Solange Schüler zu Hause wohnen, muss sich der Berater keine Sorgen um die Neuordnung von Versicherungen machen. „Das ändert sich bei den ersten Schritten in Richtung Selbstständigkeit“, weiß Versicherungsmakler Bert Heidekamp, zugleich Analyst sowie vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Pflegeversicherungen.
Kürzlich hat er für die Verbraucher-Zeitschrift „Guter Rat“ den Bedarf umfassend analysiert und zu jedem Versicherungsthema auch einen Tarif-Tipp herausgearbeitet. Für procontra gibt es hier die Quintessenz, weil man auch als Vermittler bei manch „scheinbar einfacher Versicherung inzwischen tief in den Tarifvergleich einsteigen“ müsse.
Bei Privathaftpflicht genau auf die Umstände schauen
Beispiel Privathaftpflicht: Teenager, die gerade die Schule beendet haben, sind weiter bei den Eltern versichert, wenn unmittelbar im Anschluss Studium oder Ausbildung beginnen. Doch was bedeutet „unmittelbar“? Es gibt Versicherer, die keine Zeitdifferenz darunter verstehen, sagt Heidekamp, andere erkennen bis zu ein Jahr als angemessen an. „Das sollte zur Sicherheit mit dem Versicherer schriftlich geklärt werden, damit es keine Deckungslücke gibt“, rät der Makler seinen Berufskollegen.
Bei Wehrdienst oder Freiwilligem Sozialem Jahr bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Einige Tarife bieten Versicherungsschutz nur während des ersten bzw. erstmaligen Berufsausbildung oder Studiums. Bricht das „Kind“ also die erste Ausbildung ab, verfällt bei einigen Anbietern bereits der Schutz. Auch wenn eine Erstausbildung abgeschlossen ist, bleibt bei vielen Tarifen unklar, ob oder wie lange noch Schutz besteht. Häufig ist es für maximal ein Jahr, so Heidekamp. Sein Tarif-Tipp: die Haftpflichtkasse, Tarif „Einfach Komplett“ (Stand 1.2022).
Familiäre Krankenversicherung aufrechterhalten
90 Prozent der Eltern sind gesetzlich krankenversichert – und ihre Kinder damit über die kostenlose Familienversicherung der GKV ebenfalls. Beginnt der Schulabgänger aber eine Ausbildung, ist er automatisch pflichtversichert und kann sich eine gesetzliche Krankenkasse wählen. Anders bei Studenten: Sie sind ab der Immatrikulation zwar ebenfalls gesetzlich pflichtversichert und müssen eine Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse vorlegen, bleiben aber bis zum 25. Geburtstag weiterhin kostenlos bei den Eltern familienversichert. Dauert das Studium länger, kann man sich bei der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) anmelden und als freiwillig Versicherter ermäßigten Beitrag zwischen dem 26sten und 30sten Lebensjahr zahlen“, so Heidekamp.
Ist der Jugendliche privat krankenversichert (PKV), muss er sich von der GKV befreien lassen und eine Befreiungsbestätigung einholen. Er bleibt dann in der PKV und zahlt den Beitrag weiter, was insbesondere für Studenten oder Eltern mit mehreren Kindern eine finanzielle Bürde darstellt. Der Wechsel in die GKV ist nur möglich, wenn Leistung vom Jobcenter oder Arbeitsamt bezogen oder ein versicherungspflichtiger Job angetreten wird.
Seite 1: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist Seite 2: Warum BU-Schutz im Zweifel vor privaten Unfallschutz geht
Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
Komplizierter wird es, wenn es nach der Schule für längere Zeit ins Ausland gehen soll. Innerhalb der EU sind Reisende über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgesichert. Wenn Ärzte Privatrechnungen stellen, kann der Betrag nachträglich von der heimischen Krankenkasse erstattet werden. „Leider ist oft ungewiss, ob die abgerechnete Leistung in voller Höhe anerkannt wird“, so Heidekamp. Sein Tarif-Tipp: Travel Secure Young Basis, Tarife „Komfort“ oder „Exklusiv“ (Stand 2.2020).
Außerhalb der EU und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland muss eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen werden. Nach der Rückkehr kann man sich wieder bei der letzten Krankenversicherung melden oder, im Fall einer Festanstellung, eine neue Kasse wählen. „Diese verlangt eine Bestätigung, dass man im Ausland krankenversichert war“, weiß der Makler. Sein Tarif-Tipp: Tarif „Expat Academic/Private“ des Bundes der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE).
Bei längerem Auslandsaufenthalt empfiehlt der Makler, den Mindestbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung als Anwartschaftsbeitrag weiterzuzahlen (rund 10 Euro pro Monat). Damit entstehe keine Wartezeitlücke und der Leistungsanspruch bei Pflege bleibt gewahrt.
Gesetzliche Unfallversicherung im Zweifel aufstocken
Lehrlinge und Studenten sind über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert. Abgesichert sind die typischen Tätigkeiten und Arbeitswege. „Was bei Praktika oder dualem, praxisintegriertem Studium gilt, kann je nach Satzung der Berufsgenossenschaft unterschiedlich sein“, weiß Heidekamp. Doch auch Kurzzeit-Praktikanten sind versichert, entschied das Bundessozialgericht kürzlich (Az.: B 2 U 13/20 R).
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Das spricht für eine private Unfallversicherung. „Doch Definitionen, Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten sowie Ausschlüsse verhindern oft gute Bedingungen“, kritisiert Heidekamp. Daher hält er das überwiegende Marktangebot nicht für empfehlenswert. Sein Taif-Tipp: InterRisk inklusive Progressionsrente, Tarif „XXL + PlusTaxe“ (Stand 2.2020).
BU-Schutz noch wichtiger
Da das Risiko von Invalidität ganz überwiegend durch Krankheiten und nicht durch Unfälle bestimmt wird, Studenten und Lehrlinge zudem so gut wie keinen Anspruch auf volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufbauen können, empfiehlt Heidekamp eine BU-Police als „Muss“. „Wenn das Geld nicht reicht, geht private BU-Absicherung vor eine private Unfallabsicherung“, so der Sachverständige. Eltern können ihr Kind schon ab zehn Jahren mit einer BU-Versicherung ausstatten.
Der Gesundheitszustand in diesem jungen Alter bleibt Maßstab für die spätere Beitragseinstufung und die Schüler-Police deckt auch alle künftigen Risiken ab, egal ob im Beruf oder beim Hobby. „Ein früher Vertragsabschluss macht auch deshalb Sinn, weil bestimmte Berufe wie Künstler später kaum BU-Schutz bekommen“, weiß Heidekamp aus Erfahrung. Man müsse jedoch genauer hinschauen als die Stiftung Warentest. Sein Tarif-Tipp für Azubis und Studenten: Condor, Tarife „basis“, „comfort“ oder „premium“ (Stand 7.2022).
Fazit: Mitunter steckt der Teufel bei den Tarifen im Detail. Die Testmethodik der Stiftung Warentest ist mitunter zu grob, selbst Ratingagenturen helfen dem Berater im Einzelfall nicht weiter. Heidekamp betreibt daher auch die eigene Online-Plattform fairtest.de und bewertet Versicherungstarife in einer aufwendigen Tiefe. Vermittler können Qualitätscheck-Gutachten bestellen und sich auch an der Fairtest-Akademie weiterbilden.
Seite 1: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist Seite 2: Warum BU-Schutz im Zweifel vor privaten Unfallschutz geht

