Signal Iduna kauft größten europäischen Solarpark

Mit dem Erwerb des Energieparks Witznitz will der Dortmunder Versicherer seinen „Beitrag zur Energiewende ausbauen“. Der Fondsverband BVI hat ein Tool für den Renditevergleich von offenen und geschlossenen Fonds entwickelt und die Helvetia bringt eine Elektronik-Flatrate-Versicherung auf den Markt.

Risikovoranfrage Bild: procontra

Ein neues Digital-Tool für Risikovoranfragen in den Bereichen Berufsunfähigkeit und Risiko Leben hat der Lübecker Maklerpool blau direkt für seine angeschlossenen Vermittler im Programm. Bild: procontra

Für Makler gibt es immer wieder gute Gründe, um eine Honorarberatung mit ihren Kunden zu vereinbaren – sei es der leistungsstarke Nettotarif oder das bedarfsgerechte Konzept eines Direktversicherers. Um trotz Nettotarif Lohn zu kassieren, müssen dafür in der Regel separate Vergütungsvereinbarungen geschlossen werden.

Um Maklern hier unter die Arme zu greifen, hat der Arbeitskreis Beratungsprozesse nun im Austausch mit Verbänden und Produktgebern einen Mustervertrag aufgesetzt, der die Vergütungsvereinbarung mit Mandanten regelt. Darin sind Höhe und Fälligkeit des Honorars sowie weitere Modalitäten festgesetzt, dabei eignet sich die Textvorlage für Einmalbeträge wie für laufende Zahlungen. Eine konkrete Regelung für den Fall der Rechtsnachfolge, wie beispielsweise beim Verkauf, sorgt zudem für eine rechtskonforme Übertragung des Bestands. „Dank der engagierten Mitarbeit unserer Träger und Berufsverbände ist jetzt eine faire Vergütungsvereinbarung entstanden, die beiden Parteien gerecht wird“, erklärt dazu Michael Franke, einer der Initiatoren des Arbeitskreises Beratungsprozesse. Die Materialien können interessierte Makler kostenlos hier herunterladen: https://www.beratungsprozesse.de/downloads/

Konzept zum Renditevergleich bei Fonds

Um die Rendite offener und geschlossener Fonds erstmals miteinander vergleichen zu können, hat der Fondsverband BVI ein neues Konzept entwickelt. Damit kann die Wertentwicklung geschlossener Fonds auf Basis des etablierten Ansatzes für offene Fonds berechnet werden. Wie der BVI in seiner Pressemitteilung schreibt, seien so erstmals Vergleiche zwischen offenen und geschlossenen Fonds sowie innerhalb geschlossener Fonds möglich.  

Bei der Übertragung des Rechenansatzes „aus der offenen in die geschlossene Welt“ mussten mehrere Anpassungen vorgenommen werden. Denn: Bei geschlossenen Fonds existierten beispielsweise andere Vorschriften zur Bewertungsfrequenz als bei offenen Fonds, schreibt der Verband. Auch können bei geschlossenen Fonds Auszahlungen, wie Ausschüttungen oder Substanzauszahlungen, nicht wieder angelegt werden. Mit der neuen Berechnungsmethode sollen nun beide Hindernisse überwunden werden. Bei der für geschlossene Fonds gesetzlich vorgegebenen Bewertungsfrequenz – einmal pro Kalenderjahr – sei die Entwicklung aus der Praxis aufgegriffen worden, dass bei diesen Fonds freiwillig meist eine vierteljährliche oder monatliche indikative Ermittlung des Netto-Inventarwertes erfolgt. „Damit rückt die geschlossene Welt an die offene Welt heran“, so der BVI. Das 48-seitige Papier kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.die34er.de

Helvetia startet Elektronik-Flatrate-Police

Der Versicherer Helvetia bringt nach eigenen Angaben die bundesweit erste Elektronik-Flatrate-Versicherung auf den Markt. Die Geräteversicherung „Easy All@Home“ wurde gemeinsam mit dem Assekuradeur Easy Insurance entwickelt. Mit einer monatlichen Prämie von 39 Euro werden alle elektronischen Geräte aus den Kategorien Haushalt, Informations- und Kommunikationselektronik sowie Unterhaltungselektronik abgesichert.

Zum Start ist die Versicherung an den Kauf eines elektronischen Produkts im stationären Einzelhandel gebunden. Während der Vertragslaufzeit können neu erworbene Geräte per App ohne Zusatzkosten hinzugefügt werden. Im Schadenfall melden Kunden die notwendige Reparatur ebenfalls über die App, bezahlen online den Selbstbehalt und werden anschließend an einen Elektronikreparaturpartner vermittelt. Im Idealfall handele es sich dabei um den Einzelhändler, über den die Versicherung abgeschlossen wurde, schreibt der Versicherer. Das Flatrate-Modell solle dem Endkunden eine „vollständige Kostenkontrolle“ und dem Einzelhändler „interessante Vertriebsanreize“ bieten.  

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