Pauschalreisen: Neuer Sicherungsfonds ist auf der Zielgeraden

Der Absicherungsfonds, der Pauschalurlauber bei Insolvenz des Reiseveranstalters schützen soll, steht offenbar kurz vor seinem Beschluss. Nach der Thomas-Cook-Pleite sollen Versicherer dabei keine Rolle mehr spielen. Verbraucherschützer erheben stellenweise Kritik.

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat dieser Tage einen Referentenentwurf zur besseren finanziellen Absicherung von Pauschalurlaubern vorgelegt. Nach Informationen des Handelsblatts soll das neue Gesetz bereits kommende Woche im Bundeskabinett beraten werden und am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Schon im vergangenen Sommer hatte das Kabinett dem Vorschlag des BMJV zugestimmt, die bereits geleisteten Zahlungen von Pauschalurlaubern im Falle einer Insolvenz ihres Reiseanbieters künftig zu 100 Prozent abzusichern. Dabei hatte man sich für einen gemeinsamen Fonds entschieden, in den alle Veranstalter von Pauschalreisen entsprechend ihres Umsatzes einzahlen müssen.

Der Fonds soll zunächst noch unter staatlicher Absicherung stehen, aber bis zum 31.12.2026 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro erreichen. Ein Umstand, den der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Verbandsstellungnahme zum Referentenentwurf begrüßt: „Diese Summe erscheint angesichts der Bilanzen der größten Reiseanbieter vor der COVID-19-Krise insoweit ausreichend, als die Unternehmen pandemiebedingt bis zu drei Jahre brauchen werden, um diese Umsatzzahlen wieder zu erreichen.“ Neben den Anzahlungen der Urlauber soll der Fonds im Schadenfall auch die Kosten für Rücktransporte übernehmen.

Jedoch kritisieren die Verbraucherschützer, dass die Haftungssumme nur auf mindestens 15 Prozent Marktanteil ausgelegt ist. Das entspräche den gleichzeitigen Insolvenzen eines marktführenden und eines mittelgroßen Reiseveranstalters. Vor dem Hintergrund der Pandemie befürchten die Verbraucherschützer nach dem Wiedereinsetzen der Insolvenzantragspflicht viele Pleiten unter Reiseveranstaltern. Aus ihrer Sicht sollte daher der abzudeckende Marktanteil deutlich angehoben werden.

Besser dran ohne die Versicherungsbranche?

Dennoch kommentiert vzbv-Vorstand Klaus Müller das Vorhaben wie folgt: „Pauschalreisende sind in Zukunft deutlich besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert.“ Dabei begrüßt man beim vzbv vor allem den Systemwechsel der Absicherung. Gemeint ist, dass sich zukünftig die Veranstalter selbst gegenseitig gegen das Risiko von Insolvenzen absichern und dieses nicht mehr an die Versicherungsbranche abgeben.

Die Neuregelung des Pauschalreise-Insolvenzschutzes findet vor dem Hintergrund der Thomas-Cook-Pleite statt. Dessen Insolvenz hatte im Herbst 2019 eine gewaltige Deckungslücke im Versicherungsschutz bei der Zurich Deutschland offenbart. Der Versicherer hatte dabei aber keine Schuld, denn die gesetzlichen Vorgaben haben nach deutschem Recht maximal 110 Millionen Euro Deckungssumme vorausgesetzt. Das allerdings verstößt gegen eine geltende EU-Richtlinie, wonach Pauschalreisen zu 100 Prozent abgesichert sein müssen. In der Folge muss nun für die Differenz von gut 200 Millionen Euro der Staat beziehungsweise der Steuerzahler einspringen. Der Fonds soll das in Zukunft verhindern.