Der Krieg in der Ukraine berührt auch hierzulande viele Menschen. Viele Deutsche wollen nicht nur für die Opfer des Krieges spenden, sondern auch anderweitig den Geflüchteten helfen, von denen Tag für Tag über zehntausend in Deutschland ankommen.
Doch wie sieht es in diesen Fällen mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man sich beispielsweise beim Beladen eines Lkws mit Hilfsgütern verletzt? Die Verbraucherzentrale NRW hat in diesem Zusammenhang einmal grundlegende Fakten zum Versicherungsschutz für Helfer, aber auch Geflüchtete zusammengetragen.
1. Engagement im Verein
Keine Gedanken über den Versicherungsschutz machen müssen sich diejenigen, die sich bei Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder kommunalen Angeboten, beispielsweise dem Elternrat oder der Freiwilligen Feuerwehr, engagieren. Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, sofern sie sich vor Ort oder auf dem Hin- und Rückweg verletzen. Hilfreich in diesem Zusammenhang ist es, sich – sofern vorhanden – vor Ort in Helfer-Listen einzutragen, um seinen Einsatz belegen zu können.
Für verursachte Schäden vor Ort springt in die Regel die Haftpflichtversicherung des Vereins beziehungsweise der anderen Trägerorganisationen ein.
2. Private Initiative
Viele Leute engagieren sich jedoch momentan auch abseits von Vereinen und stellen selbst Hilfskonvois zusammen. Auch diese sind in den meisten Bundesländern jedoch abgesichert – in der Regel über Unfall- und Haftpflicht-Sammelversicherungsverträge.
In Baden-Württemberg, Saarland und Berlin beispielsweise werden hier bei der Unfallversicherung bei hundertprozentiger Invalidität maximal 175.000 Euro ausgezahlt. Wem das nicht ausreicht, muss eine private Unfallversicherung abschließen. Die Unfall-Sammelversicherung kommt hier nur subsidiär zum Einsatz und leistet nicht zusätzlich zur privaten Unfallversicherung.
Entscheidend hierbei: Wer ehrenamtlich tätig ist, muss dies auch nachweisen können. Wer dies außerhalb eines Vereins oder einer Organisation macht, sollte sicherstellen, dass andere Menschen von der ehrenamtlichen Tätigkeit wissen und diese bezeugen können.
3. Haftpflichtschutz für Flüchtlinge
Viele Menschen haben sich bislang auch bereit erklärt, ukrainische Flüchtlinge bei sich aufzunehmen. Wichtig ist in diesem Fall auch, sicherzustellen, dass die Flüchtlinge auch über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen. Viele Versicherer haben in den vergangenen Tagen Angebote unterbreitet, in denen sie den Haftpflichtversicherungsschutz der Gastgeber auf die beherbergten Geflüchteten ausweiten.
Neben der Alten Leipziger sind der Redaktion bislang Angebote des Münchener Vereins, der Nürnberger, Andsafe, der R+V sowie der Bayerischen bekannt. Häufig sind dabei auch etwaige mitreisende Hunde haftpflichtversichert, viele Versicherer gewähren auch gratis Hausratsschutz für das Eigentum der Flüchtlinge.
Wenn Ihnen dieser Artikel gefällt, abonnieren Sie unseren täglichen kostenlosen Newsletter für weitere relevante Meldungen aus der Versicherungs- und Finanzbranche!

