Private Krankenversicherer überwachen ihre Kunden, um sie des Betrugs zu überführen. Das ZDF-Magazin Frontal 21 schilderte beispielhaft die Schicksale einiger Versicherter, die von angeheuerten Detektiven und mit Hilfe von Peilsendern ausspioniert wurden. In dem Bericht erklären der Rechtsanwalt eines betroffenen PKV-Kunden sowie zwei Detektive, dass dies nicht nur gängige Praxis sei, sondern auch immer weiter zunehme. Wie es heißt, würden die Ermittler dabei auch regelmäßig die rechtlichen Grenzen überschreiten.
Der Bericht nennt zahlreiche Fakten, die für das Stattfinden dieser Praxis sprechen. Konkret sollen dadurch privat Krankenvollversicherte der Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit überführt werden, obwohl sie offiziell krankgeschrieben sind und Krankentagegeld beziehen. In der Folge erhalten sie die Kündigung ihrer Police und sollen die Leistungen zurückerstatten.
Muss das wirklich sein?!?
Die Versicherer konnten die Vorwürfe in ihren, von Frontal 21 genannten Stellungnahmen nicht entkräften. Gegen einen Anbieter soll es sogar bereits ein Gerichtsverfahren gegeben haben, in dem dieser die Ergebnisse seiner Kundenüberwachung offenlegen musste. Dem Bericht nach soll das Verhalten des Versicherers vom Gericht als unredlich und unlauter bezeichnet worden und die Kündigung unwirksam sein.
Aufgrund dieser Schilderungen muss die Frage erlaubt sein, ob eine solche Bespitzelung der Kunden denn wirklich sein muss? Selbst wenn alle angewandten Praktiken der Überwachung legal wären, würde dies immer noch ein schlechtes Licht auf die gesamte Branche werfen. Zumal wahrscheinlich nicht alle Überwachungen zum „Erfolg“ führen. So lässt sich der anhaltende Vollversicherten-Schwund sicher nicht aufhalten oder das Vorurteil ablegen, dass Versicherer im Schadenfall nicht leisten wollen. Ja, es gibt Betrüger unter den Versicherten. Aber wenn der Preis für die Überführung einzelner einen großen Imageschaden für die gesamte Branche darstellt, dann ist er zu hoch. Es ist gut, dass Frontal 21 über diese Praxis berichtet, um ein Ausufern der teils auch illegalen Überwachung zu vermeiden.
Seite 1: Vermeidbarer Imageschaden für die Branche Seite 2: Berechtigter Schutz der Versichertengemeinschaft
„Wie bitte? Versicherer spionieren ihren Kunden nach? Kann das sein?“, heißt es in der Anmoderation zur ZDF Frontal 21-Sendung. Es ist nicht das erste Mal, dass die Politmagazine der öffentlich-rechtlichen Sender gegen Versicherer Stimmung machen. Das Rezept dafür ist einfach: Die Geschichte von Betroffenen wird aus nächster Nähe nacherzählt. Der Zuschauer darf gern ergriffen `mitleiden` und seine eigenen Ohnmachtserfahrungen gespiegelt sehen. Der Versicherer übernimmt hingegen die Rolle des übermächtigen anonymen Konzerns, der nur über Anwälte kommuniziert, trickst und sich vor Zahlungen drückt. Jedes Mittel ist „den Versicherungen“ dafür recht. So einfach ist die Welt. Und mit dieser Art Geschichten lässt sich leicht Applaus erheischen. Mit rauem Gegenwind aus der Zuschauergemeinde ist nicht zu rechnen. Das mag den Redaktionen gefallen, doch wird der Wirklichkeit nicht gerecht.
Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Ja, Versicherer „spionieren“ ihren Kunden nach. Sie prüfen Ansprüche und wehren sich gegen unberechtigte Forderungen. Und sie haben guten Grund dazu. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt den Schaden durch Versicherungsbetrüger allein im Schaden- und Unfallbereich auf vier Milliarden Euro pro Jahr. Und immer wieder zeigen Verfahren – wie derzeit in Leipzig – mit welcher kriminellen Energie die Täter dabei vorgehen. Es muss den Unternehmen erlaubt sein, die Versichertengemeinschaft vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen. Selbstverständlich muss dabei aber der gegebene Rechtsrahmen eingehalten werden. Allerdings täte es gut, wenn Frontal 21 und ähnliche Formate sich auch den Hintergründen solcher Geschichten annehmen würden. Also etwa auf die Betrugszahlen eingehen würden und klarmachen, wo die Grenzen der Fallprüfung verlaufen.Seite 1: Vermeidbarer Imageschaden für die BrancheSeite 2: Berechtigter Schutz der Versichertengemeinschaft

