu den wichtigsten Ausschlusskriterien zählen umstrittene Waffen sowie Menschenrechtsverletzungen, ergab eine Umfrage der Assekurata Assekuranz-Agentur unter 32 Versicherern.

Die Nachhaltigkeitsdebatte ist auch in der Vermittlerbranche angekommen. Zur Erinnerung: Schon seit dem 10. März 2021 müssen Versicherungsvermittler mit drei und mehr Angestellten angeben, ob die von ihnen vermittelten Versicherungsanlageprodukte Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen und dies auf ihren Websites angeben. Seit dem 2. August 2022 sind alle Vermittler verpflichtet, bei der Beratung von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu berücksichtigen.

Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte völlig offen

"Was jedoch genau diese Nachhaltigkeitspräferenzen sein sollen und welche Anlageprodukte in Frage kommen, bleibt nach wie vor offen“, resümiert Andreas Vollmer, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dort auch für Nachhaltigkeit zuständig. „Zu aller Verwirrung tritt der Level 2 der Offenlegungsverordnung, der die detaillierten Umsetzungsvorgaben, also die technischen Regulierungsstandards umfasst, erst im Frühjahr 2023 in Kraft“, so Vollmer kürzlich bei einem BVK-Fachgespräch in Berlin weiter.

Für Vermittler produziere diese Gemengelage Haftungsrisiken, die der BVK unmöglich billigen kann, kritisiert Vollmer, der im Hauptberuf Geschäftsführer des Versicherungsmaklers Hasenclever + Partner in Bielefeld ist. Das Unternehmen hat auch eine Zulassung als Finanzanlagenvermittler (nach Paragraf 34f GewO). 34f-Vermittler sind im Moment nicht verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln, erinnert der BVK mit Verweis auf das Bundeswirtschaftsministerium.

Zweierlei Maß bei Nachhaltigkeitspräferenzen für 34er

„Die Branche steht also vor der absurden Situation, dass 34d-Vermittler verpflichtet sind, Nachhaltigkeitspräferenzen zu ermitteln, sofern sie Versicherungsanlageprodukte anbieten. Befindet sich aber derselbe Vermittler in der Rolle des 34f-Vermittlers, ist er davon frei, wenn er einen Fondssparplan offeriert“, fasst Vollmer zusammen. Eine erfolgreiche Umsetzung von Regulatorik ist nicht gegen die Überzeugung der Vermittler und erst recht nicht unter Verzicht auf Vernunft möglich, so der BVK. Vollmer hat aber „eine begründete Vermutung, dass die Abfragepflicht auch für 34f-Vermittler kommen wird“.

Brancheninitiativen, Arbeitskreise, Wissenschaftseinrichtungen und Dienstleister hätten Lösungen entwickelt, die den Vermittlern einen strukturierten und systematischen Umgang mit den neuen Abfrage- und Dokumentationspflichten erleichtern, obwohl bei vielen Versicherungsanlageprodukten noch nicht ersichtlich sei, ob und inwiefern sie Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechen. Der BVK hat zusammen mit Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine entsprechende Checkliste für Versicherungsvermittler verfasst.

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Kooperation von BVK und GSN

Mit dem Berichtsstandard „Nachhaltiger Vermittlerbetrieb“ trägt der BVK zu Qualifizierung und damit auch zur Entwicklung einer Nachhaltigkeitsmentalität bei Vermittlern bei. Zudem kooperiert der Verband mit dem German Sustainability Network (GSN). Gemeinsam gab es in diesem Jahr schon zwei Umfragen, die sich mit der Einstellung von Vermittlern zur Nachhaltigkeit befassten.

Ergebnis der zweiten Umfrage, an der sich 205 Vermittler beteiligt hatten und die Anfang Oktober abgeschlossen wurde: Es zeichnet sich weiterhin ein heterogenes Branchenbild ab, das auch von Informationsdefiziten und Unsicherheiten bestimmt ist. Obwohl sich jeder Dritte mit Neugierde dem Thema Nachhaltigkeit nähert, stimmen 19 Prozent dieser Aussage nicht zu. 28 Prozent fühlen sich sogar gezwungen, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit zu beschäftigen.

Schwache Tools und kaum Kundennachfrage

Umfassende Informationen und Handlungshilfen erwarten 75 Prozent der befragten Vermittler von Produktgebern, 38 Prozent von Aufsichtsbehörden, 37 Prozent von Berufsverbänden sowie 30 Prozent von Pools und Dienstleistern (Mehrfachnennungen erlaubt). Beinahe vernichtend fällt die Kritik zu den momentan verwendeten Abfragetools zur Nachhaltigkeit aus: 69 Prozent bewerten sie als überwiegend ungeeignet. 78 Prozent der Vermittler fühlen sich zudem davon gestört, unterschiedliche Abfragelogiken verwenden zu müssen.

Der Praxistest zeigt zugleich, dass die Regulatorik zum Thema Nachhaltigkeit noch am Alltag der Kunden vorbeigeht: Zwei von drei Vermittlern gaben an, in den letzten vier Wochen nicht beziehungsweise noch nie von Kunden auf Nachhaltigkeitsaspekte angesprochen worden zu sein. Die Mehrheit der Kunden kenne nach Einschätzung der Vermittler die eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen nicht und vertraue dem Vermittler. Immerhin: sprechen 37 Prozent der Vermittler Kunden immer auf Nachhaltigkeitsaspekte an, auch wenn dies durch die Regulatorik nicht vorgeschrieben ist.

Nachhaltige Unsicherheit bis Mitte 2023

Unsicherheit beim Thema Nachhaltigkeit dürfte Vermittlern allerdings weit bis ins nächste Jahr erhalten bleiben. Zwar treten am 1. Januar 2023 die technischen Regulierungsstandards zur Taxonomieverordnung in Kraft, aber die helfen auch nur, zwei von sechs Umweltzielen exakt zu definieren, so Beenken. Dabei gehe es um die Treibhausgasemissionen. In allen anderen Umwelt- (E), Sozialen (S) und Governance-Bereichen (G) bleiben die Produktgeber auf teils vage Informationen angewiesen, die ihnen die Unternehmen, Projekte oder Fondsgesellschaften zuliefern, deren Anlagen dem Versicherungsprodukt zugrunde liegen.

Eine umfassende Verpflichtung zur Offenlegung wird wohl erst mit der Ende Juni 2023 im Trilog verabredeten, aber noch nicht in Kraft getretenen neuen Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) kommen – für Unternehmen aller Branchen ab 250 Mitarbeiter. Dann wird hoffentlich auch die Regulatorik vom Kopf auf die Füße gestellt. „Noch fehlt es am Fundament, der Taxonomie für nachhaltige Finanzprodukte“, so Beenken.

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